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Benko-Anwalt Norbert Wess: „Wir haben hierzulande einen Hang zur Selbstabwertung“

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Norbert Wess

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Er verteidigt Menschen, über die oft geurteilt wird, bevor ein Gericht spricht. René Benko werde er „bis aufs Blut" verteidigen, sagte sein Strafverteidiger Norbert Wess öffentlich. Wie war diese Aussage gemeint? Kennt er „die Wahrheit“ hinter seinen Mandaten? Wie wichtig ist es ihm, einen Prozess zu gewinnen? News hat bei Österreichs bekanntestem Verteidiger – er vertrat auch Karl-Heinz Grasser und Sophie Karmasin – nachgefragt.

Staranwalt“, „Promi-Anwalt“ – gefällt Ihnen diese Zuschreibung oder nervt sie Sie eher?

Weder noch. Es ist nicht so, dass ich mich darüber freue oder es brauche. Diese Zuschreibung ergibt sich aus den Mandaten und hat sich mit den öffentlichkeitswirksamen Fällen, beginnend mit Karl-Heinz Grasser, später Sophie Karmasin und René Benko, eingebürgert. Ich kann damit leben, aber es ist mir nicht wichtig.

Diese Mandate helfen freilich auch Ihrer Öffentlichkeit.

In diese Situation bin ich eher hineingerutscht, durch die enorme Entwicklung des Wirtschaftsstrafrechts in den letzten 20 Jahren. Ich habe mich 2004 als Anwalt selbstständig gemacht. Mein damaliger Ausbildungsanwalt hat gemeint: Um Gottes willen, Wirtschaftsstrafrecht, mit diesem Bereich kann man doch in Österreich nicht überleben. Mit der Immobilienkrise 2007/08 hat sich dieses Feld stark entwickelt und ich war früh positioniert. Zur richtigen Zeit, am richtigen Ort, mit der richtigen Spezialisierung.

Inwiefern nutzen Sie diese Öffentlichkeit für Ihre Mandanten?

Unterschiedlich. Wir hatten sehr prominente Mandanten und Verfahren, sogar gerichtsanhängig, die völlig unter der Wahrnehmungsschwelle geblieben sind. Grundsätzlich ist es aber zulässig: Wir dürfen laut § 54 StPO die Öffentlichkeit im Interesse des Mandanten beiziehen, auch schon im Ermittlungsverfahren. Am schwierigsten sind jene Verfahren, in denen du dich der Öffentlichkeit nicht entziehen kannst. Dort bist du bis zu einem gewissen Grad „getrieben“. Du kannst die Aufmerksamkeit weder steuern noch nutzen. Das sind die Herausforderungen: Fälle wie Grasser, Benko oder Karmasin*, in denen man letztlich versucht, bestmöglich mit der medialen Präsenz umzugehen.

Wenn Sie sagen, Sie fühlen sich von der öffentlichen Aufmerksamkeit „getrieben“ – Was meinen Sie genau?

Bei einem Mandat wie Benko habe ich an manchen Tagen rund 300 Medienanfragen gezählt. Anrufe, E-Mails, SMS. Natürlich ist das schwierig.

Geben Sie dann eine Standardabsage oder wägen Sie ab, wo es schlau ist, Feedback zu geben?

Bei einem Mandat wie Benko – wie überhaupt grundsätzlich – bespreche ich immer mit dem Mandanten, wie wir mit medialer Aufmerksamkeit umgehen. Ich gebe Empfehlungen, die Entscheidung liegt allerdings stets bei den Mandanten. Bewährt hat sich etwa beim Benko-Mandat, nach erstinstanzlichen Prozessen als Verteidiger allgemein Rede und Antwort zu stehen und seine Sichtweise zu vermitteln. Mein Eindruck war, dass man ihn als Person und im Zusammenhang mit den in Rede stehenden Vorwürfen, die in diesen zwei Prozessen abgehandelt worden sind, ein bisschen besser verstanden und wahrgenommen hat.

Wie pflegen Sie generell das Verhältnis zu Medien? Nähe? Distanz? Strategisches Schweigen, Informationen stecken?

Das kann alles sinnvoll sein, aber es gibt keine Allgemeinstrategie. Die wäre falsch, weil jeder Fall anders ist. Es gibt Mandanten, die gezielt die Öffentlichkeit suchen, sich erklären wollen. Und es gibt andere, die unter dem Verfahren so stark leiden, dass ihnen eine offensive mediale Begleitung körperliche Schmerzen bereiten würde. Vom Typ her kann man jetzt zum Beispiel Sophie Karmasin nicht mit Ronny Pecik* vergleichen. Du bist dem Klienten verpflichtet und bist in dieser Arbeit auch psychologisch und auf zwischenmenschlicher Ebene gefordert.

Ist es auch diese individuelle Anforderung, die den Beruf für Sie persönlich spannend macht?

Ja, und ich nehme mir mittlerweile die Freiheit zu sagen, wenn ich merke, Klient und Anwalt passen vom Typ her nicht zusammen. Wir haben in Verfahren oft und intensiv miteinander zu tun. Das ist ein Vertrauensverhältnis wie beim Arzt. Für mich heißt das, im zwischenmenschlichen Bereich zu lernen, auf unterschiedlichen Instrumenten zu spielen.

Diese Bereitschaft ist entscheidend, dennoch kann es in Einzelfällen zu der Erkenntnis kommen, dass man einfach nicht zueinander passt. In anderen juristischen Bereichen, wenn man jetzt beispielsweise als Wirtschaftsanwalt an Verträgen arbeitet, kann man eher sein Schema konsequent durchziehen. In meinem Bereich braucht es eine gute zwischenmenschliche Chemie.

Im Handbuch Strafverteidigung schreiben Sie, es geht bei seriöser und effizienter Verteidigungsarbeit nicht nur um Rechtskenntnis, sondern um grundlegende Strategiefragen. Welche Fragen, welche Strategien?

Strategiefragen können zunächst klassische juristische Fragen sein: Geht man proaktiv auf die Behörden zu? Gibt es Möglichkeiten der tätigen Reue mit Wiedergutmachung, bevor ein Verfahren anhängig wird? Das hat potenziell strafbefreiende Wirkung. Gibt es die Option eines Kronzeugenstatus? Macht es Sinn, intern bestmöglich zu sanieren und ansonsten die Füße stillzuhalten? Das sind juristische Kernfragen.

Der zweite Bereich betrifft Fragen wie: Wie gehe ich mit Öffentlichkeit um? Braucht es mehrere Rechtsberater oder Verteidiger für andere Betroffene? Hinzu kommt die Frage der Unternehmensverantwortung. Braucht das Unternehmen einen Rechtsvertreter? Sollte man Medienunterlagen vorbereiten, um im Fall der Fälle rasch die eigene Sicht darlegen zu können? Unternehmen stehen hier regelmäßig vor anderen Fragen und haben andere Interessen zu wahren als ein Einzelner.

Was macht jenseits von Paragrafen gute Strafverteidigung aus?

Die soziale Kompetenz. Es ist enorm wichtig zu wissen, wie man mit Staatsanwältinnen und Staatsanwälten umgeht, vor Gericht mit Richterinnen und Richtern, aber auch mit Laienrichtern. Je nach Situation kann es richtig sein, sehr konfrontativ aufzutreten und zu zeigen, hier werden mit unrechten Vorwürfen aus Sicht des Mandanten rote Linien überschritten. In anderen Konstellationen ist es klüger, ruhig zuzuarbeiten, Unterlagen zur Verfügung zu stellen und den Behörden Raum zur eigenen Beurteilung zu lassen.

Ich habe viele Fälle erlebt, die nie vor Gericht gelandet sind, obwohl sie für Behörden aufgreifbar gewesen wären. Diese Personen segeln unbehelligt weiter durch das Wirtschaftsgeschehen

Norbert Wess

Auch Staatsanwälte und Staatsanwältinnen sind unterschiedlich. Manche sind dankbar für proaktive Informationen, andere wollen erst einmal in Ruhe lesen. Auch das ist Strategie: mitzudenken, wie das Gegenüber arbeitet und wie man selbst bei dem Gegenüber ankommt. Strafverteidigung kann unter diesem Gesichtspunkt sehr spannend sein: aufzeigen, dass Dinge nicht nur schwarz oder weiß sind. Menschen beistehen, denen oft niemand mehr bleibt, außer ihrem Verteidiger.

In einem vermeintlich trockenen Beruf, in dem es um Paragrafen geht, entscheidet die menschliche Komponente, ob man gut ist?

Die Menschen sind in solchen Verfahren oft in Ausnahmesituationen. Das ist für ihr Leben einschneidend. Ich habe Klienten erlebt, die verzweifelt sind, in Tränen ausbrechen, zittern, nicht mehr schlafen können. Da helfen Paragrafen nur bedingt, wenn man menschlich eine Stütze sein will. Ein Klient aus Deutschland – es ging um ein großes Unternehmen, alles ohne Öffentlichkeit, am Ende Freisprüche – schreibt mir bis heute jedes Jahr eine Weihnachtskarte.

Er schreibt von einem lachenden und einem weinenden Auge: froh, dass es vorbei ist, und zugleich, so absurd es klingt, dankbar für diese Zeit. Ich habe ihm damals immer wieder gesagt: Betrachten Sie Ihr Leben als mehrere Säulen: Ihr Beruf ist eine, Ihre Familie eine zweite, Ihr Privatleben mit allem, was Sie gerne machen, ist eine dritte. Dieses Strafverfahren ist eine vierte Säule und für die haben Sie meine Unterstützung. Es ist nur eine von vier Säulen. Lassen Sie die anderen drei nicht zu kurz kommen. Genau darum geht es: Dass ein Verfahren Teil des Lebens ist, aber es nicht vollständig dominiert.

Wie gut kennen Sie Ihre Klienten nach einem Prozess privat, menschlich? Wie nah kommt man sich?

Während des Mandats ist der Kontakt sehr intensiv, vor allem bei Großmandaten, die über viele Jahre laufen. Ich begleite Klienten teilweise zehn, 15 Jahre lang. Da entsteht eine enge Zusammenarbeit, die nicht am Freitag um 16 Uhr endet.

Duzen Sie Ihre Mandanten?

Unterschiedlich. Von mir geht es nie aus, aber oft von den Klienten. In der heutigen Generation ist das nicht mehr ungewöhnlich, vor allem im Westen des Landes ist man schnell per Du, bei deutschen Klienten eher nicht.

Wie blicken Sie auf den Begriff Wahrheit: Kennen Sie die Wahrheit, wenn Sie jemanden verteidigen oder eher nicht?

Die Wahrheit ist im Wirtschaftsstrafverfahren oft schwer festzumachen. Es geht um Sachverhalte, die 15 Jahre oder länger zurückliegen, um Verträge und was sich jemand damals gedacht hat. Da verschwimmen Dinge. In der Wissenschaft spricht man vom Rückschaufehler: Mit dem heutigen Wissen wird unterstellt, jemandem hätte damals schon bewusst sein müssen, dass etwas in die Hose geht.

Dabei blendet man aus, was nicht absehbar war, von Finanzkrisen über Corona bis zum Ukraine-Krieg. Bei einfachen Sachverhalten wie: „Wurde Geld gestohlen oder nicht?“ kommt man der Wahrheit sehr nahe. In vielen Feinheiten wird man sie nie vollständig klären können. Ich sage meinen Klienten offen, was ich kritisch sehe. Dann erarbeiten wir ihre Sichtweise und hinterfragen sie. Wenn sie für mich nachvollziehbar ist, ist es übrigens meine Berufspflicht laut Eid, die Interessen des Mandanten „einseitig und unumwunden“ zu vertreten.

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Zu den Mandaten von Norbert Wess gehört auch Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser.

 © APA-Images / APA / Georg Hochmuth

Im Eid heißt es auch, „solange ihr Gewissen es zulässt“. Wie leben Sie mit diesem interpretationsoffenen Begriff?

Ich habe viele Fälle erlebt, die nie vor Gericht gelandet sind, obwohl sie für Behörden aufgreifbar gewesen wären. Diese Personen segeln unbehelligt weiter durch das Wirtschaftsgeschehen. Umgekehrt sehe ich Verfahren, in denen massiv auf Einzelne eingeschlagen wird, und ich denke: Das rechtfertigt der Sachverhalt nicht. In Österreich prangern wir uns fast in Opus-Dei-Manier bei öffentlichkeitswirksamen Causen an und behaupten, wir sind besonders kriminell und besonders korrupt. Das bestreite ich mit Vehemenz. Wir haben hierzulande einen Hang zur Selbstabwertung.

Wirtschaft bedeutet Risiko und wenn diese Risikobereitschaft verschwindet, bekommt der Standort ein ernsthaftes Problem. Deshalb habe ich selten ein schlechtes Gewissen, Menschen im Wirtschaftsleben bestmöglich zu verteidigen. Mein Berufsverständnis ist klar: Wenn es der Behörde nicht gelingt, einen Vorwurf mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu beweisen, ist freizusprechen. Unsere Verfassung sieht genau das vor.

Deshalb finde ich schrecklich zu sagen: Die Staatsanwaltschaft hat eine Niederlage eingefahren, wenn es eine Einstellung des Verfahrens oder einen Freispruch gibt. Es ist kein Scheitern, eine Person nicht zu verurteilen. Im Gegenteil: Wenn nach jahrelangen Ermittlungen kein ausreichender Beweis vorliegt, ist das ein korrekter, erfolgreicher Abschluss dieses Verfahrens durch die Strafverfolgungsbehörden. Dieses Verständnis kommt in der öffentlichen Debatte sehr oft zu kurz.

Wie ist das für Sie persönlich? Ist nur ein gewonnener Prozess ein Erfolg?

Natürlich nicht. Auch wenn jemand schuldig ist, hat er Anspruch darauf, bestmöglich verteidigt zu werden und schuldadäquat verurteilt zu werden. Auch das kann aus Verteidigersicht ein Erfolg sein, wenn das Ergebnis für den Mandanten bewältigbar ist. Problematisch wird es, wenn sich eine Gesellschaft an einer Person abarbeitet und meint, erst sieben Jahre schwerer Kerker stellen Gerechtigkeit her.

Damit habe ich große Schwierigkeiten. Ich habe generell ein Problem mit generalpräventiven Überlegungen. Zu sagen, jemand müsse härter bestraft werden, um ein Exempel zu statuieren, halte ich für falsch. Generalprävention ist nicht messbar. Spezialprävention ist aus meiner Sicht entscheidender: Wirkt die Person einsichtig? Was hat sie durchgemacht? Ist sie durch das Verfahren bereits gezeichnet?

Wie geht es Ihnen im Fall einer Niederlage, wenn jemand ins Gefängnis muss? Nehmen Sie das persönlich oder gehört das zum Beruf?

Wenn ich cool wäre, würde ich sagen: Das gehört dazu. Aber ich habe Dinge erlebt, die mich persönlich betroffen gemacht haben und mit denen ich bis heute hadere. Es gibt Fälle, bei denen ich überzeugt bin, dass sie zu Unrecht so ausgegangen sind. Damit hadere ich, weil es die Frage aufwirft: War ich nicht gut genug, unseren Standpunkt richtig zu transportieren? Nach 25 Jahren im Beruf habe ich gelernt: Es gibt Situationen, in denen mehr zum Tragen kommt als nur die juristische Beurteilung.

Es geht dabei nicht um bewusste Einflussnahme, diesen Vorwurf möchte ich nicht erheben, aber öffentlicher und politischer Druck wirken unbewusst auf Ergebnisse, die in einem Verfahren ohne diesen Druck anders ausgefallen wären. Das hätte ich früher nicht geglaubt. Als junger Anwalt habe ich gedacht: Richter sind völlig unabhängig und orientieren sich ausschließlich am Gesetz. Natürlich stimmt das so nicht. Richter sind Menschen – und Menschen sind beeinflussbar. Dazu gibt es interessante Studien aus Deutschland, wo Richter und Staatsanwälte anonym befragt wurden, wie stark sie durch Öffentlichkeit beeinflusst werden.

Spielen Erfolgsaussichten eine Rolle bei der Annahme eines Mandats?

Das ist eine interessante Frage – die hat mir noch nie jemand gestellt. Nein, das ist für mich nicht ausschlaggebend. Mich interessiert die Person dahinter und ob ich mich in der konkreten Konstellation mit ihr identifizieren kann. Entscheidend ist, ob bei mir der Impuls entsteht, helfen zu können. Wenn ich das Gefühl habe, ich kann jemanden unterstützen, nehme ich ein Mandat meistens an. Ob ein Verfahren „gewinnbar“ erscheint, spielt dabei keine Rolle. Wir hatten einen Fall in Deutschland, der eigentlich nicht zu gewinnen war, und wir haben ihn nach Jahren komplett gewonnen. Hätte die Erfolgsaussicht für mich eine Rolle gespielt, hätte ich dieses Mandat nie übernommen.

Sozialarbeit statt Gefängnis?

Sind Sie als Anwalt auch Storyteller, jemand, der Narrative baut, auch uns Medien gegenüber?

Dass ich das Blaue vom Himmel erzähle, sicher nicht. Dass man ein Narrativ entwickelt, um die Sicht des Mandanten bestmöglich darzustellen, schon. Spätestens im Plädoyer vor Gericht. Ich habe mich nie hingestellt und pauschal behauptet, jemand sei völlig unschuldig. Beim Fall Martin Pucher und Commerzialbank habe ich einmal bewusst ein Interview gegeben und seine Sicht dargelegt. Das war mit dem Mandanten abgesprochen und hat geholfen, dass die Öffentlichkeit seine Perspektive zumindest nachvollziehen konnte. Wenn man das Storytelling nennen will, dann ist das so.

Im Rahmen des Benko-Prozesses haben Sie gesagt, „ich werde Herrn Benko bis aufs Blut verteidigen“. Ist das Teil dieser Inszenierung?

Ja, ich war selbst erschrocken, als ich es später gelesen habe. Ich habe es gesagt, aber ich würde es nicht überbewerten. Es war keine geplante Inszenierung, eher etwas, was herausgerutscht ist. Es hat aber einen wahren Kern. Solange ich einen Mandanten vertrete, verteidige ich ihn bestmöglich. Das ist etwas, was man in einem Rechtsstaat akzeptieren muss.

Wo das Gesetz einen Anwaltszwang vorsieht, wird es für jeden Beschuldigten einen Verteidiger geben, der einseitig und klar die Interessen seines Mandanten vertritt – unabhängig von der Schwere des Vorwurfs. Diesbezüglich möchte ich ausdrücklich auch eine Lanze für Kolleginnen und Kollegen in allen anderen Bereichen des Strafrechts brechen.

Es ist Aufgabe von Gerichten und Strafverfolgungsbehörden, einen Sachverhalt so aufzuklären, dass auch ein Verteidiger inhaltlich nichts entgegensetzen kann. Und selbst dann braucht es den Verteidiger, um das Strafmaß zu überprüfen, um Rechtsmittel zu ergreifen. Genau das wollte ich mit diesem Satz ausdrücken.

Was lernen Sie von Mandanten, die unter Druck stehen, so wie René Benko?

Spannend ist, wie unterschiedlich Menschen mit Druck umgehen. Davon kann man allenfalls auch als Verteidiger lernen. Manche werden unter Druck ruhig und hochkonzentriert, analysieren Punkt für Punkt und funktionieren erstaunlich klar. Andere verlieren rasch die Nerven. Die Aufgabe ist dann, nahe dran zu sein und zugleich den Blick von außen zu bewahren.

Sie sagten einmal, 95 Prozent Ihrer Mandanten sind nicht geständig. Ist das Zufall?

Nein. Wahrscheinlich ist es so, dass sich Klienten den Anwalt danach aussuchen, wer dafür bekannt ist, ihre Sichtweise bestmöglich zu vermitteln. Es sind wahrscheinlich auch nicht 95 Prozent, aber wohl sicher 80 bis 90 Prozent.

Aber Sie entscheiden sich ja, auch diese Klienten zu vertreten.

Es kommen sehr selten Klienten zu mir, die sagen: Ich bin schuldig und möchte trotzdem bestmöglich begleitet werden. Das gibt es in anderen Rechtsgebieten häufiger. Im Suchtmittelrecht gehen Mandanten, die auf frischer Tat betreten wurden, beispielsweise gezielt zu Anwälten, die genau wissen, welche Strafen zu erwarten sind, die Grenzmengen kennen und routiniert damit umgehen.

Im Wirtschaftsstrafverfahren ist es selten schwarz oder weiß. Wenn man sich die Sachverhalte genau ansieht und die Argumente aufarbeitet, wirkt vieles weniger eindeutig, als es auf den ersten Blick erscheint. Aber es ist nicht so, dass jemand kommt und sagt: Das war von Anfang an geplant. Diese Vorstellung greift in unserem Rechtsbereich zu kurz.

Meinen Job empfinde ich nicht als stressig. Ich schlafe gut, träume nicht von Akten, wache nicht nachts auf

Norbert WessRechtsanwalt
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Wie geht es einem persönlich, wenn man viel Arbeit investiert hat, eine Strategie aufgesetzt hat und dann dreht sich das Verfahren durch ungeahnte Fakten, Aussagen, Chats?

In meinen eigenen Mandaten habe ich das so, zumindest bei Gericht, noch nicht erlebt, aber es gibt diese Konstellationen. In Kärnten etwa, wo sich am ersten Verhandlungstag alle Angeklagten in eine Richtung verantwortet haben und am zweiten einer aufgestanden ist und alles völlig anders dargestellt hat. Das war in der Causa Birnbacher so. Das ist extrem schwierig, wenn jemand plötzlich ausschert. Ich sage bewusst nicht „in den Rücken fällt“, denn es ist das Recht jedes Angeklagten, seine Verantwortung frei zu wählen. Für die Gesamtsituation und die Verteidigungsarbeit ist das dennoch ein Super-GAU.

Ähnliche Dynamiken kann es im Ermittlungsverfahren geben, wenn es einen Kronzeugen gibt, wie es bei Thomas Schmid der Fall ist. Ein Kronzeuge hat ein starkes Eigeninteresse, vor allem wenn er erst sehr spät im Verfahren einen solchen Status beantragt. Da besteht die Gefahr, bewusst oder unbewusst Sachverhalte zuzuspitzen, um den Status zu erlangen. Das sage ich losgelöst von konkreten Fällen. Persönlich halte ich es für unbefriedigend, dass sich die anderen Betroffenen gegen die Zuerkennung dieses Status nicht wehren können, also keinen Einspruch erheben können. Das ist aus meiner Sicht eine echte Gesetzeslücke.

Ihre Klienten verfügen mutmaßlich über Millionen. Verdienen Sie auch Millionen?

Ich kann Ihnen versichern: Es gibt in Österreich viele Anwälte, die völlig unter der Wahrnehmungsschwelle arbeiten und wirtschaftlich deutlich erfolgreicher sind als ich. Das sage ich völlig neidbefreit. Aber wenn man als Anwalt viel investiert, dann kann man auch gut verdienen. Das ist auch bei mir der Fall und dafür bin ich auch dankbar. Ich vertrete häufig Klienten in wirtschaftlichen Ausnahmesituationen und habe auch schon Akten unwirtschaftlich geführt.

Aber gute Verteidigung hat ja einen Preis.

Wenn man als Kanzlei große Unternehmenstransaktionen für internationale Konzerne begleitet, ist das wirtschaftlich oft deutlich lukrativer. Ich kann Ihnen auf Anhieb 50 Kollegen in Wien nennen, die mehr verdienen als ich – und das ist völlig in Ordnung. Die haben auch einen arbeitsintensiven und verantwortungsvollen Job. Meinen empfinde ich zum Glück nicht als stressig. Sonst würde ich ihn nicht machen.

Ich schlafe gut, träume nicht von Akten, wache nicht nachts auf. Meine Frau hat anfangs geglaubt, ich bin gar kein Anwalt, weil ich immer so beschwingt nach Hause gekommen bin. Der Beruf macht mir wirklich Freude. Akten bearbeiten ist für mich wie für andere, ein gutes Buch zu lesen. Ich habe eigentlich nie das Gefühl, arbeiten gehen zu müssen.

Gab es einen Fall, der Sie verändert hat, juristisch, menschlich?

Verändert habe ich mich durch die Jahre und die Tätigkeit. Früher war ich naiver, zugleich aber auch befreiter und lockerer, mit einem grundsätzlichen Vertrauen in die Justiz und ihre Institutionen. Mit dieser Leichtigkeit gingen Verfahren oft fast mühelos von der Hand. Heute bin ich nachdenklicher und kritischer, kann aber in der Sache viel besser argumentieren, weil ich sehr viel dazugelernt habe. Es gab aber auch zwei, drei Fälle, die mich ernüchtert haben, wo ich mir denke, so sollte es eigentlich nicht funktionieren.

© Matt Observe

Steckbrief

Norbert Wess

Beruf
Rechtsanwalt

Norbert Wess wuchs in Mödling auf und studierte Recht an der Universität Wien und der WU Wien. Er dissertierte bei Heinz Mayer im Verfassungsrecht und machte sich 2004 im Bereich Wirtschaftsstrafrecht selbstständig. Als Anwalt von Karl-Heinz Grasser, Sophie Karmasin und René Benko wurde er in der Öffentlichkeit bekannt.

Er ist u. a. (Co-) Herausgeber des Handbuchs Strafverteidigung, Honorarprofessor der Johannes Kepler Universität Linz sowie Lehrbeauftragter an der WU Wien und Donauuniversität Krems. Der Fußballfan ist ständiges Mitglied im Komitee für Bestimmungen des Österreichischen Fußball-Bundes. Im Ranking „Legal 500“ firmiert er in der „Hall of Fame – White Collar Crime“. Er ist verheiratet und Vater zweier Töchter.

Dieser Beitrag ist ursprünglich in der News-Printausgabe Nr. 06/2026 erschienen.

Causa René Benko

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