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Zufrieden zeigte man sich über die gemeinsamen Gespräche und die getroffene Vereinbarung. Zuletzt war das Verhältnis zwischen den Ärztevertretern und der Sozialversicherung nicht immer friktionsfrei. Nun habe man einen "entscheidenden Schritt für eine moderne Gesundheitsversorgung" gesetzt, betonte die Vorsitzende der Konferenz der Sozialversicherungsträger, Claudia Neumayer-Stickler. Es sei gelungen "miteinander zu reden, anstatt sich über die Medien irgendwelche Grauslichkeiten auszurichten", betonte Edgar Wutscher, Vizepräsident der Österreichischen Ärztekammer und Obmann der Bundeskurie niedergelassene Ärzte.
Auch der stellvertretende Vorsitzende der Konferenz der Sozialversicherungsträger, Peter McDonald, lobte den "gemeinsamen Dialog", man habe einen "gemeinschaftlichen Diskurs" gefunden und nähere sich nun "aus unterschiedlichen Perspektiven" dem Thema an. Freilich werde es noch eine Reihe "kontroversieller Themen" im Reformprozess geben, so Gesundheitsministerin Korinna Schumann (SPÖ): "Die Grundlage ist aber - gerade in diesen schwierigen Zeiten -, dass man den Dialog sucht, dass man miteinander redet." Schließlich gehe es darum, das öffentliche, solidarische Gesundheitssystem zu stärken."
Mit der Vereinbarung wurde der Entwicklungspfad von heuer bis 2030 definiert. Darunter etwa die e-Zuweisung, die laut Wutscher zum Teil bereits funktioniert. Im kommenden Jahr soll die Nutzung sowohl für Vertragsärzte als auch für Wahlärzte mit mehr als 300 Patienten, die die e-card Services nutzen, verpflichtend werden. Dafür sei ein entsprechendes Softwaremodul nötig. Ziel sei, Papierzuweisungen für diverse Untersuchungsbereiche wie CT, MRT, Nuklearmedizin, Humangenetik, klinisch-psychologische Diagnostik, Röntgen und Sonografie sowie Knochendichtemessung durch digitale Zuweisungen komplett zu ersetzen.
Die e-Verordnung soll die "Zettelwirtschaft" im Bereich der Verschreibungen und Verordnungen beenden. Dafür sei bereits ein Pilotprojekt in der Steiermark in Vorbereitung, im kommenden Jahr soll sie österreichweit ausgerollt werden. Die e-Verordnung soll die digitale Verordnung von Transportscheinen, Heilbehelfen und Hilfsmitteln möglich machen. Auch ein e-Terminservice sei geplant. Dabei soll eine digitale Plattform die Suche nach Terminen bei niedergelassenen Ärzten und Gruppenpraxen ermöglichen.
Geplant ist laut Wutscher auch, dass die Befunde von Vorsorgeuntersuchungen ab 2027 in ELGA gespeichert werden. Ermöglicht werden sollen ab dann auch e-Kur- und Reha-Anträge als Service im E-Card-System. Insgesamt habe man der "Zettelwirtschaft den Kampf angesagt", sagte McDonald. Die Vereinbarung biete einen breiten "Blumenstrauß", um diese zu reduzieren.
Weiter gearbeitet werde an der Diagnosecodierung. Bis zum Sommer soll sie gesetzeskonform, praxisnahe für die Ärzteschaft und qualitativ hochwertig umgesetzt werden, hieß es. Aktuell laufe sie als Pilotprojekt. Wutscher räumte ein, dass es bei der Software "noch einige Mängel" gebe. Nun habe man die "Möglichkeit, das auszuarbeiten und zu verbessern, damit es richtig auf die Schiene kommt."
Einen "Schritt in die richtige Richtung" sieht Grünen-Gesundheitssprecher Ralph Schallmeiner in der Vereinbarung. "Sachlich nicht begründbar" ist für ihn jedoch, dass weiterhin an der Grenze von 300 Patienten bei Wahlärzten festgehalten werden soll, so der grüne Abgeordnete.






