Mutter-Kind-Pass: Untersuchungen in der Schwangerschaft und fürs Baby (ab 2024 als digitaler Eltern-Kind-Pass)

Nach rund 50 Jahren Erfolgsgeschichte wird der Mutter-Kind-Pass ab 2024 durch den digitalen Eltern-Kind-Pass mit erweiterten Leistungen ersetzt. Welche Untersuchungen der Mutter-Kind-Pass abdeckt und was sich mit dem digitalen Pass für Eltern und Kinder ändert.

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Aus dem Mutter-Kind-Pass wird der digitale Eltern-Kind-Pass © Bild: Elke Mayr

Inhaltsverzeichnis

Das "gelbe Heft" begleitet frischgebackene Eltern seit 1974. Eingeführt unter der damaligen Gesundheitsministerin Ingrid Leodolter, haben die im Mutter-Kind-Pass vorgesehenen Vorsorgeuntersuchungen dazu beigetragen, dass die Säuglings- und Müttersterblichkeit in den Folgejahren beachtlich gesunken ist. Nach fast 50 Jahren steht der Pass vor weitreichenden Änderungen: Aus dem analog geführten Mutter-Kind-Pass wird der digitale Eltern-Kind-Pass. Welche Untersuchungen enthalten sind, welchen Verpflichtungen Eltern nachkommen müssen und wie man zum Mutter-Kind-Pass bzw. zum digitalen Eltern-Kind-Pass kommt. Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Leistungen des Mutter-Kind-Passes

Im Wesentlichen handelt es sich bei den Untersuchungen im Rahmen des Mutter-Kind-Passes um gynäkologische Untersuchungen, Ultraschalluntersuchungen, verschiedene Tests und ein Beratungsgespräch durch eine Hebamme. Nach der Geburt sind zehn Untersuchungen des Kindes (bis zum 5. Lebensjahr des Kindes) sowie eine orthopädische, zwei augenärztliche und eine Hals-Nasen-Ohren-Untersuchung vorgesehen. Das Spektrum der vorgeschriebenen Vorsorgeuntersuchungen wurde seit Einführung des Passes stets an die aktuellen medizinischen Erkenntnisse angepasst.

Ist der Mutter-Kind-Pass Pflicht?

Die angebotenen Untersuchungen im Rahmen des Mutter-Kind-Passes sowie des neuen Eltern-Kind-Passes können grundsätzlich freiwillig wahrgenommen werden. Aber: Für den Erhalt des Kinderbetreuungsgeldes in voller Höhe müssen die vorgesehenen Untersuchungstermine nachgewiesen werden. Für Eltern, die eine Kürzung des Kinderbetreuungsgeldes verhindern wollen, sind sie somit Pflicht.

Wo und wann bekommt man den Mutter-Kind-Pass?

Derzeit erhält jede Schwangere mit Wohnsitz in Österreich nach Feststellung der Schwangerschaft von ihrem Arzt oder ihrer Ärztin den Antrag für den Mutter-Kind-Pass ausgehändigt. Nach Zusendung des Passes durch die zuständige Behörde werden darin alle vorgesehenen Untersuchungen zur gesundheitlichen Vorsorge für die Schwangere und das Kind bis zum 5. Lebensjahr festgehalten.

Was kostet der Mutter-Kind-Pass?

Der Mutter-Kind-Pass selbst ist kostenlos, ebenso wie sämtliche vorgeschriebenen Untersuchungen für Mutter und Kind, sofern die Untersuchungen bei Vertragsärzten bzw. Vertragsärztinnen der Krankenversicherungsträger (zum Beispiel die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK)) erfolgen.

Wann müssen die Untersuchungsabschnitte eingereicht werden?

Bereits bei der Antragstellung für den Mutter-Kind-Pass müssen die fünf vorgesehenen Schwangerschaftsuntersuchungen und auch die erste Untersuchung des Kindes nachgewiesen werden. Für die darauffolgenden Untersuchungen bleibt bis zum 15. Lebensmonat des Kindes Zeit. Zum Nachweis sind Kopien der Nachweise ausreichend.

Was tun, wenn der Mutter-Kind-Pass verloren geht?

Geht der Pass verloren, ist das für den Nachweis beim Sozialversicherungsträger ein Problem – es besteht die Gefahr, dass das Kinderbetreuungsgeld gekürzt wird. Denn nicht immer können alle Einträge erneut beschafft werden. Aber auch für die betreuende Ärztin oder den betreuenden Arzt ist es ein Problem, wenn sie die bisherigen Untersuchungsergebnisse für die umfassende Versorgung der Schwangeren und später des Kindes benötigen. Diese Gefahr soll bei dem künftig nur noch in digitaler Form vorliegenden Eltern-Kind-Pass ausgeschlossen werden.

Was bietet der neue Eltern-Kind-Pass?

Heute steht die Früherkennung von Gesundheitsrisiken, Entwicklungsstörungen und möglichen Krankheiten im Vordergrund des Vorsorgeprogramms. Deshalb erfährt der Pass nach fast 50 Jahren eine weitreichende Überarbeitung. Ab 2024 soll es dann nur noch den digitalen "Eltern-Kind-Pass" mit erweiterten Leistungs- und Beratungsangeboten geben. Noch sind nicht alle Fragen abschließend geklärt.

Der künftige Eltern-Kind-Pass soll durch zusätzliche Untersuchungen für Mutter und Kind sowie ein Hörscreening für Neugeborene erweitert werden. Die Reform sieht darüber hinaus ein umfangreiches Beratungsangebot vor. Geplant ist ein zweites Gespräch mit einer Hebamme, eine psychosoziale Beratung sowie die Beratung in Gesundheits- und Ernährungsfragen. Neu hinzukommen soll auch eine Elternberatung, bei der unter anderem Themen wie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf oder die unterschiedlichen Möglichkeiten der Karenzzeit angesprochen werden können. Die Beratungen sollen von den knapp 400 in Österreich bestehenden Familienberatungsstellen übernommen werden.

Digitale Bestätigung verhindert Verlust von Nachweisen

Die Bestätigungen der Untersuchungen werden beim Eltern-Kind-Pass digital ausgestellt, womit die Gefahr, dass Nachweise verloren gehen, gebannt ist. Die zuständigen Stellen werden hierfür miteinander vernetzt, sodass alle Untersuchungsergebnisse jederzeit abrufbar sind. Das erleichtert den bürokratischen Aufwand sowohl für die Verwaltung als auch für die Nutzung des neuen Eltern-Kind-Passes.

Ab wann gilt der neue Eltern-Kind-Pass?

Die Arbeiten an der Umsetzung starten im Jahr 2023. Bereits 2024 soll der neue Pass eingeführt werden, die Digitalisierung samt aller zusätzlichen Leistungen bis 2026 abgeschlossen sein.

Neuer Eltern-Kind-Pass: Pflicht oder weiterhin freiwillig?

Die Wahrnehmung der im Mutter-Kind-Pass vorgeschriebenen Untersuchungen während der Schwangerschaft und in den ersten zehn Lebensmonaten des Kindes war bisher schon Voraussetzung für den Erhalt des Kinderbetreuungsgeldes in voller Höhe – das wird sich auch beim neuen Eltern-Kind-Pass nicht ändern.

Wo bekommt man den neuen Eltern-Kind-Pass?

Beim digitalen Eltern-Kind-Pass wird – wie auch beim Mutter-Kind-Pass – der Arzt oder die Ärztin bei der Antragstellung involviert sein – schließlich muss die Schwangerschaft ärztlich bestätigt werden. Wie der genaue Ablauf der Antragstellung aussehen wird, ist noch nicht bekannt.

Wie werden Untersuchungsbestätigungen beim neuen Pass eingereicht?

Im Gegensatz zum derzeit gültigen Mutter-Kind-Pass müssen beim digitalen Pass keine Bestätigungskopien mehr an den Sozialversicherungsträger geschickt werden. Die jeweiligen Untersuchungen werden künftig digital nach der Untersuchung bestätigt.

Bleiben die Leistungen weiterhin kostenfrei?

Die im Mutter-Kind-Pass und künftig im digitalen Eltern-Kind-Pass aufgeführten Leistungen sollen auch weiterhin als Kassenleistung und damit für Eltern kostenfrei bleiben. Das hat Johannes Rauch (Grüne), Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf Twitter angekündigt: "Den Mutter-Kind-Pass in Österreich wird es auch in Zukunft geben, und auch die Untersuchungen werden weiterhin öffentlich finanziert."

Dem Statement von Johannes Rauch vorausgegangen war die Drohung unter anderem der Ärztekammer Oberösterreich, den Vertrag über den Mutter-Kind-Pass zum 30. Juni 2023 zu kündigen. Insbesondere die Höhe der Honorare für die ärztlichen Leistungen aus dem Eltern-Kind-Pass sorgt zwischen Ärztekammer und Regierung für Konfliktpotenzial.

Damit würden die Leistungen nicht mehr von der Krankenkasse übernommen und müssten von den Eltern privat bezahlt werden. Grund für die Drohung ist eine Diskussion über die Erhöhung der Ärztehonorare: Die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte in Österreich fordern eine Erhöhung ihrer Honorare für ihre Leistungen aus dem Mutter-Kind-Pass um 80 Prozent. Begründet wird die Forderung mit der Tatsache, dass die Honorare in den letzten 28 Jahren nicht angepasst wurden und die Ärztinnen und Ärzte seit 1994 für die Vorsorgeuntersuchungen Beträge zwischen zwölf und 18 Euro bekommen. Bislang gäbe es nur eine vage Ankündigung, dass die Leistungen "angemessen" honoriert würden, so der Präsident der Österreichischen Ärztekammer Johannes Steinhart in einer Pressemitteilung.

Die Regierung zeigt sich dennoch zuversichtlich, dass eine Einigung in der Honorarfrage erzielt wird und mit den Arbeiten zur Umsetzung der Reform im nächsten Jahr begonnen werden kann. Die Umsetzung des Eltern-Kind-Passes soll schrittweise erfolgen und bis zum Jahr 2026 abgeschlossen sein.

Fazit

Der Mutter-Kind-Pass hat seit seiner Einführung im Jahr 1974 die Gesundheitsvorsorge von Schwangeren und ihren Kindern in den ersten Lebensjahren entscheidend verbessert. Nach fast 50 Jahren wird das Vorsorgeprogramm reformiert und digitalisiert werden. Im Mittelpunkt der Reform stehen zusätzliche Untersuchungen und ein umfassendes Beratungsangebot, das den Alltag frischgebackener Eltern erleichtern soll. Noch wird mit der Ärztekammer über die Höhe der Honorierung der ärztlichen Leistungen aus dem Eltern-Kind-Pass diskutiert, die Arbeiten an der Umsetzung sollen aber bereits im nächsten Jahr beginnen. 2024 soll der neue Pass eingeführt werden, die Digitalisierung samt aller zusätzlichen Leistungen bis 2026 abgeschlossen sein.