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Benko-Jagdrunde: Minderjähriger (9) soll Hirsch erlegt haben

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René Benko

©IMAGO / Roland Mühlanger

Unter Unternehmern gibt es manche, die eine Vorliebe für das Ausgefallene pflegen. Dazu zählt auch René Benko, der sich nicht nur vergoldete Flinten und Büchsen leistete, sondern damit über viele Jahre hinweg auf die Pirsch ging – mit Politikern, Bankern und Größen aus der Wirtschaft. Selbst die Signa-Insolvenz ab Ende 2023 bremste seine Jagdleidenschaft nicht aus, auch wenn er dabei zunehmend auf prominente Begleitung verzichten musste.

Im Laufe des Jahres 2024 zog sich Benko gern auf den Jagdhof eines Tiroler Freundes zurück, um nach der Milliarden-Pleiten-Serie wieder Kraft zu schöpfen. Der Rückzugsort ist ein Wellness-Tempel mit Sterneküche, exquisitem Weinsortiment und einem 3.500 Hektar großen Jagdpachtgebiet, das sich vom Stubai- bis ins Gschnitztal erstreckt.

Schwerwiegender Verdacht

Dort bietet der Hausherr nicht nur Murmeltiere an, sondern auch reichlich Rotwild. Und bei Jagdgebieten über 3.000 Hektar ist laut Tiroler Jagdgesetz zudem mindestens ein Berufsjäger zu bestellen. 

Bei einem dieser Jagdausflüge soll auch ein neunjähriges Kind dabei gewesen sein. Das wäre an sich unproblematisch – gäbe es nicht den schwerwiegenden Verdacht, der Minderjährige habe einen Hirsch zur Strecke gebracht. 

„Reiß di zsammen, du blede Kuah …“

Das geht aus Ermittlungsakten im Benko-Komplex hervor, die News und Krone vorliegen. Darin wird geschildert wie die Hotelchefin, selbst eine passionierte Jägerin, offenbar aus dem Nähkästchen geplaudert und dargelegt haben soll, wie sehr sie sich über die weidmännischen Umtriebe der involvierten Männer geärgert habe.

Als sie René Benko damals zum Hirsch gratulieren wollte, soll dieser auf das neunjährige Kind gezeigt und gesagt haben: „Nein, nein, dort hockt der Jäger …“ Die Hotelchefin entgegnete ihm laut den vorliegenden Akten: „Sag jetzt, dass das nicht wahr ist …“ Doch dann soll sich ihr Mann eingeschaltet und ihr mehr oder weniger das Wort verboten haben: „Reiß di zsammen, du blede Kuah …“ 

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Streng verboten: Minderjährigen darf man keine Waffen überlassen.

 © Beigestellt

„Dann haben wir keine Jagd mehr“

In der Sonnenstube soll die Hotelchefin Nathalie Benko und deren Freundinnen im Februar nicht nur geschildert haben, dass sie sogar ein Foto des Kindes mit dem erlegten Stück Rotwild hätte. Sie äußerte im Gespräch mit der Damen-Runde auch rechtliche Bedenken: „Wenn sie da draufkommen, dann brennt der Hut. Dann haben wir keine Jagd mehr. Dann hat mein Mann nichts mehr.“

Laut Tiroler Jagdgesetz darf die Jagderlaubnis nur an Personen mit gültiger Tiroler Jagdkarte erteilt werden. Dafür benötigt man die Jagdprüfung, die man in Tirol erst mit Erreichen der Volljährigkeit ablegen kann. Wer Kinder schießen lässt, verstößt überdies gegen das Waffengesetz. Und: Es könnte sich um Tierquälerei handeln. Darauf stünden bis zu zwei Jahre Haft.

Jagdhof-Hausherr dementiert

Der Hausherr des Jagdhofes lässt über einen Anwalt ausrichten: Weder er, noch der Aufsichtsjäger des Jagdgebietes würden gegen das Jagd- oder Waffengesetz verstoßen. Man könne ausschließen, dass der Vorgang in ihrem Revier stattgefunden habe.

Causa René Benko

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