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Signa - Einstweilige Verfügung gegen Ingbe-Stiftung

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Signa-Gründer René Benko
©APA, EXPA, JOHANN GRODER
René Benkos Masseverwalter Andreas Grabenweger hat eine einstweilige Verfügung gegen die Ingbe-Stiftung der Benkos erreicht. Damit darf die liechtensteinische Stiftung vorerst einen Teil des Geldes nicht mehr an Begünstigte ausschütten. Grabenweger bestätigte der APA einen entsprechenden Bericht der "Kronen Zeitung" (online). Die Entscheidung des Fürstlichen Landgerichts in Vaduz ist nicht rechtskräftig, Beschwerden sind noch möglich.

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Medienberichten zufolge wird das Gesamtvermögen der Ingbe-Stiftung auf bis zu 300 Mio. Euro geschätzt - die einstweilige Verfügung bezieht sich auf 50 Mio. Euro. Die Stiftung soll aus Grabenwegers Sicht als "Privatbank des Herrn Benko, als Sparkassa" genutzt worden sein, zitiert die "Kronen Zeitung" aus der Klage des Masseverwalters. Offiziell sei der insolvente Unternehmer und Signa-Gründer Benko allerdings kein Begünstigter gewesen.

Gläubiger des insolventen Firmengründers schielen auf das vermutete Vermögen in den Privatstiftungen, die den Benkos zugerechnet werden. Auch die Ermittler der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) untersuchen in der umfangreichen Causa Signa die Rolle der Stiftungen im Umfeld der Familie Benko.

die Angekalgten Rene und Nathalie Benko am Mittwoch, den 10. Dezember 2025, zu Beginn des Prozesses gegen Signa-Gründer René Benko und Mitangeklagte wegen des Vorwurfs der betrügerischen Krida, am Landesgericht in Innsbruck.

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