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Suspendierungsbegleitung für Schülerinnen und Schüler kommt

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++ ARCHIVBILD ++ Ziel sei eine Rehabilitierung und Resozialisierung der Kinder
Suspendierte Schülerinnen und Schüler sollen künftig eine Begleitung für ihre Zeit der Abwesenheit erhalten. Ziel sei eine Rehabilitierung und Resozialisierung der Kinder und Jugendlichen, betonte Bildungsminister Christoph Wiederkehr (NEOS) am Mittwoch vor dem Ministerrat. Eltern, die bei der Suspendierungsbegleitung nicht mitwirken, drohen Verwaltungsstrafen von 150 bis 1.000 Euro. Die verpflichtende Maßnahme solle ab dem Schuljahr 2026/27 gelten.

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In den vergangenen Jahren habe es eine Verdreifachung der Suspendierungen an Österreichs Schulen gegeben, berichtete Wiederkehr. Dies geschehe, wenn die Kinder oder Jugendlichen eine Gefahr für sich selbst oder andere darstellten. Viele Betroffene hätten ihre Zeit dann etwa im Einkaufszentrum oder im Park verbracht, was sich nun ändern soll. Die Suspendierungsbegleitung im Ausmaß von mindestens acht Stunden werde pädagogische wie sozialpädagogische Maßnahmen etwa durch Schulpsychologinnen und -psychologen umfassen.

Noch eine weitere Maßnahme, die der Sicherheit an Schulen dienen soll, beschließt die Regierung am Mittwoch im Ministerrat. Schülerinnen und Schüler ab der neunten Schulstufe müssen vor einem Schulabbruch ab dem kommenden Schuljahr verpflichtend ein "Perspektivengespräch" mit mindestens einer vertrauten Lehrkraft führen. Bei Minderjährigen müssen auch die Erziehungsberechtigten am Gespräch teilnehmen, bei Verweigerung sind ebenso Verwaltungsstrafen möglich.

ARCHIV - 20.05.2015, Baden-Württemberg, Stuttgart: Eine Schülerin meldet in einem Klassenzimmer. (zu dpa: «Forscher: Konkurrenzdruck in der Schule prägt Persönlichkeit») Foto: Marijan Murat/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

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