Der Häftlingstransport wird wohl nicht auf dem schnellst möglichem Weg übers Große Deutsches Eck erfolgen, da justizintern befürchtet wird, die deutschen Behörden könnten den aufrechten italienischen Haftbefehl vollziehen. Der Prozesstart ist für 14. Oktober angesetzt.
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Am 14. Oktober beginnt am Landesgericht Innsbruck ein erster, auf zwei Tage anberaumter Prozess gegen den gefallenen Tiroler Signa-Gründer René Benko, der sich seit 24. Jänner in der Justizanstalt (JA) Wien-Josefstadt in U-Haft befindet.
Die Überstellung des 48-Jährigen nach Tirol ist offenbar unmittelbar vor der Hauptverhandlung geplant. Wie APA-Recherchen ergaben, dürfte Benko erst am 13. Oktober nach Tirol gebracht werden und dort eine Zelle in der JA Innsbruck beziehen.
Innerösterreichische Route
Benko soll auch nicht am schnellstmöglichen Weg zurück nach Tirol gebracht werden, wo er an sich gemeldet ist und seinen ordentlichen Wohnsitz hat. Die Route über das sogenannte Große Deutsche Eck – vom Walserberg über die deutsche A 8 bis zum Grenzübergang Kiefersfelden/Kufstein und dann weiter auf der Inntal Autobahn (A 12) – kommt aus Sicht der Justiz für den Häftlingstransport nicht in Betracht, wie sich aus internen Unterlagen ergibt.
Darin wird zu bedenken gegeben, die deutschen Behörden könnten bei einem Zwischenstopp auf deutschem Staatsgebiet einen aufrechten italienischen Haftbefehl vollziehen. Um Kalamitäten zu vermeiden, dürfte es für Benko daher ab Salzburg innerösterreichisch über Bischofshofen und Zell am See bzw. Saalfelden weiter nach Tirol gehen.
Die italienische Justiz hatte im Dezember 2024 einen europäischen Haftbefehl gegen Benko erlassen. Basis dafür waren laufende Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Trient. Diese Anklagebehörde verdächtigt Benko und zahlreiche weitere Beschuldigte – darunter der Südtiroler Steuerberater und Benko-Vertraute Heinz Peter Hager – im Zusammenhang mit Immobilienspekulationen unter anderem der Bildung einer kriminellen Vereinigung, des Betrugs und der Korruption.
Darum geht es im Prozess
Im ersten Benko-Prozess, der aufgrund des erwarteten medialen Interesses in den Schwurgerichtssaal des Innsbrucker Landesgerichts verlegt wurde, geht es um den Vorwurf der betrügerischen Krida. Benko wird angekreidet, er habe im Rahmen seiner Insolvenz als Einzelunternehmer die Befriedigung von Gläubigerforderungen verhindert bzw. geschmälert, indem er Vermögenswerte beiseite schaffte. Die Anklage geht von einer Schadenssumme von 660.000 Euro aus. Benko drohen im Fall einer Verurteilung ein bis zehn Jahre Haft.
Benkos Signa Holding hatte Ende 2023 Insolvenz angemeldet. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) ermittelt in diesem Zusammenhang wegen schweren Betrugs, betrügerischer Krida, Untreue, Förderungsmissbrauchs und Gläubigerbegünstigung gegen Benko und mehr als ein Dutzend weitere Beschuldigte und zwei Verbände.