von
Der VKI klagt die Lebensmittelhändler Billa, Hofer, Lidl und Spar im Auftrag des Sozialministeriums. Die Klagen drehen sich um die Umsetzung des Preisauszeichnungsgesetzes (PrAG), das im Sommer 2022 im Rahmen einer EU-Richtlinie novelliert wurde. Seitdem müssen Händler laut Paragraf 9a des PrAG bei Preisermäßigungen den "vorherigen niedrigsten Preis" angeben, der zumindest einmal innerhalb von 30 Tagen vor Ankündigung der Preisermäßigung im selben Vertriebskanal verlangt wurde. Durch die aus Sicht des VKI intransparente Ausschilderung im Lebensmittelhandel sei die genaue Ersparnis bei Rabattaktionen oft unklar. Die Lebensmittelhändler würden in ihrer Werbung und Preisauszeichnung gegen Paragraf 9a des Preisauszeichnungsgesetzes verstoßen.
Im Fall Billa beanstandete der VKI in seiner Unterlassungsklage beispielhaft Rabattaktionen zu Osterkuchen, Roastbeef und Stiegl-Bier im März und April 2025. Der "vorherige niedrigste Preis" sei nicht angegeben worden und beim Osterkuchen habe es eine "Extremaktion" gegeben, bei welcher der rabattierte Preis höher als der Aktionspreis der Vorwoche gewesen sei, sagte eine VKI-Anwältin bei der Verhandlung am Handelsgericht. Die Werbung als "Extrem Aktion" falle nicht unter das Preisauszeichnungsgesetz, entgegnete der Billa-Rechtsvertreter. Bisher hat sich die Supermarktkette nicht öffentlich zu dem Verfahren geäußert.
Für ein von Billa beantragtes werbepsychologisches Sachverständigengutachten sieht Handelsgericht-Richter Andreas Redl keine Notwendigkeit. Das Verfahren drehe sich um die Rechtsfrage, ob Werbung und Preisauszeichnung der Supermarktkette rechtskonform sei. Der nächste Verhandlungstermin bei Billa vs. VKI findet am 11. Mai um 9 Uhr statt.
Ende Jänner ist der erste Verhandlungstermin am Handelsgericht für Hofer und Spar angesetzt, Lidl folgt im Februar. Die Händler wollten sich zu inhaltlichen Details ihrer Klagebeantwortungen auf APA-Anfrage nicht äußern.
