Österreich: Überblick zu den Corona-Maßnahmen [Liste]

In Österreich wurden ab 5. März 2022 die meisten Corona-Maßnahmen fallen gelassen. Seit 1. August 2022 gilt in Österreich bei einer Infektion mit SARS-CoV-2 keine Quarantäne-Pflicht mehr. Welche Regelungen nun gelten.

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Österreich: Überblick zu den Corona-Maßnahmen [Liste]

Information: Für Fragen zum Coronavirus hat die Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) eine rund um die Uhr erreichbare Hotline eingerichtet: 0800 555 621

Wer Symptome aufweist oder befürchtet, erkrankt zu sein, soll die geltenden Maßnahmen befolgen. Der Kontakt zu anderen Personen soll minimiert werden.

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Verkehrsbeschränkung statt Absonderung

Die Regierung hat sich darauf geeinigt, die Pflicht zur Quarantäne bei einer Infektion mit SARS-CoV-2 aufzuheben. Seit 1. August 2022 gilt daher eine Verkehrsbeschränkung statt einer Absonderung. Laut Sozialministerium gelten im Zusammenhang mit der zehntägigen Verkehrsbeschränkung folgende Regelungen:

Die Verpflichtung zum durchgehenden Tragen einer FFP2-Maske:

  • außerhalb des privaten Wohnbereichs: in geschlossenen Räumen (wenn Kontakt zu anderen Personen nicht ausgeschlossen ist) und im Freien, wenn kein Mindestabstand von 2 Metern zu anderen Personen gehalten werden kann
  • in öffentlichen Verkehrsmitteln
  • in privaten Verkehrsmitteln (wenn Kontakt zu anderen Personen nicht ausgeschlossen ist)
  • im privaten Wohnbereich bei Zusammenkünften von Personen aus verschiedenen Haushalten

Nachweislich Infizierte dürfen Einrichtungen mit vulnerablen Personen oder risikobehaftetem Setting (zum Beispiel Altenheime, Spitäler etc.) nicht besuchen. Ausgenommen davon sind Mitarbeiter:innen und Bewohner:innen solcher Einrichtungen.

Eine vorzeitige Aufhebung der Verkehrsbeschränkung ist laut Ministerium ab dem fünften Tag möglich. Dazu muss eine Freitestung mittels PCR-Test (negativ oder CT-Wert ≥30) erfolgen.

Weiterführender Link:
Corona-Testangebote in Österreich

Regeln am Arbeitsplatz

Ein Corona-Infizierter darf grundsätzlich seinen Arbeitsplatz aufsuchen, wenn er durchgehend eine FFP2-Maske trägt oder "die Einhaltung geeigneter Schutzmaßnahmen gewährleistet werden können", wie es seitens des Sozialministeriums heißt. Wer Symptome zeigt beziehungsweise sich krank fühlt, der kann sich - wie im Fall von anderen Erkrankungen auch - Erkrankte Personen können sich natürlich – krankschreiben lassen. Im Fall von COVID-19 kann die Krankschreibung auch per Telefon erfolgen.

FFP2-Maskenpflicht

Die allgemeine FFP2-Maskenpflicht gilt österreichweit nur noch in geschlossenen Räumen von: Kranken- und Kuranstalten, Alten- und Pflegeheimen und Orten an denen Gesundheits- und Pflegedienstleistungen erbracht werden. In Wien herrscht zudem Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln und Apotheken.

Die Behörden schließen künftig eine strengere Umsetzung der FFP2-Maskenpflicht bei steigenden Fallzahlen nicht aus.

Grüner Pass

Mit Anfang Juli 2022 sind die bisher vorgeschriebenen Mindestabstände zwischen den Impfdosen entfallen. Die Impfzertifikate stellen nun genau die Anzahl der bereits erhaltenen Impfungen dar. Zudem endete mit 11. September 2022 die Übergangsfrist für die Impfzertifikate von geimpften Genesenen. Es werden im Zertifikat nur noch die Impfungen angezeigt - keine Genesungen mehr.

"Personen, die derzeit ein Zertifikat für geimpfte Genesene (1/1, 2/1, 3/1) zur Verfügung gestellt bekommen haben, werden auf ein Zertifikat für 2-Dosen-Impfstoffe umgestellt", schreibt das Sozialministerium dazu.

Die Gültigkeit des Grünen Passes wurde ab 1. Februar 2022 von neun auf sechs Monate verkürzt. Dies gilt für jene, die den zweiten Stich erhalten haben. Für jene, die bereits den dritten Stich abgeholt haben, bleibt die Gültigkeit bis auf Weiteres bei neun Monaten.

3-G-Regel

3-G-Nachweise müssen nicht mehr erbracht werden, seit 16. Dezember 2022 auch nicht mehr für Mitarbeiter:innen und Besucher:innen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen und anderen Gesundheitseinrichtungen.

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