Dienstzeugnisse: Das bedeuten die Codes der Arbeitgeber

Dienstzeugnisse können wichtige Karriereturbos sein, oftmals entpuppen sie sich jedoch als falsche Freunde. Wie sieht der Inhalt eines Dienstzeugnisses aus, was dürfen Arbeitgeber:innen (nicht) schreiben und welche Codes gilt es zu beachten?

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Dienstzeugnis © Bild: Elke Mayr

Inhaltsverzeichnis:

Was ist ein Dienstzeugnis?

Bei Dienstzeugnissen (auch bekannt als Arbeitszeugnisse) handelt es sich um meist schriftliche Bestätigungen, die Arbeitgeber:innen ihren Arbeitnehmer:innen ausstellen. In einem solchen Dienstzeugnis werden Eckpunkte zu der Tätigkeit festgehalten, die die Arbeitnehmer:innen im Unternehmen der Arbeitgeber:innen erbracht haben. Der Zweck des Dienstzeugnisses besteht also vor allem darin, die Arbeitsleistung der Arbeitnehmer:innen im Betrieb der Arbeitgeber:innen zu bestätigen.

Dienstzeugnisse dienen vor allem den Arbeitnehmer:innen. Mit Ihnen können sie belegen, dass sie in bestimmten Bereichen bereits gewisse Arbeitserfahrungen gesammelt haben. Dies hilft Ihnen unter anderem, wenn sie sich beruflich oder fachlich neu orientieren wollen. Mit den Informationen im Dienstzeugnis können Sie unterstreichen, dass sie eine gewisse Qualifizierung und Kompetenz erreicht haben und so zum Beispiel künftig eine bessere Position oder eine höhere Vergütung ausverhandeln, bzw. sich erfolgreich für Lehrgänge zur Weiterbildung bewerben.

Potentielle neue Arbeitgeber:innen wiederum ziehen die ihnen vorgelegten Dienstzeugnisse heran, um sich ein möglichst ehrliches Bild von der Performance von Kandidat:innen "on the job" zu machen, noch bevor sie sie angestellt haben.

Wie sieht der übliche Inhalt von Dienstzeugnissen aus?

Bei Dienstzeugnissen muss man grob gesprochen zwei Formen unterscheiden, die auch unterschiedliche Inhalte aufweisen: Der Standardfall ist ein sogenanntes "einfaches" Dienstzeugnis: Einfache Dienstzeugnisse enthalten lediglich allgemeine Beschreibungen wie die Personalien der Arbeitnehmer:innen, sowie eine Beschreibung der Art und Dauer des Dienstverhältnisses. Essenziell ist dabei aber schon auch eine nähere Beschreibung der ausgeübten Tätigkeiten. Es würde zum Beispiel nicht ausreichen, wenn im Dienstzeugnis stehen würde, jemand sei "Angestellte:r" gewesen. Zu ungenau wäre es wahrscheinlich auch, wenn man bei Mitarbeiter:innen in Human Resources schreiben würde, diese hätten eine Position in der Administration des Unternehmens ausgeübt.

Weitaus begehrter als die einfachen Dienstzeugnisse sind allerdings die sogenannten "qualifizierten" Dienstzeugnisse: Qualifizierte Dienstzeugnisse enthalten alle Informationen, die auch in einem einfachen Dienstzeugnisse stehen. Hinzu kommt aber, dass sie in der Regel weitaus ausführlicher sind und auch eine sehr positive Bewertung der Fähigkeiten und des Charakters der ausscheidenden Arbeitnehmer:innen enthalten. Qualifizierte Dienstzeugnisse sind häufig daran erkennbar, dass in ihnen nur im Superlativ positiv über die Arbeitnehmer:innen gesprochen wird. Da solche ausführlichen Dienstzeugnisse potentiellen neuen Arbeitgeber:innen besser erlauben, sich ein Bild über die Kandidat:innen zu machen, sind qualifizierte Dienstzeugnisse für Arbeitnehmer:innen weitaus begehrter als die einfachen. In manchen Branchen ist es so üblich, ein qualifiziertes Dienstzeugnis ausgestellt zu erhalten, dass Kandidat:innen die dagegen "nur" ein einfaches Dienstranges vorweisen können, in späteren Bewerbungsverfahren bei neuen Arbeitgeber:innen gleich kritisch beäugt werden.

Ein Dokument wird übergeben.
© iStockphoto.com

Was dürfen Arbeitgeber:innen nicht in Dienstzeugnisse schreiben?

Wenn Arbeitgeber:innen mit ausscheidenden Arbeitnehmer:innen nicht komplett zufrieden waren, könnten sie versuchen, eine "Warnung" an andere Unternehmen auszusprechen. Es gilt aber ein gesetzliches Erschwerungsverbot. Arbeitgeber:innen dürfen solche Warnungen also auch nicht über den Weg des Dienstzeugnisses aussprechen. Dienstzeugnisse dürfen demnach keine Eintragungen, negative Werturteile und Anmerkungen enthalten, die es den Arbeitnehmer:innen erschweren würden, eine neue Beschäftigung zu finden.

Um nicht zu offensichtlich gegen das Erschwerungsverbot zu verstoßen, versuchen manche Arbeitgeber:innen deshalb Codes oder gewisse Formulierungen zu verwenden, die ihre Unzufriedenheit mit den ausscheidenden Arbeitnehmerinnen "versteckt" zum Ausdruck bringen. Vermeintlich freundliche Beschreibungen können somit einen sehr negativen Beigeschmack haben oder sogar ein vernichtendes Werturteil enthalten.

Beispiele für solche Codes wären zum Beispiel:

  • "Arbeitnehmer:in X war eine sehr gesellige Person": Dies kann so verstanden werden, dass X auch in der Arbeit gerne mal (zu viel) Alkohol genossen hat.
  • "Arbeitnehmer:in Y hat die übertragenen Arbeiten ordnungsgemäß ausgeführt": Dies lässt sich so interpretieren, dass Y zwar Dienst nach Vorschrift gemacht hat. Allerdings dürfe man sich kreative Ideen oder gar Eigeninitiative bei Y keinesfalls erwarten.
  • "Arbeitnehmer:in Z hat das Team stets mit ihrer kommunikativen Persönlichkeit bereichert": Potentielle neue Arbeitgeber:innen könnten aus so einer Formulierung ablesen, dass Z den Arbeitstag überwiegend mit anderen Teammitgliedern plaudernd verbracht hat. Und deshalb auch die übertragene Arbeit nicht in der dafür vorgesehenen Zeit erledigen konnte.

Arbeitnehmer:innen sollten die ihnen übergebenen Dienstzeugnisse gründlich darauf durchsehen, ob solche oder ähnliche Beschreibungen darin enthalten sind.

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Haben Arbeitnehmer:innen ein Recht darauf, dass ein Dienstzeugnis geändert wird?

Wenn ein Dienstzeugnis fehlerhaft oder formal bedenklich ist, muss dieses nicht uneingeschränkt von Arbeitnehmer: innen akzeptiert werden. Wenn das übergebene Dienstzeugnis beispielsweise die Dienstverwendung unvollständig beschreibt, (offene oder versteckte) kritische Werturteile enthält, oder verschmutzt ist, dürfen Arbeitnehmer:innen es zurückweisen bzw. eine verbesserte Neuausstellung fordern.

Sollten Arbeitgeber:innen sich weigern, Fehler im Dienstzeugnis zu berichtigen und dieses neu auszustellen, können Arbeitnehmer:innen unter Umständen sogar versuchen, ihre Ansprüche im Rechtsweg vor den Arbeits- und Sozialgerichten durchsetzen.

Hat man einen Anspruch auf ein Dienstzeugnis?

Ja, man hat tatsächlich einen gesetzlichen Anspruch auf ein Dienstzeugnis bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses, den man nötigenfalls auch einklagen könnte. Sofern die Arbeitgeber: innen ein Dienstzeugnis nicht automatisch mit den anderen Dokumenten (Endabrechnung, etc.) bei Beendigung des Dienstverhältnisses übermitteln, sollte man dieses schriftlich von der Unternehmensleitung einfordern. Aber Achtung: Der gesetzliche Anspruch erstreckt sich nur auf ein einfaches Dienstzeugnis.

Ein qualifiziertes Dienstzeugnis könnte man als Arbeitnehmer:in nur verlangen, wenn dies beispielsweise zuvor ausdrücklich vertraglich vereinbart wurde, etwa im Rahmen einer einvernehmlichen Auflösungsvereinbarung. Ansonsten ist man darauf angewiesen, dass einem die Arbeitgeber: innen hier entgegenkommen. Gerade bei Dienstverhältnissen, die schon sehr lange und zur beiderseitigen Zufriedenheit angedauert haben, ist es aber durchaus üblich, ein qualifiziertes Dienstzeugnis auszustellen.

Auch wenn Dienstzeugnisse üblicherweise erst am Ende eines Dienstverhältnisses ausgestellt werden, könnte man die Arbeitgeber:innnen auch um die Ausstellung eines sogenannten Zwischenzeugnisses bitten. Obwohl das Arbeitsverhältnis noch andauert, hat man somit zumindest eine Bestätigung über den bisherigen (hoffentlich guten) Eindruck, den man in seiner Position gemacht hat, in der Hand - vor allem wenn die Arbeitgeber:innen bereit wären, das Zwischenzeugnis in Form eines qualifizierten Dienstzeugnisses auszustellen. Dies kann insbesondere dann hilfreich sein, wenn man sich bisher gut mit den Vorgesetzten verstanden hat, man allerdings aufgrund organisatorischer Änderungen im Unternehmen befürchtet, dass sich das gute Verhältnis mit der Unternehmensleitung künftig verschlechtern könnte. Die Arbeitgeber: innen wären aber berechtigt den Arbeitnehmer: innen angemessene Kosten, die ihnen bei der Erstellung eines solchen Zwischenzeugnisses entstehen, in Rechnung zu stellen.

Ein Handshake unter Kollegen in der Arbeit
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Wo findet man Vorlagen für Dienstzeugnisse?

Sowohl Arbeitgeber:innen, die zum 1. Mal ein Dienstzeugnis ausstellen, als auch Arbeitnehmer:innen, die gerne abklären möchten, ob der Inhalt des ihnen übergebenen Dienstzeugnisses rechtskonform ist, werden sich unter Umständen nach entsprechenden Vorlagen umsehen. Solche sind im Internet mit einer einfachen Suche leicht zu finden.

Dabei sollte allerdings darauf geachtet werden, dass nicht alle Inhalte im deutschsprachigen Internet auch tatsächlich den österreichischen Regelungen entsprechen. Vorsicht ist vor allem geboten, dass man nicht versehentlich "bundesdeutsche" Vorlagen heranzieht. Die Inhalte auf den österreichischen Internetauftritten von Arbeitnehmer:innen - oder Arbeitgeber:innenvertretungen sind meist sehr gründlich geprüft. Dort genannte Vorlagen können also als erste Orientierungen gut genutzt werden.

Wenn man individuelle Beratung benötigt, sollte man sich einen Termin mit Arbeitsrechtsspezialist:innen vereinbaren.

Versteckte Botschaften - das bedeuten die Codes

Will der Ex-Chef seinen potenziellen Nachfolger vor dem Bewerber warnen oder seinem Ärger Luft machen, darf er das nicht direkt zum Ausdruck bringen. "Schöne Worte kann man unterschiedlich interpretieren. Wenn es offensichtlich ist, dann ist es ein No-Go", sagt Irene Holzbauer, Arbeitsrechtsexpertin der Arbeiterkammer Wien.

Neben der Schmälerung der Leistung können aber auch Hinweise versteckt sein, die weit darüber hinausgehen. Wem im Zeugnis "Geselligkeit" attestiert wird, dem wird ein Alkoholproblem unterstellt. Die "umgängliche Kollegin" war in Wahrheit unbeliebt. Ein Querulant ist, wer sich "für die sozialen Interessen und Belange der Belegschaft" einsetzt. Die "kommunikationsstarke" Kollegin hat getratscht, statt zu arbeiten.

Tauchen Ausrufezeichen, Unterstreichungen oder Anführungszeichen im Zeugnistext auf, so verkehren diese die Aussage ins Gegenteil. Eselsohren oder Fettflecke sind ein Zeichen, dass sich der Ex-Chef von den positiven Formulierungen distanziert.

Beispiele für versteckte Botschaften:

„Frau Mayer verfügte über Fachwissen und zeigte großes Selbstvertrauen“
heißt im Klartext: Sie wollte sich besser verkaufen, als sie war.

„Wegen ihrer Pünktlichkeit war sie stets ein gutes Beispiel.“
heißt im Klartext: … aber nicht wegen ihrer Leistung.

„Herr Mayer zeigte ein einwandfreies Betragen gegenüber seinen Kollegen.“
heißt im Klartext: … aber leider nicht dem Chef gegenüber.

„Mit seinen Vorgesetzten ist er gut zurechtgekommen.“
heißt im Klartext: Er ist ein Mitläufer und Ja-Sager, der sich nur gut verkaufen kann.

„Herr Berger hat sich stets als integrative, kommunikationsstarke Persönlichkeit ins Team eingebracht.“
heißt im Klartext: Vor lauter Tratschen ist er kaum zum Arbeiten gekommen.

„Bei Kunden war er schnell beliebt.“
heißt im Klartext: Er machte viele Zugeständnisse, besaß kaum Verhandlungsstärke.

„…schätzen wir ihn als einen eifrigen Mitarbeiter, der die ihm gemäßen aufgaben schnell und sicher bewältigen kann.“
heißt im Klartext: Er hat leider nichts drauf.

„Sie hat unserem Unternehmen großes Interesse entgegengebracht.“
heißt im Klartext: …aber sie hat nichts geleistet.

„Er war seinen Mitarbeitern jederzeit ein verständnisvoller Vorgesetzter.“
heißt im Klartext: Er besaß kein Durchsetzungsvermögen und wurde nicht respektiert.

„Frau Gruber hat sich im Rahmen ihrer Fähigkeiten eingesetzt.“
heißt im Klartext: Ihr Rahmen war allerdings begrenzt, so dass nur für wenige Fähigkeiten Platz war.

„Wir lernten ihn als umgänglichen Kollegen kennen.“
heißt im Klartext: Er war unbeliebt.

„Wir wünschen Herrn Gruber künftig viel Erfolg.“
heißt im Klartext: …auch wenn er ihn bei uns nicht hatte. Vielleicht klappt es ja beim nächsten Job.

"Sie war tüchtig und in der Lage, ihre Meinung zu vertreten.“
heißt im Klartext: Sie hatte eine hohe Meinung von sich und vertrug keine Kritik.

„Er machte sich mit großem Eifer an die ihm übertragenen Aufgaben und war stets willens, sie termingerecht zu beenden.“
heißt im Klartext: Trotz Fleiß hatte er keinen Erfolg.

„…zeigte er sich den Belastungen gewachsen.“
heißt im Klartext: Seine Nerven lieben schnell blank.

„Frau Mayer hat sich stets bemüht, den Anforderungen gerecht zu werden.“
heißt im Klartext: Bemüht hat sie sich, aber das Ergebnis ist fraglich.

„Wien, den 22. Oktober 2020“
heißt im Klartext: Das „krumme“ Datum bedeutet ein vorzeitiges Ende des Arbeitsverhältnisses.

„Sie verstand es, alle Aufgaben mit Erfolg zu delegieren.“
heißt im Klartext: Sie drückte sich vor der Arbeit.

„…hat nie zu Klagen Anlass gegeben.“
heißt im Klartext: …kann aber auch nicht gelobt werden.

„Sie hat ihre Arbeit ordnungsgemäß und pflichtbewusst erledigt.“
heißt im Klartext: Sie hat nie die Initiative ergriffen.

„Ihre umfangreiche Bildung machte sie zu einer gesuchten Gesprächspartnerin.“
heißt im Klartext: Sie führte lange Privatgespräche.

Geheimcodes: "Verbotene Zeichen" entschlüsseln

  • Senkrechter Strich links neben der Unterschrift oder schwarzer Punkt am Seitenrand: Der Mitarbeiter war Gewerkschaftsmitglied.
  • Häkchen nach rechts neben der Unterschrift: Mitglied in einer rechtsgerichteten Organisation.
  • Häkchen nach links neben der Unterschrift: Mitglied in einer Partei im linken politischen Spektrum.
  • Zwei Häkchen neben der Unterschrift: Mitglied in einer verfassungsfeindlichen Organisation.
  • Nennung der Telefondurchwahl oder Mailadresse des Vorgesetzten oder unterstrichene Telefonnummer: Es gibt noch einiges mündlich hinzuzufügen.
  • Zwei Punkte am Satzende: Hier gäbe es noch mehr zu sagen, was der Aussteller allerdings nicht ins Zeugnis schreiben wollte oder durfte.
  • "Ausgerutschte" oder zu tief stehende Unterschriften: Der Aussteller distanziert sich vom Gesagten.
  • Keine Unterschrift des Vorgesetzten: Ist das Zeugnis von einem ranggleichen oder rangniedrigeren Mitarbeiter unterschrieben, so ist das eine Herabwürdigung.
  • Ausstellungsdatum entspricht nicht dem Beendigungsdatum: Ein "krummes" Datum, das nicht auf das Monatsende oder die Monatsmitte lautet, deutet auf eine fristlose Kündigung hin.
  • Ausrufezeichen, Gedankenstriche, Unterstreichungen, Kursivierungen, Fettungen, Anführungszeichen: Sie verkehren die im Dienstzeugnis getätigten Aussagen ins Gegenteil.
  • Bewusste Formfehler: Bei Fettflecken, Durchstreichungen, Eselsohren oder schlechten Kopien distanziert sich der Aussteller vom Gesagten.

Sollte man noch etwas bei Dienstzeugnissen beachten?

Rechtlich einfordern kann man ja grundsätzlich nur ein einfaches Dienstzeugnis. Hier muss man beachten, dass man das aber auch nicht ewig machen kann. Es gibt eine Verjährungsfrist von 30 Jahren ab dem Zeitpunkt, zu dem das Dienstverhältnis über das man ein Zeugnis ausgestellt haben möchte, beendet wurde. Wenn ich diese Frist verpassen sollte, kann ich auch gerichtlich nicht mehr von meinen ehemaligen Arbeitgeber:innen verlangen, dass mir noch ein Dienstzeugnis ausgestellt wird. Um nicht darauf zu vergessen, empfiehlt es sich also bei Beendigung des Dienstverhältnisses nachweislich auch die Ausstellung des Dienstzeugnisses zu verlangen.

Mag. Patrick O. Kainz, ein auf Arbeitsrecht spezialisierter Rechtsanwalt
© Ina Aydogan

Mag. Patrick O. Kainz, LL.M. ist auf Arbeitsrecht spezialisierter Rechtsanwalt in Wien und Partner der Kanzlei Law & Beyond (www.lawandbeyond.at)

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