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Machtwechsel in Syrien ließ Familiennachzug sinken

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Der Familiennachzug von Flüchtlingen nach Österreich hat im Vorjahr stark nachgelassen. Nach 8.234 Anträgen im Jahr davor waren es 2025 nur noch 1.996. Eine Detailauswertung, die der APA vorliegt, zeigt freilich, dass dies nur zu einem eher geringen Teil auf den von der Regierung ausgerufenen Stopp der Familienzusammenführung zurückgeht. Vielmehr dürften eine geänderte Spruchpraxis bei Asyl-Anträgen aus Syrien und viele eingeleitete Aberkennungsverfahren eine Rolle spielen.

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Basis der jüngsten Entwicklung ist der Machtwechsel in Damaskus, in dessen Folge Österreich im Dezember 2024 die Bearbeitung von Asyl-Anträgen aus Syrien ausgesetzt hat. Weniger Verfahren haben weniger Asyltitel und damit auch weniger Familiennachzug zur Folge. Damit verbunden war auch die Einleitung von mehreren tausend Aberkennungsverfahren bei Syrern. Solange diese laufen, wurden bisher auch keine Anträge auf Familiennachzug mehr genehmigt. Erst eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs in diesem Jänner könnte diese Praxis ändern. Das Innenministerium hat diesbezüglich eine Prüfung angekündigt.

Der dritte Effekt der politischen Änderungen in Syrien war eine geänderte Spruchpraxis der österreichischen Behörden. War bis inklusive 2024 Asyl üblich, war es 2025 subsidiärer Schutz. So wurde Syrern im Vorjahr in gut 1.250 Fällen Asyl zugesprochen, aber mehr als 1.900 Mal subsidiärer Schutz. Zum Vergleich die Zahlen aus dem Jahr 2024: Knapp 12.500 Mal Asyl, aber nur etwa 5.500 Mal subsidiärer Schutz. Für das Familienverfahren ist das relevant, weil bei Asylstatus sofort ein Antrag naher Angehöriger gestellt werden kann, bei subsidiärem Schutz aber eine dreijährige Wartefrist besteht.

Nun zu den Zahlen beim Familiennachzug: zu Jahresbeginn 2024 kamen mehrere Faktoren (schnellere Verfahren sowie ein aufgelöster Rückstau von Anträgen) zusammen, die plötzlich monatliche Antragszahlen bis über 2.000 und Einreisezahlen von monatlich bis zu 1.300 ergaben und in der Folge das österreichische Schulsystem ins Wanken brachten. Schon im zweiten Halbjahr entspannte sich die Situation mit monatlichen Antragszahlen von gut 400 und Einreisezahlen von durchschnittlich gut 250 wieder.

Mit dem Jahr 2025, das die oben geschilderten Änderungen wegen des Machtwechsels in Syrien mit sich brachte, ging es mit den Anträgen weiter deutlich zurück. So waren etwa im Februar nur noch 241 entsprechende Ansinnen auf Nachzug eingebracht worden. Dennoch bestand die Regierung darauf, den Familiennachzug ab Jahresmitte mittels einer Notverordnung weiter abzubremsen. Angenommen werden die Anträge seither zwar weiter, aber außer bei besonders berücksichtigungswürdigen Fällen vorerst nicht behandelt.

Gewaltige Auswirkungen hatte das bei den Antragszahlen allerdings nicht. Im Juli gab es 182 Anträge, im August 108, im September 159 und im November 200 - also gerade einmal 41 weniger als im Februar, wo der Asylstopp noch nicht galt. Auch der Rückstau war Ende November mit 1.700 Anträgen überschaubar. Vor nicht allzu langer Zeit war die Zahl noch drei Mal so groß.

Schaut man die positiven Prognosen an, lagen die im Jänner bei 91, im September bei 86, also auf sehr ähnlichem Niveau. Wo es allerdings wirklich mit dem Asylstopp bei den Zahlen hinunterging, waren die tatsächlichen Einreisen. Diese lagen zu Jahresbeginn 2025 noch bei 232 im Monat. Im Oktober waren es nur mehr neun, im November gar nur noch eine. Das überrascht insofern, als sich bei den Einreisegenehmigungen zwischen Jänner (91) und November (73) nicht allzu viel tat. Gesamt gab es im Vorjahr etwas über 1.000 Einreisen. Rund die Hälfte betraf Kinder und Jugendliche zwischen null und 15 Jahren - also Personen, die für die Situation an Bildungseinrichtungen relevant sind.

Lukas Gahleitner-Gertz von der NGO asylkoordination kritisiert in Bezug auf die Zahlen, dass die Regierung mit ihrer "Notverordnung" im Wesentlichen auf einen fahrenden Zug aufgesprungen sei. Wie sich gezeigt habe, könne man den Zuzug ohnehin steuern, ohne leichtfertig eine gesamtstaatliche Notlage auszurufen, meinte er im APA-Gespräch. Für ihn der größte Faktor war dann auch nicht der Asylstopp, sondern die Einleitung der Aberkennungsverfahren und die Änderung der Entscheidungspraxis. Ob die juristisch umstrittene Notverordnung hält, ist noch offen. Fakt ist, dass sie von der Regierung bis Mitte 2026 verlängert wurde. Danach soll der Familiennachzug über die Niederlassungsverordnung per Quoten festgelegt werden. In dieser werden schon Kontingente für Familiennachzug bei Drittstaatsangehörigen (meistens Arbeitnehmer aus Nicht-EU-Staaten) geregelt.

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