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Windkraft-Volksbefragung war laut VfGH-Urteil gesetzwidrig

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Eine Mehrheit war in Kärnten gegen den Ausbau der Windkraft
©APA, THEMENBILD, HANS KLAUS TECHT
Eine knappe Mehrheit der Kärntnerinnen und Kärntner hatte sich im Jänner in einer Volksbefragung für ein Verbot neuer Windräder ausgesprochen. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat nun entschieden, dass die Volksbefragung wegen der wertenden Fragestellung gesetzwidrig war. Inzwischen gab es die politische Einigung auf eine Zonierung, die rund 50 Windräder ermöglicht. Der Großteil dieser Anlagen ist bereits gebaut, in Bau oder genehmigt. Direkte Folge hat das Urteil keine.

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"Die im Jänner 2025 den Stimmberechtigten vorgelegte Frage verstößt also gegen das Kärntner Volksbefragungsgesetz, wonach sie keine wertenden Beifügungen enthalten darf", so der VfGH in seiner Aussendung. "Der VfGH hat daher die Anordnung dieser Volksbefragung durch die Kärntner Landesregierung aufgehoben und in Folge der Anfechtung der Volksbefragung stattgegeben."

Die Frage, die der Kärntner Bevölkerung im Jänner gestellt wurde, lautete: "Soll zum Schutz der Kärntner Natur (einschließlich des Landschaftsbildes) die Errichtung weiterer Windkraftanlagen auf Bergen und Almen in Kärnten landesgesetzlich verboten werden?" Natur- und Landschaftsschutz seien ein Interesse, ein Verbot von Windkraftanlagen berühre aber auch andere, etwa das Interesse an einer autarken oder regionalen Energieversorgung. Den Zweck, den Willen der Stimmberechtigten in einer Angelegenheit herauszufinden, verfehlte die Volksbefragung durch die wertende Fragestellung, so das Höchstgericht.

Für den Kärntner FPÖ-Chef Erwin Angerer hat die Landesregierung das Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof sabotiert. Der Freiheitliche kritisierte in einer Aussendung, "dass die Kärntner Landesregierung die von ihr selbst verordnete Volksbefragung vor dem Verfassungsgerichtshof einfach nicht verteidigen wollte." Staatssekretärin Elisabeth Zehetner (ÖVP) hingegen begrüßte die Entscheidung, denn "Demokratie lebt von klarer, sachlicher und neutraler Willensbildung." Die von der FPÖ gewählte Fragestellung habe rechtlich nicht gehalten und die Debatte emotionalisiert, so Zehetner.

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