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Die bekannteste 15a-Vereinbarung betrifft die Kindergärten: Über diese bekommen die Länder Geld etwa für das kostenlose Pflicht-Kindergartenjahr für Fünfjährige, Deutschförderung und den Ausbau des Angebots. Im Gegenzug bekennen sich die Länder dazu,"österreichweit möglichst einheitliche Standards in Qualität und Quantität der elementarpädagogischen Angebote" bei der Qualifikation des Personals sicherzustellen und einheitliche pädagogische Grundlagendokumente (u.a. Bildungsrahmenplan, Werte- und Orientierungsleitfaden) zu nutzen. Aber auch im Schulbereich gibt es solche Verträge bzw. Verhandlungen darüber, etwa zum Ausbau der ganztägigen Schulformen oder zur Freizeitpädagogik und der Schulsozialarbeit.
Für Wiederkehr sollen stattdessen im Rahmen der Reformpartnerschaft die Kompetenzen klar geregelt werden. "Wenn man diese Konflikte und Verantwortlichkeiten regelt und löst, dann braucht es keine gemischte Finanzierung mehr." Erneut sprach er sich gegen eine grundsätzliche Verländerung der Bildungsagenden aus. Das gehe auf Kosten der Durchlässigkeit. "Man sieht solche Problemlagen in Deutschland (dort ist Bildung Ländersache, Anm.), und diesen Kurs werde ich nicht mittragen."
25.09.2025, Sachsen, Dresden: Kinder legen am Rande einer Pressekonferenz in einer Kindertagesstätte ein Puzzle zusammen. Anlass ist die Präsentation der Ergebnisse einer über vier Jahre währenden Studie zu Aspekten der Kindergesundheit. Foto: Sebastian Kahnert/dpa +++ dpa-Bildfunk +++