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Diese solle großräumig umfahren werden, hieß es. Hintergrund der Sperre sind angemeldete Kundgebungen, die aufgrund der Rechtsprechung des Landesverwaltungsgerichts behördlich nicht untersagt wurden. Man werde den entsprechenden Tag jedenfalls evaluieren und dies "als Grundlage für die Prüfung einer weiteren angemeldeten Versammlung im reisestarken August auf beiden Seiten" heranziehen, kündigten die Bezirkshauptfrauen Katharina Rumpf (Reutte) und Eva Loidhold (Imst) an. Die Behörde arbeite indes abgestimmt mit der Exekutive und Einsatzorganisationen an notwendigen Maßnahmen wie einem begleitenden Verkehrskonzept.
Eine Sperre noch weitaus größeren Ausmaßes zieht die Rechtsprechung des Landesverwaltungsgerichtshofs indes auf der Brennerautobahn (A13) nach sich. Dort wurde eine für 30. Mai vom Bürgermeister von Gries am Brenner, Karl Mühlsteiger, als Privatperson angemeldete Demonstration behördlich nicht untersagt. An diesem Tag wird somit die Autobahn, die Brennerstraße (B182) sowie die Ellbögener Straße (L38) komplett gesperrt werden. Aufgrund der weitreichenden Auswirkungen auf den überregionalen Verkehr - der gesamte Brennerkorridor wird geschlossen - kam daran scharfe Kritik unter anderem auch aus Bayern und Südtirol.






