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Die Volksanwältin bezeichnete die kolportierten Vorwürfe als "erschütternd", verwies aber gleichzeitig auf die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Eisenstadt, die abzuwarten seien. Laut "Falter" war bei dem Insassen in Hirtenberg am 2. Dezember des Vorjahres eine akute Psychose festgestellt worden, angeordnet wurde die Unterbringung in einem besonders gesicherten Haftraum. Tatsächlich befanden sich dem Bericht zufolge in der Zelle ein Betonbett und ein Tisch. "Mit einer derartig starken psychischen Erkrankung war der Betroffene in einer Justizanstalt fehl am Platz. Regelmäßig appellieren wir, die notwendigen Ressourcen zu schaffen, um solchen Insassen Betreuung in psychiatrischen Einrichtungen zu ermöglichen", hob Schwarz generell hervor.
Auch auf die Unterbringung im besonders gesicherten Haftraum samt Liegestelle aus Beton, an der sich der Insasse schwer verletzte, ging die Volksanwältin ein. "Seit Jahren empfehlen wir dem Justizministerium, bei der Ausstattung der besonders gesicherten Hafträume auf die Prävention von Selbstverletzungen oder Suizidversuchen zu achten. Diese Hafträume müssen über eine gefahrenfrei benutzbare Sitz- und Liegemöglichkeit verfügen. Statt Beton-Liegestellen empfehlen wir Liegequader aus Hartschaum." Der "tragische Fall Hirtenberg" zeige, "dass unsere Empfehlungen leider nicht umgesetzt wurden. Es bleibt zu hoffen, dass dieser traurige Anlass zu einem Umdenken führt."
Seitens der Volksanwaltschaft war in Berichten an den National- und Bundesrat wiederholt auf Mängel in besonders gesicherten Hafträumen hingewiesen worden. 2023 wurde auch explizit vor Mängeln in besonders gesicherten Hafträumen in der JA Hirtenberg gewarnt, und angeregt, dass eine Ausstattung mit einem rund 50 Zentimeter hohen, gefahrenfreien Sitz- und Liegequader aus Hartschaum erfolgen soll.
Der psychisch kranke Insasse der JA Hirtenberg starb am 3. Dezember des Vorjahres an Verletzungen, zu denen es bei einem Häftlingstransport gekommen sein dürfte. Die Staatsanwaltschaft Eisenstadt ermittelt gegen zwölf Justizwachebeamte wegen des Verdachts der Körperverletzung mit tödlichem Ausgang unter Ausnützung einer Amtsstellung.
Das Justizministerium verwies am Freitagabend in einer schriftlichen Stellungnahme auf APA-Anfrage auf "kontinuierlichen Austausch mit der Volksanwaltschaft". Dazu zählten Besuche und Empfehlungen sowie anderweitige Kooperationen im Bereich des Straf- und Maßnahmenvollzugs. "Alle Forderungen und Empfehlungen der Volksanwaltschaft werden dabei stets einer fachlichen Überprüfung auf eine mögliche Umsetzung unterzogen. Eine adäquate Ausstattung der besonders gesicherten Hafträume ist eine hohe Priorität in der dafür zuständigen Generaldirektion", wurde vom Ministerium hervorgehoben. "Deshalb wurden alle Mindeststandards unter enger Einbindung von Vertreterinnen und Vertretern der Volksanwaltschaft erarbeitet und kontinuierlich evaluiert. Im Rahmen von Neubau, Renovierungs- und Sanierungsmaßnahmen werden diese Standards berücksichtigt."
Die Bundeskommission für den Straf- und Maßnahmenvollzug der Volksanwaltschaft habe die JA Hirtenberg zuletzt am 9. Februar 2023 besucht. "Dabei wurden verschiedene Aspekte bezüglich der Unterbringung sowie der baulichen Ausstattung untersucht", wurde betont. Die JA Hirtenberg sei über die aus dem Besuch resultierenden Empfehlungen in Kenntnis gesetzt worden. "Die Umsetzung erfolgt im Wirkungsbereich der jeweiligen Justizanstalten nach den budgetären Möglichkeiten und unter Berücksichtigung erforderlicher Priorisierungen."
