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Die Errichtung eines "Käfigs" sei "im Hinblick auf die Wahrung der Menschenwürde als gänzlich ungeeignet zu beurteilen", hieß es seitens der Volksanwaltschaft auf APA-Anfrage. Zuvor hatte das Justizministerium gegenüber der APA schriftlich dargetan, die im September 2025 "anstaltsintern angefertigte" Metallkonstruktion sei "nie im Einsatz" gewesen. Die Konstruktion sei "nach Prüfung durch die Anstaltsleitung und nach unmittelbarer Nachschau und Prüfung durch die Generaldirektion am 5. September 2025 für gänzlich ungeeignet befunden" und "unverzüglich abgebaut" worden.
Die Frage, aus welchem Grund der Metallkäfig errichtet worden war, blieb seitens des Justizministeriums unbeantwortet. Der Fall ist jedenfalls der Volksanwaltschaft bekannt. Wie es gegenüber der APA hieß, wird er Teil eines derzeit in Fertigstellung befindlichen Prüfberichts sein, der die Situation von psychisch erkrankten Insassen beleuchtet. Die Ergebnisse des Berichts sollen Ende März präsentiert werden. Die Volksanwalt hat dafür 17 Besuche in verschiedenen Justizanstalten (JA) durchgeführt und die Fälle von 59 Betroffenen erhoben.
Im konkreten Fall ging es um eine Insassin der JA Schwarzau, die laut Volksanwaltschaft seit ihrer Inhaftierung durchgehend in einem Einzelhaftraum angehalten war, den sie unter Wasser und in Brand setzte. "Da sie Selbst- und Fremdverletzungstendenzen zeigte, war aus Sicht der Volksanwaltschaft eine adäquate Betreuung in der Justizanstalt Schwarzau nicht möglich und eine Langzeitbehandlung in einem Forensisch-therapeutischen Zentrum geboten", teilte die Volksanwaltschaft der APA mit. Die "Überforderung" der JA Schwarzau im Umgang mit dieser Gefangenen zeige sich "mit der Überlegung, eine käfigartige Konstruktion im Hof aufzubauen, um selbst- und fremdgefährdenden Insassinnen den Aufenthalt im Freien zu ermöglichen". Die Errichtung eines "Käfigs" sei aber "im Hinblick auf die Wahrung der Menschenwürde als gänzlich ungeeignet zu beurteilen".
Diese Einschätzung wurde auch von der Anstaltsleitung geteilt, konzediert die Volksanwaltschaft. Deshalb sei die Konstruktion nie zum Einsatz gekommen und wieder entfernt worden.
Dessen ungeachtet zeigt sich die für den Strafvollzug zuständige Volksanwältin Gabriela Schwarz (ÖVP) alarmiert: "Dieser Fall zeigt einmal mehr, dass Insassinnen und Insassen mit akuten schweren psychischen Erkrankungen nicht ins Gefängnis gehören, sondern in psychiatrische Betreuung in ein Spital." Seit Jahren appelliere sie, "die Betten in den Spitälern zur akutpsychiatrischen Versorgung auszubauen. Doch es gibt nach wie vor zu wenige Plätze, während die Zahl jener Häftlinge steigt", gab Schwarz gegenüber der APA zu bedenken. Die Folge sei, "dass sich Abteilungsbeamte um diese Gefangenen kümmern müssen, die dafür nicht spezifisch ausgebildet sind, und dass Betroffene häufig in Einzelhafträumen weggesperrt werden. Das muss sich im Sinne aller rasch ändern."
"Der österreichische Straf- und Maßnahmenvollzug steht für einen modernen, effektiven, humanen und sicheren Straf- und Maßnahmenvollzug, mit besonderem Fokus auf (Re)integration und Rückfallsprävention", versicherte indes das Justizministerium. Das bedeute auch, "dass der Mensch im Mittelpunkt des Handelns aller Strafvollzugsbediensteten steht. Für vollzuglich herausfordernde Situationen bestehen ausreichend rechtliche und bauliche Möglichkeiten in jeder Vollzugseinrichtung, um diesen Herausforderungen im Sinne der Wirkungsziele zu begegnen."