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Causa Benko: Brisante Millionen-Klage gegen Schweizer Bankhaus Julius Bär

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©Fabrice Coffrini / AFP / picturedesk.com

Der Insolvenzverwalter der Signa Prime brachte eine Klage über 62,2 Millionen Euro ein. News kennt die Hintergründe.

Zu einer der wohl markantesten Anfechtungsklagen im Zusammenhang mit der Aufarbeitung der Signa-Pleite zählt jene gegen die renommierte Schweizer Bank Julius Bär. Der Wiener Insolvenzverwalter Norbert Abel wirft dem Schweizer Finanzinstitut vor, in einer kritischen Phase vor der Insolvenzeröffnung noch Millionenbeträge erhalten zu haben. Zahlungen, die seiner Ansicht nach andere Gläubiger benachteiligt haben.

„Loch-auf-Loch-zu-Politik“

Im Zentrum steht dabei die Flaggschiff-Gesellschaft im Signa-Gebilde: die Signa Prime Selection AG (SPS). Sie bildet das Kernstück der größten Unternehmensinsolvenz Österreichs rund um den derzeit in Untersuchungshaft befindlichen Immobilien-Jongleur René Benko. Zwischen Ende 2022 und Herbst 2023 soll Signa Prime laut der News und Krone vorliegenden Klage hohe Summen in die Schweiz zu Julius Bär überwiesen haben. Und das, obwohl sie gar nicht als Kreditnehmerin in Erscheinung getreten war. Das waren andere Gesellschaften aus dem verschachtelten Signa-Universum.

Erschwerend kommt laut der Darstellung des Insolvenzverwalters noch hinzu, dass die Signa Prime zu diesem Zeitpunkt bereits insolvent gewesen sein soll. Zwar gelang es, vereinzelt noch Geld von Dritten zu beschaffen, doch die Klage spricht dezidiert von einer „Loch-auf-Loch-zu-Politik“: „Bei redlicher wirtschaftlicher Gebarung wäre die Bedienung von Verbindlichkeiten ab 31.03.2022 hingegen nicht mehr möglich gewesen.“

200-Millionen-Kredit

Ein zentraler Aspekt der Klage ist ein Kreditvertrag datiert mit 4. März 2021 zwischen der Signa Zürich und der Bank Julius Bär. Das Volumen betrug 200 Millionen Euro, die Signa Prime war diesem Vertrag lediglich als Garantin beigetreten. Also nicht unmittelbarer Vertragspartner. Dennoch flossen die Kreditmittel nicht an die direkte Kreditnehmerin selbst, sondern – wie in der Klage betont wird – „zahlte die beklagte Partei (Anm. Julius Baer) die Kreditmittel […] direkt an SPS aus.“

Als sich zeigte, dass die Signa Zürich die Rückführung nicht leisten konnte, wurde die Laufzeit bis Ende 2021 verlängert. In der Klage heißt es dazu: „SIGNA Zürich verfügte auch in weiterer Folge nicht über die erforderlichen liquiden Mittel, um die aushaftende Kreditvaluta entsprechend rückführen zu können.“ Die Unsicherheit über die Zahlungsfähigkeit sei laut Klage auch bei der Bank spürbar gewesen. „Diese Besorgnis hatte zur Folge, dass die SIGNA Zürich für bankinterne Zwecke … so dargestellt werden sollte, als würde sie über relevante finanzielle Mittel verfügen.“

Karussell

Konkret ging es um die Überweisung von 60 Millionen Euro am 30. Dezember 2022. Nach Darstellung des Insolvenzverwalters überwies die Signa Prime auf Bitte eines Schweizer Bankmitarbeiters diesen Betrag direkt auf das dortige Konto der Signa Zürich, „freilich wurde derselbe Betrag bereits am 3.1.2023 sofort wieder an SPS (Anm. Signa Prime) rückgeführt, was der BJB (Anm. Julius Bär) schon anfänglich bewusst war“. In einer E-Mail vom 14. April 2023 erklärte ein Signa-Manager gegenüber den Abschlussprüfern: „diese Gesellschaft [hat] kurzfristig Cash bei der Bank Julius Bär veranlagt über den Stichtag. Das war der ausdrückliche Wunsch der Bank, wir haben dem entsprochen für eine weitere gute Geschäftsbeziehung. Ist gleich nach dem Stichtag wieder retour geflossen“.

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Karussell: Ende 2022 wurden von der Signa 60 Millionen Euro zwischen Österreich und der Schweiz hin- und herüberwiesen.

 © NEWS Magazin

Die Wirtschaftsprüferin KPMG habe diesen Vorgang offenbar kritisch hinterfragt. Der Signa-Mann erläuterte daraufhin: „so wie wir als Immobilienunternehmen gerne ein hohes Immobilienvermögen in der Bilanz ausweisen, zeigt die Bank gerne ein hohes verwaltetes Depotvolumen über den Jahresstichtag. Dem Wunsch der Bank haben wir entsprochen.“

„Schick € 60 Mio.“

Eine dazu News und Krone vorliegende E-Mail-Korrespondenz zeigt, wie die Transaktion konkret ablief. Am 30. Dezember 2022 schrieb ein Manager: „Schick € 60 Mio., das sollte nach Rücksprache jedenfalls reichen.“ Kurz zuvor bestätigte ein Mitarbeiter der Bank Julius Bär: „Wie besprochen. Einzudeckendes Konto: SIGNA PRIME ZÜRICH 2021 S.C.S.“ Noch am selben Tag hielt die interne Kommunikation fest: „Herr K. (Anm. Name der Redaktion bekannt) hat mir den Geldeingang von EUR 60 Mio. gerade telefonisch bestätigt. Den Zahlungsauftrag für die Rücküberweisung an die SPS AG am Montag werden wir gleich noch bei der Bank platzieren.“

Am 3. Jänner 2023 wurde erneut nachgefragt: „Wie schauts aus, dass wir die 60 Mio wieder bei der SIGNA Prime Selection AG bekommen? Gestern ist bei uns nichts eingegangen.“ Als Antwort hieß es dann: „Nach Aussage von Herrn K. war gestern noch ein Bank Holiday. Die Überweisung erfolgt demnach erst heute.“

Letztlich erfolgte am Nachmittag doch noch die Bestätigung: „Anbei die Zahlungsbestätigung, die die Bank um 16:31 Uhr geschickt hat.“ So wurden zig Millionen Euro hin- und gleich wieder retour geschickt.

Sondertilgung

Im Februar 2023 ersuchte Signa Zürich um eine weitere Verlängerung des Kredits. Als Gegenleistung wurde eine Sondertilgung von 50 Millionen Euro zugesagt – auch diese überwies die Signa Prime. In der Klage wird festgehalten: „Sämtliche Zinszahlungen und die Sondertilgung iHv EUR 50 Mio überwies die SPS (Anm. Signa Prime) auf das Kreditkonto der SIGNA Zürich bei der BJB (Anm. Julius Bär)“ Auffällig sei, dass die Bank die Garantie der Signa Prime nie in Anspruch nahm, aber gleichzeitig bekannt war, dass die Zahlungen nicht von der Kreditnehmerin selbst, sondern eben von der Signa Prime geleistet wurden.

Der Insolvenzverwalter sieht die Bank scheinbar als langjährige Geschäftsbank der Signa-Gruppe in einer Art besonderen Verantwortung. Die Bank hätte die wirtschaftliche Lage der Signa Prime genauer prüfen müssen. Aus den vorliegenden Unterlagen sei ersichtlich gewesen, dass die für Julius Bär relevanten Signa-Gesellschaften schon in finanzieller Schieflage waren. Auf Anfrage teilt die Bank mit, dass die „klägerischen Behauptungen und Vorhalte bestritten und als unbegründet und haltlos zurückgewiesen“ werden.

Dieser Beitrag ist ursprünglich in der News-Printausgabe Nr. 39/2025 erschienen.

Causa René Benko

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