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Förderungen bei Weiterbildung und Fortbildung

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Antrag auf Förderung bei Weiterbildung und Fortbildung

©iStockphoto.com/Drazen_
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Im Laufe eines beruflichen Lebens taucht nach einiger Zeit oft der Wunsch nach besseren Aufstiegschancen, neuen beruflichen Wegen und einem höheren Einkommen auf. Eine Weiterbildung oder eine Fortbildung sind jedoch meist nicht günstig. Welche finanzielle Unterstützung beziehungsweise Förderung man sich holen kann, wer Anspruch darauf hat und wer die wichtigsten Anlaufstellen sind.

Wenn man über entsprechende Weiterbildungen nachdenkt und sich diesbezüglich erkundigt, stößt man schnell auf zum Teil hohe Kosten, die für viele eine große Herausforderung sind. Doch oft besteht die Möglichkeit, diese Kosten nicht alleine tragen zu müssen, da in Österreich zahlreiche Förderungsmöglichkeiten für Weiter- und Fortbildungen zur Verfügung stehen.

Förderungen für Weiterbildung in Österreich. Ein Überblick:

Das Fachkräfte-Stipendium

Durch das Fachkräfte-Stipendium werden Ausbildungen für Branchen, in denen es an Fachkräften mangelt, gefördert. Bezugsberechtigt sind Arbeitnehmer:innen, die für die Dauer der Ausbildung karenziert sind, Arbeitslose und ehemalige Selbstständige, die ihr Gewerbe ruhend gemeldet haben. Außerdem muss der höchste Bildungsabschluss unter dem FH-Niveau liegen und man muss in den letzten 15 Jahren mindestens 4 Jahre beschäftigt gewesen sein.

Was sind die Voraussetzungen für diese Weiterbildung?

Es werden mittels Fachkräfte-Stipendium laut Arbeitsmarktservice (AMS) nur Ausbildungen in Österreich gefördert, die spätestens am 31.12.2023 begonnen werden, mindestens 3 Monate dauern, ein Ausmaß von 20 Wochenstunden haben und einen Abschluss ermöglichen. Über den Ausbildungsfortschritt muss ein Nachweis erbracht werden. Studien an Universitäten oder Fachhochschulen können mit dem Fachkräftestipendium nicht gefördert werden. Geförderte Branchen sind zum Beispiel Informatik, Naturwissenschaften, Technik und vor allem auch Gesundheit, Pflege und Soziales.

Wie hoch ist es und wie kann das Fachkräfte-Stipendium beantragt werden?

  • Das Fachkräfte-Stipendium muss frühestens 3 Monate und spätestens einen Tag vor Beginn der Ausbildung beim zuständigen AMS beantragt werden.

  • Die Dauer richtet sich nach der Länge der Ausbildung, längstens jedoch 3 Jahre besteht der Anspruch auf ein Stipendium von mindestens EUR 1.030,49 (Stand 2022).

  • Falls der Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe höher ist, wird dieser Betrag ausbezahlt.

  • Während dieser Zeit ist man auch kranken-, unfall- und pensionsversichert.

  • Außerdem ist es erlaubt, dass man bis zur Geringfügigkeitsgrenze dazuverdient. (EUR 485,85, Stand 2022)

Qualifizierungs-Förderung für Beschäftigte

Mit dieser Beihilfe werden vom AMS Kosten der Qualifizierungsmaßnahmen von Arbeitnehmer:innen gefördert, um durch Qualifizierung ihre Beschäftigung zu sichern und sie beim beruflichen Aufstieg zu unterstützen.

AMS-Qualifizierungsförderung:
Hier finden Sie nähere Informationen zur Qualifizierungsförderung für Beschäftigte

Es werden Kurs- beziehungsweise Personalkosten von vollversicherten oder karenzierten Beschäftigten (auch freie Dienstnehmer:innen) bei Qualifizierungen im Ausmaß von zumindest 16 Wochenstunden gefördert. Bei der Förderung wird nach Ausbildungsstand der Beschäftigten unterschieden und danach, was zum Erreichen bestimmter arbeitspolitischer Ziele beiträgt. Solche Ziele sind unter anderem:

  • Sicherung von Beschäftigung durch zum Beispiel eine höherwertige Tätigkeit am selben Arbeitsplatz,

  • Verbesserung von Basiskompetenzen (beispielsweise Deutschkenntnisse, Computerkenntnisse)

  • Abschluss einer zertifizierten Ausbildung

  • Erleichterung des Wiedereinstiegs nach einer familiär bedingten Berufsunterbrechung

  • höhere kollektivvertragliche Verwendungsgruppe

  • fachliche Spezialisierung

  • Übernahme altersgerechter Tätigkeiten am selben Arbeitsplatz

  • Anpassung an den aktuellen Stand der Technik/des Wissens

Nicht gefördert werden: Unternehmenseigentümer:innen, Mitglieder der zur Geschäftsführung berufenen Organe, Arbeitnehmer:innen in einem unkündbaren Arbeitsverhältnis (zum Beispiel Beamt:innen), Lehrlinge und überlassene Arbeitnehmer:innen.

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Sonstige Aus- und Weiterbildungsbeihilfen vom AMS

Für Arbeitslose besteht die Möglichkeit, wenn ein Kurs, der die Vermittlungschancen am Arbeitsmarkt erhöhen kann, besucht wird, zusätzlich (bei Erfüllung sämtlicher Voraussetzungen) Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes, Beihilfe zu den Kurskosten (wie Kursgebühren, Lehrmittel und Prüfungsgebühren) und Beihilfe zu den Kursnebenkosten (wie Fahrtkosten, Unterkunft und Verpflegung) zu beantragen.

Die Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes ist mindestens so hoch wie der Anspruch auf Arbeitslosengeld. Von den Kurs- und Kursnebenkosten können bis zu 100 Prozent übernommen werden. Die Beantragung erfolgt beim zuständigen AMS.

WICHTIG:
Bildungskosten sind absetzbar! Aufwendungen für Bildungsmaßnahmen sind für Privatpersonen als Werbungskosten abzugsfähig, wenn sie Kosten für Fortbildung und Ausbildung im verwandten Beruf oder eine umfassende Umschulung darstellen.

waff - Wiener Arbeitnehmer:innen Förderungsfonds

Der "waff" bietet für Wiener:innen ebenfalls verschiedene Förderungen im Bereich der Weiterbildung an. Zum Beispiel kann mit dem Chancen-Scheck das Nachholen eines Lehr- oder anderen Bildungsabschlusses gefördert werden. Mit dem waff - Bildungskonto werden beschäftigte Wiener:innen bei beruflichen Aus- und Weiterbildungen unterstützt. Das "waff"-Programm "FRECH" wurde für beschäftigte Frauen mit Wohnsitz in Wien, die eine grundlegende berufliche Veränderung anstreben, eingerichtet. Der "waff" übernimmt auch die Vorfinanzierung von Kurs-Kosten und fördert Kurse zur Vorbereitung auf die Lehrabschluss-Prüfung.

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AK Bildungsgutschein und Digi-Bonus

Der Bildungsgutschein der Arbeiterkammer (AK) und der Digi-Bonus, in der Höhe von jeweils 120 Euro, erleichtern AK-Mitgliedern den Zugang zu Weiterbildung und Einstieg in die digitale Arbeitswelt. Dieser kann sehr unkompliziert für ausgewählte Kurse verwendet werden. Der Bildungsgutschein und der Digi-Bonus können bei der AK Wien angefordert werden und werden dann zugeschickt.

Außerdem bieten die Gewerkschaften ihren Mitgliedern eine Reihe von Förderungen an.

Weiterführender Link:
Nähere Informationen zu Kursförderungen des Österreichischen Gewerkschaftsbundes finden Sie hier.

Weiterbildungs-Förderungen von Bund und Ländern

Auch beim Bund und den Ländern können verschiedenste Förderungen beantragt werden. Diese sind zum Beispiel kostenlose Vorbereitungskurse und Prüfungen zur Berufsmatura für Lehrlinge, besondere Schulbeihilfen für Berufstätige, Förderungen für Personen mit Behinderungen, Lehre für Erwachsene, Fahrtkostenzuschüsse u.v.m.

Wie und wo man Kurse zur Weiterbildung in Österreich beziehungsweise den einzelnen Bundesländern findet - ein Überblick mit weiterführenden Links:

Weiterbildungs-Förderungen der WKO

Wenn Unternehmer:innen die Kosten für Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen ihrer Mitarbeiter:innen übernehmen, können auch sie eine Förderung erhalten.
Es können hier bis zu 25 Prozent der Nettokurskosten, maximal jedoch 500 Euro pro Kalenderjahr, eingereicht werden. Es gibt allerdings keinen Rechtsanspruch auf die Förderung.

Die Broschüre der WKO "Die wichtigsten Weiterbildungsförderungen auf einen Blick" listet die wesentlichen Zuschüsse für eine Weiterbildung auf Seiten der Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen auf.

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