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Selbst bei besachwalteten Menschen dürfen Sterilisationen nicht ohne deren persönliche Einwilligung durchgeführt werden. Es ist verboten, dass rechtliche Vertretungspersonen allein über eine Sterilisation entscheiden. Dies ist nur in besonders kritischen Ausnahmen mit Gerichtsentscheidung möglich, zum Beispiel, wenn es um Lebensgefahr der Betroffenen geht. Das wissen aber viele Mediziner und Vertretungspersonen nicht. andererseits kritisierte auch, dass der Wunsch nach einer Sterilisation von Menschen mit Behinderungen meist auch gar nicht von ihnen selbst, sondern von ihren Vertretungspersonen kommt.
Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass die ärztlichen Beratungsgespräche sich nicht an die Vertretenen, sondern an die Vertretungspersonen richten. Die Patientinnen und Patienten verstehen das Besprochene oft gar nicht, weil sich Mediziner ihrer Fachtermini bedienen. Würde man mit ihnen barrierefrei in einfacher Sprache sprechen, hätten sie - wie vorgeschrieben - alle nötigen Informationen für eine selbstbestimmte Entscheidung. andererseits machte in dem Zusammenhang auch auf einen Prüfbericht der UNO aus dem Jahr 2023 aufmerksam, in dem die Praxis der rechtswidrigen Sterilisationen ohne das ausdrückliche Einverständnis von Menschen mit Behinderungen kritisiert wurde. In der Doku wurde zudem darauf hingewiesen, dass einige befragte Frauen angaben, nicht zu wissen, ob sie sterilisiert sind.






