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Flugausfälle wegen Shutdown: Diese Rechte haben Passagiere

Aktualisiert
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7 min
++ ARCHIVBILD ++ Eine Folge des US-Shutdowns waren Flugausfälle und Verspätungen
©Frank Rumpenhorsts, APA, dpa, gms, Frank Rumpenhorst
Auch wenn sich eine Lösung im andauernden Haushaltsstreit anzubahnen scheint: Der Teilstillstand der Regierungsgeschäfte hat in den USA für zahlreiche Flugstreichungen und Verspätungen gesorgt. Ein Grund: Fluglotsen kommen teils nicht mehr zur Arbeit, weil sie wegen des Shutdowns derzeit kein Gehalt erhalten.

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In den vergangenen Tagen gab es deshalb Tausende Flugausfälle - und für Reisende stellt sich die Frage: Was gilt, wenn der eigene Flug aus oder in die USA wegen des Shutdowns abgesagt wird oder sich verspätet?

Generell lautet der Rat: Im Zweifel vor der Reise bei der Airline oder im Fall von Pauschalreisen beim Reiseveranstalter nachfragen, ob es Einschränkungen geben wird. So kann man gegebenenfalls seine Pläne anpassen.

Storniert man indes wegen der unsicheren Situation an US-Flughäfen von sich aus einen Flug, wird das vermutlich teuer. Dann bekäme man nur Steuern und Gebühren zurückerstattet, nicht aber den "Netto-Ticketpreis", erklärt der Reiserechtler Paul Degott unter Verweis auf geltende Rechtsprechung.

Kommt es tatsächlich zu Problemen bei einem gebuchten Flug, hängen die Rechte von Passagieren davon ab, in welchem Land der Flug startet und bei welcher Airline man gebucht hat.

Während es in der Europäischen Union eine einheitliche Fluggastrechteverordnung gibt, die recht umfassend ist, gibt es in den USA nur in bestimmten Fällen Schutz durch nationale Gesetze und sonst hängt viel von den jeweiligen Geschäftsbedingungen der Fluggesellschaften ab.

Hebt das Flugzeug von einem Flughafen in der EU in Richtung USA ab, greift immer die EU-Verordnung. Bei einer durchgängigen Buchung gilt das auch dann, wenn man etwa in Berlin startet, in New York umsteigt und weiter nach Nashville fliegt – und es beim zweiten Flug ein Problem gibt. Geht es aber von den USA in die EU, gilt die Verordnung nur dann, wenn auch die Airline ihren Sitz in der EU hat – also etwa für Lufthansa, für United Airlines indes nicht.

Die EU-Regeln besagen unter anderem: Bei einem Flugausfall oder einer Verspätung von mehr als drei Stunden muss die Fluggesellschaft Reisenden eine alternative Beförderung zum Ziel anbieten - etwa durch die Umbuchung auf einen anderen Flug. Ab fünf Stunden Verspätung oder eben auch bei einem Flugausfall kann man den Ticketpreis zurückverlangen, muss sich dann aber selbst um Ersatzflüge kümmern.

Bei Fernflügen gilt, dass die Airline ab vier Stunden Verspätung wartende Passagiere mit Getränken und Snacks versorgen muss – das kann auch in Form von Gutscheinen für Geschäfte am Airport sein. Und strandet man über Nacht, muss die Airline die Hotelkosten übernehmen.

Zusätzlich zu alldem sehen die EU-Regeln Entschädigungszahlungen bei kurzfristigen Flugausfällen oder großen Ankunftsverspätungen vor: Bei Fernflügen in oder aus den USA wären das 600 Euro pro Passagier.

Im Fall des Shutdowns dürften Airlines Entschädigungen aber wohl unter Verweis auf außergewöhnliche Umstände ablehnen. Da die Probleme bei den Flughäfen sowie der Flugsicherung liegen und folglich nicht im Einflussbereich der Airline sind. Trete die Verspätung oder Annullierung allerdings aus anderen Gründen auf, etwa organisatorischen Fehlern der Airline, könne ein Anspruch weiterhin bestehen, so das Fluggastrechteportal Flightright.

"Hier wird man sich den genauen Stornierungsgrund anschauen und versuchen müssen zu klären, ob die Fluggesellschaft vielleicht prophylaktisch und spekulativ Flüge annulliert hat oder ob der konkret gebuchte Flug tatsächlich von einer Shutdown-Maßnahme betroffen war", erklärt Rechtsanwalt Degott. "Spekulative Flugannullierungen" führen nach seinen Worten nicht zur Entlastung der Fluggesellschaft, der Passagier hätte einen Ausgleichsanspruch.

Zudem muss die Airline nachweisen, ob sie "zumutbare Maßnahmen" getroffen hat, um die Folgen für den Passagier gering zu halten – dazu zählt etwa, ob es alternative Flüge auch von anderen Airlines gegeben hätte, auf die man den Passagier hätte umbuchen können.

Bei reinen Inlandsflügen in den USA oder Flügen mit US-Airlines in die EU greifen die europäischen Regeln nicht.

Die gute Nachricht ist: Auch in den USA können Passagiere bei Flugabsagen oder absehbaren, erheblichen Verspätungen – bei Inlandsflügen mindestens drei Stunden, bei internationalen Flügen mindestens sechs Stunden – eine Umbuchung annehmen, oder aber den Ticketpreis zurückverlangen.

Schwieriger wird es im Vergleich mit der EU schon bei Betreuungsleistungen wie Essensgutscheinen oder Hotelübernachtungen: Das liegt in den USA oft im Kulanzbereich der Airline, denn verpflichtend ist das bei Ereignissen außerhalb deren Einflussbereichs – wie es die Luftverkehrsprobleme infolge des Shutdowns sind – nicht.

Entschädigungen bei Annullierungen und Flugverspätungen sind in den USA laut dem Fluggastrechteportal Airhelp vielfach nicht gesetzlich vorgeschrieben. Ausnahme: Wenn man wegen einer Überbuchung nicht befördert wird, gibt es den Angaben nach bis zu 1.250 US-Dollar Kompensation direkt am Flughafen.

Auch wenn der bisher längste Shutdown in der US-Geschichte vor einem Ende steht und sich Republikaner und Demokraten auf einen Übergangshaushalt einigen können, soll dieser nur bis Ende Jänner gelten. Das heißt: Im Februar könnte es wieder zum Regierungsstillstand kommen, wenn der eigentliche Haushalt bis dahin nicht beschlossen ist. Und Reisende werden eventuell wieder mit den gleichen Unsicherheiten wie in diesen Tagen konfrontiert.

FRANKFURT/MAIN - DEUTSCHLAND: ++ ARCHIVBILD ++ (ARCHIVBILD VOM 8.9.2015) - FOTO: APA/APA/dpa/gms/Frank Rumpenhorsts/Frank Rumpenhorst

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