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Dies hatte sein Anwalt, Thomas Payer, im Vorfeld gegenüber der APA erklärt. Für den Ex-Finanzminister bestand keine Pflicht zur Teilnahme an der nicht-öffentlichen Verhandlung, die nur rund eine halbe Stunde dauern dürfte. Grasser könne "nichts beitragen", daher liege es in der Natur der Sache, dass der Anwalt einen solchen Termin wahrnimmt, sagte sein Rechtsbeistand. Der in Kitzbühel wohnhafte 57-jährige Kärntner befindet sich nach seiner rechtskräftigen Verurteilung im Buwog-Prozess und einem siebenmonatigen Haftaufenthalt derzeit in elektronisch überwachtem Hausarrest.
Bei der Tagsatzung geht es um die Prüfung der 15 angemeldeten Forderungen gegen den Ex-Spitzenpolitiker - und die Feststellung, wie viel davon anerkannt wird. Der größte Brocken: Die Republik meldete eine Schadenersatzforderung aus dem Buwog-Prozess in Höhe von 12,9 Mio. Euro an. Hinzu kommt vor allem eine Steuerforderung der Finanz über rund 10,1 Mio. Euro. Diese Ansprüche würden vom Masseverwalter laut Gläubigerschutzverband KSV1870 allesamt als berechtigt angesehen. Grasser hatte eine Entschuldung über eine Barquote von 3 Prozent innerhalb von zwei Wochen durch Mittel von "dritter Seite" angeboten. Eine Abstimmung über den Zahlungsplanantrag wird am Dienstag jedoch noch nicht erfolgen.






