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Viel Teilzeit bei AHS- und BHS-Lehrern im neuen Dienstrecht

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++ ARCHIVBILD ++ Wenig Vollzeit bei Jung-Lehrkräften
©APA, dpa, Sebastian Gollnow
Mehr als die Hälfte der Lehrkräfte an AHS und berufsbildenden mittleren und höheren Schulen (BMHS) im neuen Dienstrecht sind nur in Teilzeit beschäftigt. Insgesamt beträgt die Teilzeitquote 56 Prozent, an den AHS allein sogar knapp mehr als 60 Prozent, wie die Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage der Grünen durch Bildungsminister Christoph Wiederkehr (NEOS) zeigt. An den Pflichtschulen liegt die entsprechende Quote dagegen bei nur 40 Prozent.

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Anders sieht es bei den Lehrkräften im alten Dienstrecht aus: Dort arbeitet sowohl an AHS/BMHS als auch den Pflichtschulen nur knapp ein Drittel in Teilzeit. Als Begründung für die Inanspruchnahme von Teilzeitbeschäftigung gibt das Bildungsministerium vor allem gesetzliche Ansprüche aufgrund von Elternschaft an. Diese betreffen Lehrkräfte im seit 2015/16 optionalen und seit 2019/20 verpflichtenden neuen Dienstrecht stärker, weil diese im Regelfall jünger und damit im klassischen Familiengründungsalter sind. Über genaue Gründe für die Entscheidung zu Teilzeit verfügt das Bildungsministerium aber nicht: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssten nicht begründen, warum sie einen Vertrag mit einem bestimmten Beschäftigungsausmaß abschließen.

Ähnliche Unterschiede gibt es auch bei befristeten und unbefristeten Verträgen: Über alle Lehrkräfte gerechnet sind sowohl an Pflichtschulen als auch an AHS und BMHS rund 20 Prozent nur befristet angestellt. Auch hier sieht es je nach Dienstrecht anders aus: Im alten Dienstrecht ist nur ein relativ geringer Prozentsatz der Pädagoginnen und Pädagogen befristet beschäftigt, im neuen Dienstrecht sind es deutlich mehr. Bei den AHS- und BMHS-Lehrern überwiegt sogar die Zahl der befristeten Verträge. Auch das hat mit der erst vor wenigen Jahren erfolgten Umstellung auf das neue Dienstrecht zu tun. Junglehrer werden meist nur befristet angestellt und erhalten erst im Lauf der Beschäftigung unbefristete Verträge.

Die Umstellung auf das neue Dienstrecht verläuft an den Pflichtschulen übrigens deutlich schneller als an den AHS und BMHS: An den Pflichtschulen sind schon fast die Hälfte (45 Prozent) der Lehrkräfte im neuen Dienstrecht, an den AHS und BMHS dagegen erst 27 Prozent. Das dürfte vor allem daran liegen, dass viel mehr Pflichtschul-Lehrkräfte von der zunächst optionalen Möglichkeit für das neue Dienstrecht ab 2015 Gebrauch gemacht haben.

Kritik kommt von den Grünen: "Wie das Ministerium eingesteht, ist mehr als jeder fünfte Dienstvertrag an Österreichs Schulen befristet", so die stellvertretende Klubobfrau und Bildungssprecherin Sigrid Maurer in einer Aussendung. Nach fünf Jahren hänge außerdem jede fünfte Pflichtschullehrkraft, die befristet eingestiegen ist, noch immer in der Befristung. "Statt ihnen eine sichere Perspektive zu geben, werden Berufseinsteiger jahrelang in befristeten Verträgen festgehalten." Dazu komme eine auffällig hohe Teilzeitquote, deren Ursache auch der Minister nicht erklären könne.

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