von
Derzeit ist der Besitz und Erwerb von Kategorie C-Waffen - Büchsen und Flinten - grundsätzlich ab 18 Jahren möglich, wobei eine Pflicht zur Registrierung im Zentralen Waffenregister oder bei einem Waffenhändler binnen sechs Wochen ab Erwerb bzw. Weitergabe des Gewehrs besteht. Mit sich führen darf man eine Langwaffe nur mit einem Waffenpass oder einer gültigen Jagdkarte bzw. als Mitglied eines Schützenvereins. Der Erwerb und Besitz von Waffen der Kategorie B - Revolver, Pistolen, Halbautomaten - ist nur mit behördlicher Bewilligung in Form einer Waffenbesitzkarte oder eines Waffenpasses zulässig. Zum Führen einer solchen Schusswaffe ist ein Waffenpass erforderlich.
"Waffen der Kategorie B und C spielen in der Jugendkriminalität kaum eine Rolle. Wenn, dann haben wir es bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit Gaspistolen und Schreckschusspistolen zu tun", sagte Daniel Schmitzberger, Vorsitzender in der Fachgruppe Jugendstrafrecht in der Vereinigung österreichischer Richterinnen und Richter, am Donnerstag im Gespräch mit der APA. Eine Anhebung der Altersgrenze für den Erwerb von Langwaffen auf 25 Jahre "könnte man durchaus argumentieren", meinte Schmitzberger unter Verweis auf die Verschiebung der Adoleszenz in die 20er-Jahre und damit einhergehender Adoleszenzkrisen. Das sei allerdings "eine politische Entscheidung". Allfällige Restriktionen sollte man außerdem "nicht übers Strafrecht, sondern über das Verwaltungsrecht spielen", regte Schmitzberger an.
Indes beraten die Regierungsparteien, ob und welche Ableitungen aus der Amoktat in Graz zu treffen sind, wobei neben der Waffengesetzgebung auch dem Opferschutz das Augenmerk gilt. Im Nationalen Sicherheitsrat sollen die Hintergründe des Amoklaufs analysiert und Maßnahmen zur Prävention erarbeitet werden, um in Zukunft ähnliche Taten zu verhindern.
"Man muss auf Prävention und psychosoziale Versorgung setzen", meinte SPÖ-Sicherheitssprecher Maximilian Köllner auf APA-Anfrage. Es gelte, die Ereignisse in Graz aufzuarbeiten und in Ruhe Vorschläge zu erarbeiten, "um das Möglichste zu tun, dass solche Gewalttaten nicht mehr vorkommen." Vorerst keine Statements gab es unter Verweis auf die laufende Staatstrauer von der ÖVP und den NEOS zum Thema Waffengesetz.
"Es ist ein Problem, dass wir zu viele private Waffen haben und zu wenig kontrolliert wird, was damit passiert", sagte Agnes Sirkka Prammer, Sicherheitssprecherin der Grünen. Der Privatkauf von Schusswaffen, der oftmals nicht nur über registrierte Händler, sondern über Plattformen im Internet abgewickelt wird, gehöre von den Behörden besser überwacht. Dass die waffenrechtliche Verlässlichkeitsprüfung nur einmalig beim Kauf einer Schusswaffe erforderlich ist, halten die Grünen für nicht ausreichend. "Diese Prüfung gehört regelmäßig, zumindest alle fünf Jahre wiederholt", meinte Sirkka Prammer. Im Leben eines Menschen könne sich die psychische Gesundheit verändern. Dass Jäger von der Verlässlichkeitsprüfung ausgenommen sind, hält Sirkka Prammer für verfehlt: "Nur Jäger sein allein sagt nichts über die Zuverlässigkeit aus."
Grundsätzlich gehöre evaluiert, ob die Verlässlichkeitsprüfung, die ein psychologisches Gutachten darstellt und Auskunft darüber gibt, ob die Voraussetzungen für den Erwerb, Besitz und das Führen einer Waffe vorliegen, noch am aktuellen Stand der Wissenschaft ist, betonte Sirkka Prammer. Die Grüne Sicherheitssprecherin fände es außerdem "sinnvoll", wenn man Waffen der Kategorie C erst ab 21 kaufen kann und Sportschützen ihre Waffen nach dem Gebrauch grundsätzlich im Schießstand bzw. im Vereinslokal belassen müssen und nicht mehr mit nach Hause nehmen dürfen.