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„Arglistige Irreführung“: Julius Meinl V. haftet persönlich für Schaden von Meinl-Bank-Anleger

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Julius Meinl

©IMAGO / CTK Photo

Oberste Gerichtshof Wien bestätigt Urteil des Oberlandesgerichts: Der ehemalige Vorstand der mittlerweile pleitegegangenen Privatbank muss 600.000 Euro zahlen.

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Julius Meinl V., der ehemalige Vorstand der mittlerweile in Konkurs befindlichen Meinl-Bank, muss persönlich für den Schaden eines getäuschten Anlegers aufkommen. 600.000 Euro muss der Ex-Banker in einem Fall nun zahlen, wie die Tageszeitung Der Standard am Montag berichtet. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hatte ein Rechtsmittel gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Wien zurückgewiesen. Das Urteil wurde damit rechtskräftig. Der OGH sieht „arglistige Irreführung“.

Irreführenden Werbebroschüre

So habe Meinl V. gewusst, dass die Papiere der Meinl European Land (MEL) – dabei handelte es sich um Zertifikate, die als mündelsichere Anlage beworben wurden – nicht sicherer gewesen seien als andere Aktien. Zudem habe er den Inhalt einer irreführenden Werbebroschüre gekannt und in Kauf genommen, dass Anleger aufgrund der Angaben darin MEL-Papiere kaufen würden, die sie mit richtigen Informationen über die Sicherheit dieser Papiere nicht gekauft hätten, zitiert die Zeitung aus der Begründung des OGH. Darüber hinaus habe Meinl V. Ad-hoc-Meldungen der Bank mit falschem Inhalt genehmigt.

130 weitere Verfahren ausständig

Der Fall dürfte laut Standard nicht der letzte gewesen sein, in dem der Ex-Meinl-Bank-Vorstand persönlich haften muss. Der Anwalt des Anlegers, der nun vor dem OGH gewonnen hat, vertritt noch weitere 160 Anleger. 130 Verfahren lagen auf Eis und dürften nun fortgesetzt werden, schreibt die Zeitung. In Summe gehe es um einen Betrag von rund 6 Mio. Euro. Rund um die Causa Meinl European Land (MEL) wurden die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Wien indessen im Vorjahr eingestellt. Ermittelt worden war wegen des Verdachts auf schweren gewerbsmäßigen Betrug sowie wegen des Verdachts der Untreue.

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