René Benko
©Imago / WeißfußIm Insolvenzverfahren gegen die Familie Benko Privatstiftung wurden am Landesgericht Innsbruck weitere Forderungen anerkannt. Zwei insolvente Signa-Gesellschaften machten insgesamt 80 Millionen Euro geltend – der Masseverwalter stimmte zu. Damit erhöht sich die Summe der anerkannten Ansprüche auf 130,6 Millionen Euro, weit entfernt von den ursprünglich geforderten 2,36 Milliarden.
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Im Konkursverfahren gegen die Familie Benko Privatstiftung hat am Mittwoch am Landesgericht Innsbruck eine weitere Prüfungstagsatzung stattgefunden. Nachdem bei der ersten Verhandlung im Mai 2024 von 2,3 Mrd. Euro an Gläubigerforderungen nur rund 50 Mio. Euro anerkannt worden waren, stellte sich die Situation nunmehr etwas anders dar: Zwei Gläubiger machten 80 Mio. Euro geltend, die auch anerkannt wurden. Letztlich dürfte allen Gläubigern aber nur verschwindend wenig bleiben.
Die Summe der anerkannten Forderungen in dem Insolvenzverfahren habe sich somit auf insgesamt 130,6 Mio. Euro erhöht, erklärte Klaus Schaller, Leiter des Kreditschutzverbandes KSV1870 in Tirol, nach der rund 20-minütigen Tagsatzung. Dies machte immer noch nur einen verhältnismäßig kleinen Bruchteil der ursprünglich geforderten etwa 2,36 Mrd. Euro aus.
Gläubiger dürften durch die Finger schauen
Besonders trist dürfte es indes um die letztliche Befriedigung der Gläubigeransprüche bestellt sein. Es würden am Ende wohl nur rund 3 Mio. Euro herausschauen – und dabei handle es sich um eine "sehr optimistische Betrachtung", wie es gegenüber der APA hieß. An Aktiva sei schließlich offenbar fast gar nichts mehr bis äußerst wenig vorhanden. Sollte in den kommenden Monaten in der Schweiz ein entsprechendes Urteil in einem Schiedsgerichtsverfahren fallen, könnten übrigens noch ein paar weitere hundert Millionen an letztlich anerkannten Forderungen hinzukommen.
Bei beiden Gläubigern, über deren Ansprüche am Mittwoch Masseverwalter Herbert Matzunski erkannte, handelte es sich um insolvente Gesellschaften der Signa-Gruppe. Die zusätzlichen Forderungen wurden von den jeweiligen Insolvenzverwaltern dieser Gesellschaften beim Landesgericht geltend gemacht.
Stiftung als "Finanzierungsvehikel" vor Insolvenzeröffnung
Indes wurde deutlich, dass im Zuge der Pleite der Familie Benko Privatstiftung offenbar größere Beträge an die Signa bzw. Benko abgeflossen waren. "Vor der Insolvenzeröffnung über die Familie Benko Privatstiftungen wurden von der Familie Benko Privatstiftung beträchtliche Beträge von Gesellschaften der Signa-Gruppe vereinnahmt und sodann recht rasch an weitere Signa-Gesellschaften bzw. Herrn René Benko persönlich weitergeleitet", verlautete es in einer Aussendung des KSV1870.
Diese "Millionenbeträge" seien zum Teil im Rahmen von Kreditverträgen mit entsprechenden Rückzahlungsvereinbarungen bzw. titellos an die Familie Benko Privatstiftung überwiesen worden. Nunmehr würden die jeweiligen Insolvenzverwalter dieser Gesellschaften die "Rückführung" der Beträge fordern. Jedenfalls sei die Stiftung als "Finanzierungsvehikel" im Vorfeld der Insolvenzeröffnung genutzt worden.
Hoher Kapitalbedarf
Der hohe Kapitalbedarf der Stiftung erkläre sich damit, dass diese einen Anteil im Ausmaß von 10,1 Prozent an der – nunmehr ebenfalls insolventen – Signa Holding GmbH gehalten habe. Durch das langfristige Halten dieser Beteiligung habe die Familie Benko Privatstiftung das Entstehen von Grunderwerbssteuern in Österreich und Deutschland verhindert, so die Kreditschützer.
Die Signa Holding GmbH habe Kapitalerhöhungen durchgeführt, die die Familie Benko Privatstiftung "zwingend mitmachen musste, als ansonsten ihre Steuerblockfunktion verlorengegangen wäre".