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Raucher zahlten 2025 rund 50 Mio. Euro mehr Steuern

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++ ARCHIVBILD ++ E-Liqids und Nikotinbeutel fallen künftig unter das Tabakmonopol
©APA, dpa, Marijan Murat
Raucher haben im Vorjahr mehr Steuern an den österreichischen Staat gezahlt. Die Einnahmen aus der Tabaksteuer legten im Vergleich zum Jahr 2024 um rund 50 Mio. Euro auf 2,18 Mrd. Euro zu, wie aus einem Newsletter des Tabakkonzerns JTI Austria hervorgeht. Inklusive Mehrwertsteuer wurden rund 2,9 Mrd. Euro eingenommen. Verkauft wurden jedoch weniger Zigaretten als im Vorjahr. Das Volumen sank um 4,3 Prozent auf 10,7 Mrd. Stück.

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Eine Packung Zigaretten kostete 2025 im gewichteten Durchschnitt 6,25 Euro, nach 5,96 Euro im Jahr 2024. Der Steueranteil lag bei 76 Prozent. Nicht nur der Staat, auch die Trafikantinnen und Trafikanten verdienten gut an den Rauchern. Im Vorjahr stiegen die Umsätze im Tabakfachhandel um rund 3,6 Prozent auf 1,51 Mrd. Euro. Rund 70 Prozent der Einnahmen der Trafikanten stammt aus Tabakwaren.

Insgesamt wurden in Österreich 12,3 Milliarden Zigaretten geraucht, darunter fallen auch solche, die nicht in Österreich versteuert wurden. Der Anteil der geschmuggelten Zigaretten wird auf 13 Prozent geschätzt, das waren rund 1,6 Mrd. Stück. Daraus entstand Händlern und Produzenten ein Schaden von rund 123 Mio. Euro, der Steuerausfall für den Staat belief sich auf 378 Mio. Euro.

Im laufenden Jahr werden das Tabakmonopol sowie die Tabaksteuer ausgeweitet. Die Tabaksteuer wird schrittweise erhöht und auf "tabakverwandte Produkte" wie Nikotinbeutel und E-Liquids für E-Zigaretten ausgeweitet. Ab April fallen diese beiden Produkte auch unter das Tabakmonopol, für E-Liquids kommt zudem ein eigenes Lizenzsystem, das regelt, welche Händler solche anbieten dürfen. Für Trafikantinnen und Trafikanten dürften die Neuerungen höhere Margen bringen, zudem werden damit strenge Produktkontrollen und der Jugendschutz sichergestellt, schreibt JTI.

Für Hanf- und bzw. CBD-Shops gibt es eine Übergangsfrist bis Ende 2028. Danach fallen Cannabis-Waren mit niedrigem THC-Gehalt unter das Tabakmonopol und dürfen nur von genehmigten Großhändlern bezogen und in Tabaktrafiken verkauft werden.

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