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Für die Umsetzung ist ein einmaliges Budget von rund 900.000 Euro vorgesehen, die jährlichen Kosten wurden auf 80.000 Euro angesetzt. Das Equipment sei im Rahmen einer Informationsveranstaltung im steirischen Schielleiten den Justizwachebediensteten in praxistauglichen Situationen vorgeführt worden. Ziel sei es, den Bediensteten die Anwendung direkt nahezubringen und eine reibungslose Integration in den Arbeitsalltag zu gewährleisten.
"Sie schützen unsere Bediensteten vor Übergriffen und unberechtigten Vorwürfen, während sie gleichzeitig die Rechte und die Sicherheit der Insassinnen und Insassen wahren. Transparenz schafft Deeskalation auf beiden Seiten", nannte Sporrer die Vorteile des Bodycam-Einsatzes. Sie werden nach Abschluss der derzeitigen Informations- und Einführungsveranstaltungen ab Juni in zwei Phasen flächendeckend ausgerollt, hieß es in der Mitteilung von Montagnacht.
In der ersten Phase erhalten die Justizwache-Einsatzgruppen die Geräte, da hier bereits spezialisierte Trainingsstrukturen und eine hohe Einsatzdynamik in sensiblen Bereichen vorliegen. In der zweiten Phase folgt die schrittweise Ausstattung aller weiteren Justizwachebediensteten in den Justizanstalten und Forensisch-Therapeutischen Zentren. Ziel sei es, die flächendeckende Ausrollung an alle 29 Einrichtungen des Straf- und Maßnahmenvollzugs bis Ende 2026 abzuschließen.
Zur Anwendung kommen demnach Bodycams vom Typ "Motorola V500", von denen nach Abschluss der Ausrollung rund 500 in ganz Österreich im Einsatz sein sollen. Für die technische und organisatorische Umsetzung ist ein einmaliges Budget von rund 900.000 Euro vorgesehen. Dieser Betrag teilt sich auf in circa 780.000 Euro für den Ankauf des Equipments sowie rund 120.000 Euro für die Integration in die bestehende IT-Infrastruktur der Justiz.
Die laufenden Betriebskosten belaufen sich auf etwa 80.000 Euro pro Jahr. Diese Summe deckt die Lizenz- und Softwaregebühren, die regelmäßige Wartung und den Service sowie die notwendigen Speicher- und Serverkapazitäten ab. Die dafür anfallenden Kosten können aufgrund von Umschichtungen aus dem bereits bestehenden Budget für den Straf- und Maßnahmenvollzug gedeckt werden, informierte das Ministerium.






