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Papamonat: Was bei der Freistellung für Väter zu beachten ist

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Seit 1. September 2019 besteht der Rechtsanspruch auf einen sogenannten Papa-Monat beschlossen. Was bedeutet das nun und wie funktioniert es? News.at klärt auf.

Was ist der Papamonat?

Der Papamonat (oder auch „Väterfrühkarenz“ genannt) soll die gemeinsame Betreuung des Kindes mit der Mutter in den ersten Lebenswochen ermöglichen. Ein Papamonat ist von der Elternkarenz unabhängig und bezeichnet die vierwöchige Auszeit in den ersten zwei Lebensmonaten des Kindes während die Mutter eben auch im Mutterschutz zuhause ist. Der Familienzeitbonus ist der finanzielle Anspruch während dieser Job-Auszeit.

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Die Einführung des Papamonats hat es möglich gemacht, dass sich Väter ohne Zustimmung ihres Arbeitgebers einen Monat lang freistellen lassen können – sie haben ein Recht darauf.

Wer darf den Papamonat beantragen?

Erwerbstätige Väter dürfen den Papamonat beantragen. Dieser steht auch Adoptiv- und Dauerpflegevätern sowie gleichgeschlechtlichen Paaren zu. (Eine Mindestbeschäftigungsdauer oder bestimmte Betriebsgröße ist nicht erforderlich.)

Gilt der Papamonat auch für gleichgeschlechtliche Paare?

Ja. Anspruch auf den Papamonat haben ebenfalls Frauen, deren Partnerinnen ein Kind bekommen.

Welche Voraussetzungen müssen für den Papamonat erfüllt werden?

Für den Familienzeitbonus (also den finanziellen Anspruch für die 28-31 Tage) müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Das Kind muss im gemeinsamen Haushalt mit dem Vater/der gleichgeschlechtlichen Partnerin leben.

  • Die Meldefristen müssen eingehalten werden (Vorankündigung und Meldung zu konkretem Antritt müssen rechtzeitig erfolgen).

Wann darf man das Papamonat nehmen?

Innerhalb des Zeitrahmens zwischen Geburt des Kindes und dem Ende des Beschäftigungsverbotes der Mutter (acht Wochen nach der Geburt, bei Kaiserschnitt zwölf Wochen) kann der Vater den Antrittszeitpunkt der Freistellung frei wählen.

Familienzeitbonus: Wie viel Geld bekommen die Väter?

Für 28 bis 31 Tage bekommt der Vater 47,82 Euro pro Tag (gesamt sind das rund 1.450 Euro). Das gilt für Geburten ab 1. August 2023. Für Geburten bis inklusive 31.07.2023 beträgt die Auszahlung täglich 23,91 Euro.

Anspruchsvoraussetzungen für den Familienzeitbonus sind:

  • Der Vater muss in den letzten 182 Kalendertagen unmittelbar vor Bezugsbeginn ununterbrochen eine Erwerbstätigkeit ausgeübt haben.

  • Bezug der Familienbeihilfe für das Kind

  • Lebensmittelpunkt der Familie in Österreich

  • gemeinsamer Haushalt mit dem Kind sowie dem anderen Elternteil

  • Inanspruchnahme der Familienzeit

  • für Nicht-Österreicher ist zusätzlich ein rechtmäßiger Aufenthalt in Österreich nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz bzw. nach dem Asylgesetz 2005 nötig

Welche Meldefristen gibt es?

Der Wunsch auf ein Papamonat muss dem Arbeitgeber spätestens drei Monate vor dem errechneten Geburtstermin angekündigt werden (Vorankündigungsfrist). Nach der Geburt muss der Vater den Arbeitgeber unverzüglich von der Geburt verständigen. Spätestens eine Woche nach der Geburt muss der tatsächliche Antrittszeitpunkt bekanntgeben werden.

Papamonat und Karenz können nicht gleichzeitig in Anspruch genommen werden.

Wo muss der Papamonat beantragt werden?

Der Papamonat muss fristgerecht dem Unternehmen gemeldet werden (siehe Meldefristen). Der Antrag auf die finanzielle Leistung (Familienzeitbonus) ist bei der jeweiligen Krankenkasse zu stellen.

Haben Väter einen Kündigungs- und Entlassungsschutz?

Ja. Der Schutz beginnt mit der Vorankündigung, allerdings frühestens vier Monate vor dem errechneten Geburtstermin. Er endet vier Wochen nach dem Ende des Papamonats.

Der Vater muss direkt nach dem Papamonat wieder seine Arbeit antreten – eine Karenz darf nicht direkt danach angeschlossen werden.

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