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Konsequenzen für zwei Beamte wegen Causa Finanzamt Braunau

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Wöginger muss wegen Causa Finanzamt Braunau vor Gericht
©APA, ROLAND SCHLAGER
Die Causa rund um die Besetzung des Finanzamts Braunau hat nun weitere Konsequenzen nach sich gezogen. Wie der "Standard" am Donnerstag online berichtete und der APA im Finanzressort bestätigt wurde, sind gegen zwei hochrangige Beamte des Finanzministeriums dienstrechtliche Schritte eingeleitet worden. Vor Kurzem hatte die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) in dieser Sache Anklage gegen ÖVP-Klubobmann August Wöginger erhoben.

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Wöginger wird vorgeworfen, beim einstigen Kabinettschef des Finanzministeriums, Thomas Schmid, für die Bestellung eines oberösterreichischen ÖVP-Bürgermeisters zum Vorstand des Finanzamts für Braunau, Ried und Schärding interveniert zu haben. Mit ihm angeklagt sind zwei Beamte des Finanzministeriums. "Wir haben in dieser Causa als Dienstgeber die vorgesehenen dienst- und disziplinarrechtlichen Schritte eingeleitet", hieß es aus dem Ressort. Während der eine mittlerweile suspendiert wurde, obliegen beim anderen weitere Schritte der Personalvertretung, da es sich bei ihm um einen hochrangigen Gewerkschafter der ÖVP-nahen Fraktion Christlicher Gewerkschafter (FCG) handelt.

Die beiden Beamten waren Mitglieder jener Personalkommission, die im Jahr 2017 über die Leitung des Finanzamts zu entscheiden hatten. Im Vorfeld der Sitzung soll sich Wöginger - so der Vorwurf - über den damaligen Spitzenbeamten Schmid eingemischt und sich für den ÖVP-nahen Kandidaten starkgemacht haben, der schließlich auch mit der Funktion betraut worden war. Eine unterlegene Bewerberin hatte darauf geklagt und vor dem Bundesverwaltungsgericht rechtbekommen.

Wöginger wird als sogenannter Bestimmungstäter wegen Missbrauchs der Amtsgewalt angeklagt. Den beiden Beamten wirft die WKStA Missbrauch der Amtsgewalt vor. Konkret sollen sie als Vorsitzender bzw. als Mitglied der Begutachtungskommission tätig geworden sein, obwohl sie befangen waren. Dabei sollen sie einen Kandidaten aus parteipolitischen Erwägungen an die erste Stelle gereiht haben, obwohl dieser weniger geeignet gewesen sei, so die Anklage.

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