von
Im Zuge der Anforderung von Unterlagen zur Kontrolle des EU-Wahlkampfberichts 2024 habe die FPÖ dem Rechnungshof mitgeteilt, dass sie die entsprechende Passage des Parteiengesetzes für verfassungswidrig hält und der Aufforderung daher nicht nachkommt. Die Bestimmungen sind Bestandteil der neuen Prüfkompetenz: Sie beinhaltet, dass die Partei dem RH zur Wahrung seiner Kontrollbefugnisse Unterlagen zur Verfügung stellen muss. Auch Kontrollen an Ort und Stelle sind möglich.
Nachdem die FPÖ einer weiteren Aufforderung, Unterlagen zum Wahlkampf zu übermitteln, nicht nachgekommen sei, habe man auch eine Prüfung an Ort und Stelle angekündigt. "Die Prüfung durch den Rechnungshof wurde von der FPÖ letztlich verweigert", hieß es weiter. Bis zu diesem Zeitpunkt habe keine andere Partei die Übermittlung von Unterlagen mit dem Argument der Verfassungswidrigkeit abgelehnt. Der RH wird daher an den VfGH zur Klärung dieser Grundsatzfrage herantreten, hieß es.
Die Freiheitlichen, die laut ihrem Bericht die Wahlkampfkosten nicht überschritten haben, finden die Vorgehensweise absurd. "Wer sparsam ist, wird zusätzlich durchleuchtet. Normalerweise müsste es genau umgekehrt der Fall sein", befand Generalsekretär Michael Schnedlitz in einer Aussendung. Er stellte die Frage in den Raum, wieso die FPÖ falsche Angaben machen und dadurch auf Geld verzichten solle, welches sie sich rückerstatten lassen könnte. "Wir haben alle Kosten wahrheitsgemäß angegeben, erklären uns aber nicht dazu bereit, Aufwendungen zu erfinden - selbst wenn das offenbar lieber gesehen würde."