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Mann wegen Terror-Anschlagspläne in Salzburg verurteilt

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Mann wegen Terror-Anschlagspläne in Salzburg verurteilt
©APA, BARBARA GINDL
Am Landesgericht Salzburg ist am Donnerstag ein 22-jähriger Afghane wegen terroristischer Anschlagspläne zu 15 Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Er soll für den "Islamischen Staat" (IS) als Schläfer zur Verfügung gestanden sein. Der bisher unbescholtene Angeklagte soll zu Weihnachten 2024 einen Anschlag auf der Festung Hohensalzburg, dem Salzburger Hauptbahnhof oder dem Salzburger Christkindlmarkt "ins Auge gefasst haben". Er war teilweise geständig.

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Das Urteil des Geschworenengerichtes ist nicht rechtskräftig, wie Gerichtssprecherin Christina Bayrhammer am Donnerstagabend informierte. Der Angeklagte hatte erklärt, er habe nur über Anschläge nachgedacht, diese aber nicht geplant. Er wurde wegen der Verbrechen der terroristischen Vereinigung, der terroristischen Straftaten und der kriminellen Organisation schuldig gesprochen. Von dem Vorwurf des Vergehens der Anleitung zur Begehung einer terroristischen Straftat wurde der Mann freigesprochen.

Der subsidiär Schutzberechtigte hielt sich seit Februar 2023 in Österreich zunächst in Flüchtlingsquartieren auf. Seit Februar 2024 war er obdachlos. Laut Anklage soll er sich für den IS jederzeit für Anschläge zur Verfügung bereitgehalten haben, und zwar für Selbstmordattentate mit Schusswaffen und Sprengstoff oder für Attentate mit Messer.

Wie der Staatsanwalt ausführte, soll der Angeklagte mit der Festung Hohensalzburg, dem Salzburger Hauptbahnhof und dem Christkindlmarkt am Salzburger Dom- und Residenzplatz bereits konkrete Anschlagsziele ausgewählt und "mit dem Weihnachtsfest 2024 auch zumindest einen konkreten Zeitpunkt ins Auge gefasst haben", so die Staatsanwaltschaft. "Er ist mit IS-Mitgliedern in Kontakt gestanden. Er will sich beweisen."

Hätte der Beschuldigte Waffen bekommen, hätte er den Anschlag begangen, sagte der Staatsanwalt. "Er hätte den Tod von vielen Österreichern in Kauf genommen." Seine IS-Kontakte hätten ihn auf das hohe Risiko einer zu frühen Detonation hingewiesen, deshalb hätte es ein Anschlag mit einem Messer werden sollen. Der Angeklagte habe seinen Kontakten geschrieben, dass sie Waffen finden müssten, denn es blieben noch 30 Tage in seiner Stadt (Stadt Salzburg, Anm.) bis zu einer Veranstaltung - "gemeint ist wohl der Christkindlmarkt", erklärte der Staatsanwalt.

Von den "Brüdern" sei ihm geraten worden, er solle auf einen Befehl für seine Terror-Pläne warten und den Anschlag mit Messer begehen. "Der Angeklagte hat beteuert, er wird bestimmt jemanden angreifen, bevor er erwischt wird", schilderte der Staatsanwalt. "Er schreibt, er will drei Menschen enthaupten und flüchten." Es gebe da keinen Interpretationsspielraum, wenn man alle Chatnachrichten durchliest. "Hier ist ein Terror-Anschlag verhindert worden."

Am 21. November des vergangenen Jahres soll der damals 21-Jährige seine damals in Belgien wohnhafte, afghanische Freundin zu einem Selbstmordattentat im Iran angestiftet und dazu auch den Kontakt zu mindestens zwei Mitgliedern der Terrormiliz IS hergestellt haben. Die Frau wurde aber noch vor der Ausreise in Belgien festgenommen.

Schließlich legt die Staatsanwaltschaft dem Afghanen das Sammeln und Verbreiten von IS-verherrlichenden Mediendateien zur Last. Das soll über verschiedene Social-Media-Plattformen und Messengerdienste gelaufen sein. Aus dem Internet soll er sich auch Anleitungen und Baupläne zur Herstellung improvisierter Sprengsätze verschafft haben.

Der Angeklagte erklärte gegenüber der vorsitzenden Richterin, dass er einige Fehler gemacht habe. Er habe sich dem IS angeschlossen, und er habe zwar Gedanken für Anschlagspläne gehabt, "die Gedanken waren aber nicht ernst", übersetzte die Dolmetscherin die Angaben des 22-Jährigen. Ein bestimmtes Anschlagsziel habe er nicht gehabt. "Es klingt anders, was Sie schreiben", sagte die Richterin. Ernst sei es ihm mit der Aussage gewesen, er wolle nach Afghanistan reisen, um sich dort dem IS anzuschließen, erklärte der Angeklagte. Eingestanden hat er zudem, dass er in sozialen Medien Propaganda für den IS betrieben hat. Konfrontiert mit dem Vorwurf, er habe seine Freundin zu einem Selbstmordattentat bestimmt, sagte er, "da bin ich zu 100 Prozent unschuldig."

Sein Verteidiger hatte zuvor ausgeführt, dass der Beschuldigte unreife, gefährliche Gedanken und unüberlegte Worte geäußert habe. "Er ist geständig zu nahezu allen Anklagepunkten. Die Beweise werden aber zeigen, dass er nicht versucht hat, seine damalige Freundin zu einem Attentat im Iran zu bestimmen." Das würde der Chatverlauf der beiden zeigen. Der Rechtsanwalt verwies auf die schwierige Jugend des Angeklagten, er sei aus Afghanistan geflüchtet, ohne Halt und Struktur, "er hat Traumata erlebt, die er nicht verarbeitet hat."

Der Angeklagte flüchtete im September 2021 aus Afghanistan vor den Taliban, wie er der Richterin erklärte. Sein Ziel sei ein gutes Leben in Europa gewesen. Laut Staatsanwalt habe sich der Mann für den in afghanischen IS-Ableger "Islamischer Staat - Khorasan Provinz" (ISKP) zu interessieren begonnen. Der US-Nachrichtendienst habe den österreichischen Behörden einen Hinweis gegeben, der schließlich zur Festnahme führte. "Ich bin ein IS-Mitglied", das sollen laut Staatsanwalt die ersten Worte des Verdächtigen nach der Festnahme am 1. Dezember 2024 gewesen sein, in englischer Sprache.

Weil der Afghane bei einem Teil der ihm zur Last gelegten Taten noch nicht 21 Jahre alt war, befasste sich ein Geschworenengericht für Jugendstrafsachen mit der Causa.

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