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Die aktuelle Verfügung hindert das US-Heimatschutzministerium daran, die humanitäre Aufenthaltsgenehmigung für Tausende von Menschen aus Kuba, Haiti, Kolumbien, Ecuador, El Salvador, Guatemala und Honduras zu beenden. Vom Ministerium war zunächst keine Stellungnahme zu erhalten.
Die Richterin begründete ihre Entscheidung damit, dass das von Ministerin Kristi Noem geführte Ministerium keine Belege für seine Betrugsbedenken vorgelegt habe. Zudem habe die Behörde nicht berücksichtigt, ob die Betroffenen in ihre Heimatländer zurückkehren könnten, wo viele ihre Häuser verkauft oder ihre Arbeitsplätze aufgegeben hätten.
Das Versäumnis, diese Interessen zu berücksichtigen, sei willkürlich, schrieb die von dem demokratischen Präsidenten Barack Obama ernannte Richterin. Das Heimatschutzministerium hatte am 12. Dezember angekündigt, die Programme zu beenden. Zur Begründung hieß es, sie stünden im Widerspruch zu Trumps Prioritäten bei der Einwanderung und würden missbraucht.
Die betroffenen Familienzusammenführungsprogramme waren unter der Regierung des demokratischen Präsidenten Joe Biden geschaffen oder modernisiert worden. Dadurch konnten US-Bürger oder Personen mit ständigem Wohnsitz, sogenannte Green-Card-Inhaber, Anträge für Familienangehörige aus den sieben Ländern stellen. Das ermöglichte es diesen, in den USA zu leben, während sie auf die Ausstellung ihrer Einwanderungsvisa warteten. Seit dem Amtsantritt von Präsident Trump hat seine Regierung die Einwanderungsregeln verschärft. Für die zuständigen Behörden ist bis September 2029 ein Budget mit der im historischen Vergleich hohen Summe von 170 Milliarden Dollar vorgesehen.
Die Entscheidung erging im Rahmen einer Sammelklage von Bürgerrechtsgruppen. Diese wehren sich gegen den generellen Kurs der Regierung, befristete Aufenthaltsgenehmigungen für Hunderttausende Migranten aufzuheben.






