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Jurist Forsthuber warnt vor Kollaps in Justizanstalten

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Wie kann man Österreichs Justizanstalten entlasten?
©APA, HELMUT FOHRINGER, Fohringer
Nach dem Tod eines Häftlings in der Justizanstalt Hirtenberg laufen Ermittlungen gegen zwölf Justizwachebeamte. Die Justizwache klagt seit Jahren über Personalmangel, die Gefängnisse sind übervoll. Friedrich Forsthuber, Präsident des Wiener Straflandesgerichts und Obmann der Fachgruppe Strafrecht in der Richtervereinigung, ortet das Risiko eines Kollaps, wenn die Gefängnisse so voll bleiben wie jetzt. Das sagte er im "Ö1-Frühjournal". Zum aktuellen Fall äußerte er sich nicht.

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Er stimmte zu, "dass in den letzten Jahren die Justizanstalten in Österreich vor große personelle, aber auch räumliche Probleme gestellt wurden, weil die Zahl der Insassen sukzessive zugenommen hat, und zwar sehr erheblich". Aus seiner Sicht würde auch mit der Einführung der Fußfessel keine Erleichterung der Justizanstalten eintreten. Über die Gewährung einer Fußfessel würden nämlich Leiterinnen und Leiter der Justizanstalten entscheiden - und bei einem wesentlichen Anstieg der Anträge würde sich die Bearbeitungsdauer verlängern, weil auch hier nicht ausreichend Ressourcen vorhanden wären, so Forsthuber.

Erfolgversprechend scheint für ihn eher, "dass für die bedingte Entlassung nach der Hälfte keine generalpräventiven Überlegungen mehr angestellt werden dürfen und da könnte es schon sein, dass mehr Häftlinge entlassen werden". Diese Maßnahme wirkt seit 1. Jänner.

Für eine spürbare Entlastung der Justizanstalten würde Forsthuber selbst am ehesten bei kurzstrafigen Häftlingen ansetzen, also bis zwölf Monate Freiheitsstrafe. Seiner Meinung nach könnte man hier "einmal einen Automatismus machen" und solche Häftlinge nach der Hälfte der verbüßten Freiheitsstrafe bedingt entlassen - mit verschiedensten Betreuungsmaßnahmen oder Auflagen. Laut Forsthuber würde das etwa 700 Insassen betreffen und die Justizanstalten mit einem Schlag entlasten.

So könne man verhindern, einem Kollaps entgegenzusteuern, meinte der Gerichtspräsident gegenüber dem ORF-Radio. Er kritisierte, dass das Wegsperren in den Gefängnissen derzeit manchmal vor der Resozialisierung stehe - aus Ressourcengründen.

Zur Generalprävention sagte Forsthuber, diese werde "massiv überschätzt". Die meisten Insassen würden sich nicht danach richten, welche Strafen für ein Delikt angedroht sind. Die meisten würden sich fragen, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, erwischt zu werden. Hier würde laut Forsthuber einzig eine hohe Aufklärungsquote helfen.

Wie zudem der "Kurier" am Donnerstag berichtete, soll noch heuer ein Pilotprojekt zu Bodycams für die Justizwache starten. Das Justizministerium erklärte gegenüber der Tageszeitung, dass mit der Einführung der Rechtsgrundlage im Budget die notwendigen Vorarbeiten geleistet worden seien, um einen Probebetrieb in ausgewählten Anstalten zu ermöglichen.

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