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In der ursprünglich vorgeschlagenen Version des "Bundesgesetzes zur Stärkung der Selbstbestimmung von unmündigen Mädchen an Schulen mittels Einführung eines Kopftuchverbots" wäre das Verhüllen nur verboten gewesen, wenn es aus "ehrkultureller Verhaltenspflicht" geschieht. Nach Kritik in der Begutachtung, dass die Bedeutung von "ehrkulturell" weder im Gesetz noch in den Erläuterungen definiert sei, verbietet der aktuelle, am gestrigen Dienstag im Ministerrat beschlossene Vorschlag nun generell das Tragen eines Kopftuchs, "welches das Haupt nach islamischen Traditionen verhüllt".
Dass der VfGH darin wie 2020 die gezielte Stigmatisierung einer bestimmten Gruppe von Menschen sehen und deshalb auch das nun geplante Gesetz aufheben könnte, erwartet Wiederkehr nicht. "Der Gesetzesentwurf ist ein komplett anderer, sowohl von der Grundhaltung als auch von der gesetzlichen Ausgestaltung", betonte er am Mittwoch am Rande eines Pressetermins.
Wie vom VfGH damals gefordert, ziele der aktuelle Entwurf "insbesondere auf den Schutz der Mädchen" ab. Auch die eingemahnten Begleitmaßnahmen gebe es diesmal. Zusätzlich sei Kritik aus der Begutachtungsphase eingearbeitet worden: So sei nicht nur der Begriff "ehrkulturell" gefallen, auch die ursprünglich geplante Geltungsdauer bis Ende der achten Schulstufe wurde angepasst. Weil diese mitunter auch von älteren Mädchen besucht wird, soll das Kopftuchverbot nun mit der Religionsmündigkeit mit 14 Jahren enden.
Einen "Plan B" für den Fall, dass der VfGH das Gesetz dennoch als verfassungswidrig einstufen sollte, hat Wiederkehr nicht, wie er auf Nachfrage betonte. Das Gesetz sei gerade erst ausgearbeitet und dem Parlament zugewiesen worden und als politisch verantwortlicher Minister sei sein Ziel, gesetzeskonforme Gesetze auf den Weg zu schicken. Bis zu einer Entscheidung des VfGH wird es aber ohnehin noch etwas dauern: Das Kopftuchverbot startet zwar grundsätzlich nach den Semesterferien 2026 mit einer Aufklärungsphase. Sanktionen gibt es aber erst ab Herbst 2026 - vermutlich gelangt die Causa erst nach der Ausstellung erster Strafbescheide zum VfGH.
Dass im neuen Gesetzesentwurf nur noch maximal 800 statt ursprünglich 1.000 Euro Verwaltungsstrafe vorgesehen sind, wenn gegen das Kopftuchverbot verstoßen wird oder Eltern bei der geplanten Suspendierungsbegleitung oder dem Perspektivengespräch bei drohendem Schulabbruch die Zusammenarbeit mit der Schule verweigern, ist laut Wiederkehr ein "gelungener Kompromiss" innerhalb der Koalition gewesen. Der SPÖ sei wichtig gewesen, den Strafrahmen so gering wie möglich zu halten, mit einer Verdoppelung der aktuellen Strafen gebe es aber gleichzeitig ein "klares Signal" an jene Eltern, die bewusst nicht mit der Schule kooperieren würden.






