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RH übt in Stellungnahme Kritik an geplanter Paketsteuer

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RH zu Paketsteuer: Hohe Kosten/Aufwand für Private, Händler und Finanz
©APA, HANS KLAUS TECHT, Themenbild
Der Rechnungshof (RH) hat in einer Stellungnahme zum geplanten Paketsteuergesetz mehrere Kritikpunkte geäußert. Durch die Paketabgabe soll die Mehrwertsteuersenkung auf ausgewählte Grundnahrungsmittel ab 1. Juli zum Teil gegenfinanziert werden. Genau diesen Punkt sieht der RH kritisch, da die Gegenfinanzierung nur zum Teil erfolgen könne und damit ein Risiko für eine Erhöhung der Verschuldung des Bundes bestehe.

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"Dies auch deshalb, weil der ermäßigte Steuersatz für die Lieferung von ausgewählten Nahrungsmitteln bereits ab dem 1. Juli 2026 angewandt werden soll, die Paketsteuer jedoch erst ab dem 1. Oktober 2026 in Kraft treten soll", schreibt die Prüfbehörde in ihrer Stellungnahme. Damit würde der um drei Monate spätere Beginn der Paketabgabe die Lücke in der beabsichtigten Gegenfinanzierung nochmals erhöhen, heißt es.

Die Paketsteuer soll von 2026 bis 2030 Mehreinnahmen in Höhe von 1,12 Mrd. Euro erzielen, die erwarteten Mindereinnahmen aus der Senkung der Umsatzsteuer auf ausgewählte Nahrungsmittel würden aber mehr als 1,7 Mrd. Euro betragen.

Neben neuen Aufzeichnungs-, Melde- und Zahlungsverpflichtungen für die Versandhändler und einer finanziellen Belastung der Privathaushalte würde auch ein hoher Verwaltungs- und Kontrollaufwand für die Finanzverwaltung entstehen, räumt das Kontrollorgan ein. "Die geplante Paketsteuer stellt eine in Konzeption, Verwaltung und Kontrolle gänzlich neue Steuer im Ausmaß von voraussichtlich 280 Mio. Euro pro Jahr dar." Die Komplexität der Regelungen würde außerdem Raum für unterschiedliche Interpretationen der Rechtslage bieten, die mitunter erst nach jahrelangen Rechtsverfahren Rechtssicherheit für die Finanzverwaltung und Unternehmen schaffen würde.

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