6 Tricks von Unternehmen,
um Mitarbeiter loszuwerden

Nicht alle Arbeitgeber in Österreich sind solidarisch mit ihren Mitarbeitern. Im Extremfall wird die Corona-Krise dazu genützt, um sich endlich von unbequemen Mitarbeiter zu trennen. Arbeitsrechtsexperte Dr. Michael Leitner erläutert die häufigsten Situationen, in denen sich Arbeitnehmer vor fiesen Fallen in Acht nehmen müssen. Plus: Wie Sie am besten darauf reagieren.

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um Mitarbeiter loszuwerden © Bild: AndreyPopov
Dr. Michael Leitner hat sich mit seiner Rechtsanwaltskanzlei im 1. Bezirk in Wienauf Arbeitsrecht spezialisiert . Sein Schwerpunkt liegt demnach auf sämtlichen arbeitsrechtlichen Fragestellungen insbesondere Fragen rund um das Thema Beendigung von Arbeitsverhältnissen und Trennungssituationen. Im Rahmen seines Doktorats Studiums verfasste er seine Dissertation zum Thema „Arbeitsrecht im touristischen Saisonbetrieb“, das in weiterer Folge als Handbuch im Linde Verlag erschienen ist.
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1. Arbeitgeber drängt Mitarbeiter zur Kurzarbeit

In der aktuellen Corona-Situation legen Arbeitgeber ihren Mitarbeitern vermehrt Vereinbarungen zur Kurzarbeit vor, und verlangen dann mit einigem Druck, dass man diese unterschreibt.

»Ob die Kurzarbeit wirtschaftlich gerechtfertigt war, ist bei manchen Unternehmen fraglich«

Manche Arbeitgeber drohen mit Kündigungen, andere appellieren an die Solidarität der Arbeitnehmer. Belastend sei auch die Situation, wenn Angestellte noch in Kurzarbeit sind, während ihre Kollegen schon wieder voll arbeiten.

Das sagt der Experte:"Es gibt Unternehmen, bei denen fraglich ist, ob die Inanspruchnahme von Kurzarbeit wirtschaftlich gerechtfertigt war", sagt Rechtsanwalt Michael Leitner. Er gibt ein Beispiel aus seiner Branche: Wenn eine Anwaltskanzlei mehr Aufträge hat, als vor Corona-Zeiten und seine Mitarbeiter auf Kurzarbeit schickt, dann kann ich das jedenfalls nicht verstehen und scheint mir wirtschaftlich nicht begründbar zu sein."

Vor dem Arbeitsgericht gilt: Ein Arbeitgeber könne die Kurzarbeit nicht als Instrument für personalpolitische Maßnahmen verwenden, sollten nicht entsprechende wirtschaftliche Gründe vorliegen.

2. Gehaltskürzungen wegen Pandemie

Die Corona-Krise hat der Konjunktur in Österreich geschadet. Doch nicht alle Brachen sind so stark betroffen wie beispielsweise die Gastronomie. Manche Arbeitgeber nutzen die Ausnahmesituation aus, um Mitarbeiter einzuschüchtern und zur Kündigung zu drängen. Ein aktueller Fall, der von der Arbeiterkammer (AK) bereits ausjudiziert wurde, bestätigt wie gewiefte Unternehmer vorgehen, um ihre oft langjährigen Mitarbeiter unter dem Vorwand der Pandemie unter Druck zu setzen.

» Sie können nicht erwarten, dass ich die wirtschaftlichen Belastungen allein trage und das volle Gehalt weiter bezahle«
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Das Praxisbeispiel. Auszug aus der E-Mail: "Wenn Ihnen die Existenz Ihres Arbeitsplatzes am Herzen liegt, können Sie nicht erwarten, dass ich die wirtschaftlichen Belastungen allein trage und das volle Gehalt weiter bezahlen kann." Dieses Schreiben erhielt eine Zahnarztassistentin, die 28 Jahre lang in der Praxis tätig war. Sie ging nicht darauf ein und wurde daraufhin gekündigt. Mit Hilfe der AK erhielt sie letztlich eine Abfindung vor Gericht.

3. Homeoffice statt Krankenstand

Der Arbeitsklima Index zeigt: 53 Prozent der Beschäftigten arbeiten in der Corona-Krise, auch wenn sie krank sind. Die Hauptgründe dafür sind Pflichtgefühl und Zeitstress, aber auch das Home-Office. Der Druck und die hohen Erwartungen der Arbeitgeber, sowie die Angst vor Kündigungen der Beschäftigten befeuern das falsche Pflichtgefühl. Warum sich also im Bett auskurieren, wenn man ohnehin die Möglichkeit hat von zuhause arbeiten zu können?

Das sagt der Experte:Für AK-Präsident Johann Kalliauer ist angesichts dieser Zahlen eines klar: „Hier läuft gewaltig etwas schief. Wenn mehr als die Hälfte sagt, im vergangenen halben Jahr auch krank gearbeitet zu haben, dann kann das auf Dauer nicht gut gehen.“ Er fordert einen besonderen Kündigungsschutz im Krankheitsfall: „Arbeitgeber sollen beweisen müssen, dass die Kündigung nicht wegen der Erkrankung erfolgte."

4. Gehalt wird nicht rechtzeitig ausgezahlt

Nicht selten kommt es im Chaos der Kurzarbeit vor, dass einfach mal die Auszahlung des Gehalts „vergessen“ wird. Gerade Geringverdiener und Alleinerziehende werden mit dieser Hinhalte-Taktik unter Druck gesetzt. Manche Angestellte sehen sich dadurch gezwungen, von selbst zu kündigen und sich einen neuen Job zu suchen.

Richtige Vorgehensweise, wenn der Chef nicht zahlt:

  • Fragen Sie bei der Lohnverrechnung nach, warum Sie Ihr Geld noch nicht bekommen haben.
  • Fordern Sie Ihren Arbeitgeber schriftlich zur Zahlung auf und setzen Sie eine realistische Frist, zum Beispiel 10 bis 14 Tage, bis wann das Geld spätestens auf dem Konto sein muss.
  • Wenn nichts hilft: Rechtsberatung einholen

Tipp vom Experten: Unbedingt ruhig bleiben und nicht sofort kündigen. Stattdessen sich lieber um einen Rechtsbeistand bemühen. "Sollte die Beendigungssituation sich so darstellen, dass eine einvernehmliche Beendigung angeboten wird, sollten Arbeitnehmer jedenfalls Bedenkzeit verlangen, dieses Angebot überprüfen lassen und dann erst unterschreiben" empfiehlt der Arbeitsrechtsexperte Leitner.

5. Die Pandemie als Kündigungsgrund nennen

Fakt ist: Es muss gar kein Grund vorliegen. Rechtlich können Arbeitgeber in Österreich immer kündigen. Hier gelten natürlich die entsprechenden Fristen und Vorschriften. Eine Kündigung kann ein Arbeitnehmer im ersten Moment grundsätzlich nur zur Kenntnis nehmen und dann im Rahmen einer Rechtsberatung weitere Erwägungen - wie etwa die Kündigungsanfechtung - anstellen. Wichtig: Niemals überhastet etwas unterschreiben, immer um Bedenkzeit bitten. Diese Fragen sind relevant:

  • Wurden Kündigungsfrist und -termin eingehalten?
  • Besteht ein besonderer Kündigungsschutz (begünstigter Behinderte, werdende Mütter, Betriebsräte, Mitarbeiter in Elternteilzeit, etc.)
  • Ist die Kündigung sozialwidrig, motivwidrig oder diskriminierend?
  • Wurden die Kurzarbeitsregelungen eingehalten? (Behaltefrist)

Das sagt der Experte: "Arbeitnehmer können die Kündigung anfechten. Das muss allerdings schon in den ersten ein bis zwei Wochen passieren", betont er. Im Falle einer Kündigungsanfechtung gilt es eventuell in der Person des Gekündigten liegende Gründe oder wirtschaftliche Gründe zu nennen, warum eine Kündigung als das letzte Mittel und notwendig war. Bei letzteren Kündigungsgründen darf aber auch nicht pauschal auf die Pandemie verwiesen werden, sondern müssen konkrete Zahlen genannt werden.

6. Aufforderung zur einvernehmlichen Kündigung

Wenn die Initiative für eine einvernehmliche Lösung vom Arbeitgeber ausgeht, heißt es aufpassen. Nicht selten wird versucht, dem Mitarbeiter eine Verkürzung der Kündigungsfrist schmackhaft zu machen. Auch Mitarbeiter im Krankenstand sollten sich nicht in eine einvernehmliche Lösung drängen lassen, auch wenn der Arbeitgeber verspricht, den Mitarbeiter nach der Genesung wieder einzustellen. Die einvernehmliche Auflösung gewährleistet den Arbeitgeber hohe Rechtssicherheit! Doch es kann auch für den Arbeitnehmer positive Folgen.

Mit etwas Verhandlungsgeschick wären folgende Angebote denkbar:

  • Bewerbungscoaching auf Kosten des Arbeitgebers
  • Dienstfreistellung
  • zusätzlicher freiwilliger Urlaub
  • freiwillige Abgangsentschädigung

Das sagt der Experte: "Bei der einvernehmlichen Kündigung kann der Arbeitnehmer in manchen Fällen auf eine 'freiwillige Abgangsentschädigung' bestehen. Das steckt dahinter: Um einem Arbeitnehmer zum sofortigen bzw. vorzeitigen Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis oder zum Zurückziehen einer Kündigungsanfechtungsklage zu bewegen, leistet der Arbeitgeber diese Zahlung für den Verzicht auf Arbeitsleistung für künftige Lohnzahlungszeiträume.

Egal was schlussendlich vorgelegt und ausgehandelt wird - auch in diesem Fall gilt die Faustregel: Nichts unterschreiben, was vorher nicht ein Anwalt überprüft hat.