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Zudem soll er Drittanbietern Zugriff auf die Sprachsteuerung seines Smartphone-Betriebssystems Android gewähren. Die gesetzliche Grundlage hierfür ist der Digital Markets Act (DMA), der große Technologiekonzerne unter anderem dazu verpflichtet, Konkurrenten den Marktzugang zu erleichtern. Bei Verstößen drohen Geldstrafen von bis zu zehn Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.
Google begründete die aktuelle Klage mit einer unzureichenden Anonymisierung der Nutzerdaten. "Menschen nutzen die Suche für ganz persönliche Fragen - von gesundheitlichen Sorgen bis hin zu persönlichen Beziehungen", sagte der für Wettbewerbsfragen zuständige Google-Manager Oliver Bethell. "Eine Verpflichtung, diese persönlichen Suchanfragen ohne angemessene Schutzmaßnahmen weiterzugeben, würde der Privatsphäre der Nutzer irreversiblen Schaden zufügen."
Die EU-Kommission betonte, dass die geplanten Schutzvorkehrungen wirksam seien. Sie schützten die Privatsphäre der Nutzer und gewährleisteten die Cybersicherheit von Android-Geräten. Der Suchmaschinen-Anbieter DuckDuckGo teilt diese Einschätzung. "Keine noch so großen künstlich geschürten Zweifel können daran etwas ändern", betonte ein Sprecher. "Das Einzige, was Google mit dieser Klage gewinnt, ist Zeit."
Die Alphabet-Tochter Google streitet sich mit der EU häufig vor Gericht. In den vergangenen Jahren musste der US-Konzern wegen diverser Verstöße gegen europäische Gesetze insgesamt mehr als zehn Milliarden Euro an Geldbußen zahlen.
