VKI - Verein für Konsumenteninformation: Konsumentenschutz als oberstes Ziel

1961 gegründet führte der Verein für Konsumenteninformation (VKI) einige der aufsehenerregendsten Verfahren bzw. Sammelklagen zur Wahrung der Konsument:innenrechte – von Geselchtem bis hin zu Volkswagen oder dem Energiekosten-Stop.

von VKI - Verein für Konsumenteninformation: Zuständig für Konsumentenschutz © Bild: Elke Mayr

Inhaltsverzeichnis:

Was macht der VKI?

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) ist eine gemeinnütze und unabhängige Verbraucherschutzorganisation, die sich für die Stärkung der Verbraucher:innenrechte und faire Produktinformationen einsetzt. Zu den Kernaufgaben des Vereins zählen

  • die Beratung von Konsument:innen
  • die juristische Durchsetzung von Konsument:innenansprüchen und
  • die Testung von Produkten.

Durch das Führen von Musterprozessen war der Verein in der Vergangenheit immer wieder an der Weiterentwicklung der österreichischen Rechtsprechung beteiligt. In einer Selbstbeschreibung heißt es: „Der VKI greift ein, wenn sich Unternehmen nicht an die Spielregeln halten“.

Im Jahr 2021 war der VKI mit 253 Klagen befasst und brachte 30 Sammelklagen für rund 10.500 Personen ein. 24.000 Menschen nahmen das Beratungsangebot des Vereins wahr und 124 Produkttests und Markterhebungen wurden durchgeführt. Sitz des VKI ist in Wien-Mariahilf.

»Der VKI greift ein, wenn sich Unternehmen nicht an die Spielregeln halten«

Die Sammelklage

Zentraler Baustein bei der Durchsetzung von Konsument:innenrechte ist die sogenannte sogenannte Sammelklage nach österreichischem Recht. Diese wurde vom VKI in Zusammenarbeit mit dem Wiener Rechtsanwalt Alexander Klauser erfunden.

Bei einer Sammelklage handelt es sich um eine zivilrechtliche Klage, deren Ergebnis sich nicht nur auf die klagende Person auswirkt. Auch Personen, die in gleicher Weise wie der eigentliche Kläger betroffen sind, können Ansprüche erheben. Bei einer Sammelklage führen also mehrere Geschädigte ein Verfahren gegen denselben Anspruchsgegner, zum Beispiel eine Firma. Anstatt jeden Fall einzeln vor Gericht zu bringen, bündeln die Geschädigten ihre Ansprüche. Im Erfolgsfall wird die erstrittene Summe unter den Beteiligten aufgeteilt.

Beratungsangebot

Klassische VKI-Fälle sind zum Beispiel online gebuchte Urlaubsreisen, die nicht den Erwartungen der Urlauber:innen entsprechen bzw. bei denen Anbieter mit falschen Versprechen lockten. Einen großen Teil machen außerdem Finanzgeschäfte, zum Beispiel Kreditvergabe zu überdurchschnittlich hohen Zinsen, und das Wohnrecht aus.

Der VKI unterstützt Verbraucher:innen in solchen Fällen mit Beratungsgesprächen und außergerichtlicher Hilfe. Der Europäische Verein für Konsumenteninformation (EVZ) unterstützt Konsument:innen bei grenzübergreifenden Verträgen und Geschäften.

VKI - Verein für Konsumenteninformation: Zuständig für Konsumentenschutz
© Elke Mayr Der VKI verfügt über ein breites Beratungsangebot

Teil des VKI-Angebots ist auch ein „Vertrags-Check“. Betroffene können Kredit- und Leasingverträge, Versicherungen oder Übereinkünfte mit Makler:innen und Bauträgern einreichen.

Wie kann man mit dem VKI in Kontakt treten?

Betroffene Verbraucher:innen können sich telefonisch, schriftlich, persönlich oder online an die Beratungsstelle des VKI wenden.

Produkttests

Für Produkttests stehen dem VKI unabhängige Expert:innen, wie zum Beispiel Ernährungswissenschafter:innen oder Wirtschaftswissenschafter:innen zur Verfügung. Die Ergebnisse werden regelmäßig im Verbraucher:innen-Magazin Konsument (rund 47.500 Abonnent:innen), in Büchern oder Sonderbeilagen publiziert.

Online informiert der VKI beispielsweise über schadhafte Lebensmittel oder Greenwashing-Kampagnen, also wenn Unternehmen ihre Produkte unrechtmäßig oder in irreführender Weise als ökologisch nachhaltig anpreisen. Hierzu ruft der Verein Konsument:innen aktiv dazu auf, sich bei Greenwashing-Verdacht an den VKI zu wenden.

Wichtige Verfahren des VKI

Der VKI ist ein Kind der sich in den 1960er-Jahren verfestigenden Sozialpartnerschaft. Nach seiner Gründung im Jahr 1961 führte der Verein hauptsächlich Beratungsgespräche durch und gab noch im Gründungsjahr die erste Ausgabe des Verbraucher:innenmagazins Konsument heraus. Aufgrund der hohen Nachfrage eröffnen in den Folgejahren weitere Landesstellen: 1963 im Burgenland, 1964 in Oberösterreich, 1965 in Tirol.

Einer der ersten aufsehenerregenden Produkttests veröffentlicht der VKI im Jahr 1970: 90 Prozent aller Äpfel sind falsch deklariert, stellen die Expert:innen des Vereins damals fest. In den Folgejahren kann der VKI grobe Mängel bei Geselchtem, Waschmitteln und Dampfreinigern aufdecken. In den 1990ern führt der VKI zahlreiche Musterprozesse gegen Banken wegen überhöhter Zinsverrechnungen.

Eine weitere Verbreiterung des Aufgabengebiets erfolgt zu Beginn der 2000er-Jahre: Nicht nur technische und rechtliche Komponenten sollen in die Produktbewertungen einfließen, sondern bewertet wird von nun an auch das ethische Verhalten von Produzent:innen, zum Beispiel das Einhalten von Umwelt- und Sozialstandards. Mit dem neuen Instrumentarium der Sammelklage folgen aufsehenerregende Prozesse, unter anderem gegen die Sparkassen, die Bank Austria und die BAWAG. In der Causa Allgemeiner Wirtschaftsdienst (AWD) führt der VKI drei Musterprozesse, mit insgesamt 2.500 Geschädigten und einem Streitwert von 40 Millionen Euro.

Getoppt wird dieser Streitwert lediglich 2018 in der Sammelklagen-Aktion gegen den Automobilhersteller Volkswagen wegen dessen mutmaßlich manipulierter Abgaswerte. In der größten Klagswelle der Zweiten Republik bringt der VKI-Klagen von 10.000 Geschädigten an 16 österreichischen Landesgerichten ein – Streitwert: 60 Millionen Euro.

Gerade angesichts der aktuellen Preisentwicklungen am Energiemarkt ist der Verein für Konsumenteninformation mit massiven Beschwerden zu Preiserhöhungen von Energieanbietern konfrontiert. Im Juli 2022 brachte der VKI eine Klage gegen die Verbund AG ein. Der VKI kritisiert, dass die Verbund AG die Preise für ihre Kund:innen mit Verweis auf die gestiegenen Gaspreise (an den Börsen) massiv nach oben schraubte, obwohl sie laut eigenen Angaben 100 Prozent des Stroms aus österreichischer Wasserkraft produzieren. Dies widerspreche der in den AGB des Verbunds festgeschriebenen „Wertsicherungsklausel“.

Energiekosten-Stop

Eine der bekanntesten Initiativen des Vereins für Konsumenteninformation ist der Energiekosten-Stop. Dieser wurde 2013 ins Leben gerufen und bis dato von knapp 800.000 Menschen in Anspruch genommen.

Die Idee: Nach der Liberalisierung des Energiemarktes zu Beginn der 2000er können Konsument:innen frei zwischen ihren Energieanbietern wählen. Davon profitieren jedoch vor allem Industrie und Großkunden, weil sie entsprechend große Mengen abnehmen. Durch den Zusammenschluss von bis dato 196.500 Haushalten können auch die Teilnehmer:innen des Energiekosten-Stopps zu günstigeren Marktpreisen einkaufen. In der Saison 2020/21 konnten teilnehmende Haushalte laut VKI durchschnittlich 385 Euro jährlich an Energiekosten einsparen.

Finanzierung

Der Verein finanziert sich neben Subventionen durch den Bund und anderen Organisationen hauptsächlich über Mitgliedsbeiträge und vereinseigene Erlöse, zum Beispiel durch den Vertrieb von Publikationen. 2019 betrug das VKI-Budget rund 14 Millionen Euro, 1,6 Millionen Euro stammten vom Bund.