ABO

Staatsanwaltschaft könnte U-Haft für Egisto Ott beantragen

Subressort
Aktualisiert
Lesezeit
7 min
Egisto Ott befindet sich vorerst weiter auf freiem Fuß
©HELMUT FOHRINGER, APA
Nachdem der frühere Chefinspektor im mittlerweile aufgelösten Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT), Egisto Ott, am Mittwoch am Wiener Landesgericht wegen Amtsmissbrauchs, Spionage und weiterer Delikte zu einer unbedingten Haftstrafe von vier Jahren und einem Monat verurteilt worden ist, stellt sich die Frage, wie es mit dem bald 64-Jährigen weitergeht. Ein U-Haft-Antrag der Staatsanwaltschaft Wien käme nicht ganz überraschend.

von

Anzeichen in diese Richtung lagen am Donnerstagnachmittag allerdings nicht vor. Eine mögliche Festnahmeanordnung dürfte nach APA-Informationen derzeit kein Thema sein. Die Wiener Anklagebehörde hatte gegen Ott seit 2017 unter anderem wegen geheimen Nachrichtendiensts zum Nachteil Österreichs ermittelt. Zwei Mal wurde er während der laufenden Ermittlungen wegen Tatbegehungsgefahr in U-Haft genommen, nämlich vom 24. Jänner 2021 bis zum 18. Februar 2021 und vom 1. April 2024 bis zum 26. Juni 2024.

Namhafte, von der APA angefragte Experten meinten am Donnerstagmorgen, es würde sie nicht wundern, wenn die Staatsanwaltschaft auf die Idee käme, nach der nicht rechtskräftigen Verurteilung des ehemaligen Staatsschützers einen dritten U-Haft-Antrag beim Wiener Landesgericht einzubringen. Sollte einem solchen stattgegeben werden, wäre gewährleistet, dass sich Ott nicht dem Rechtsmittelverfahren entzieht.

Otts Verteidigerin Anna Mair hatte noch im Gerichtssaal gegen dessen Verurteilung Rechtsmittel eingelegt. Sie wird diese beim Obersten Gerichtshof (OGH) sowohl mit einer Nichtigkeitsbeschwerde als auch einer Strafberufung bekämpfen. Bis der OGH sich damit befasst, werden etliche Monate vergehen, zumal das Ersturteil zunächst verschriftlicht werden muss und Rechtsmittelfristen zu beachten sind.

In diesem wurde ausdrücklich festgehalten, dass ein elektronisch überwachter Hausarrest für die Dauer von 20 Monaten nicht in Betracht kommt. Das heißt, dass im Falle der Rechtskraft Egisto Ott jedenfalls 20 Monate zwingend in einer Justizanstalt verbüßen müsste und nicht auf eine Fußfessel hoffen dürfte. Angesichts dieses Umstands und weil er bisher nur rund vier Monate in U-Haft verbracht hat, die auf die endgültige Strafe anzurechnen wären, nähme es nicht Wunder, wenn die Staatsanwaltschaft eine mögliche Fluchtgefahr als Haftgrund ventilieren würde.

Immerhin hatte sich schon Otts Vorgesetzter im BVT, Abteilungsleiter Martin Weiss, den gegen ihn laufenden Spionage-Ermittlungen und einer rechtskräftigen Amtsmissbrauch-Anklage in der Operation "White Milk" entzogen, indem er sich vor dem "White Milk"-Prozess nach Dubai absetzte. Weiss soll Aufträge direkt vom ehemaligen Wirecard-Manager und nunmehrigen mutmaßlichen russischen Agenten Jan Marsalek entgegengenommen und an Egisto Ott weitergeleitet haben. Dem nicht rechtskräftigen Urteil vom Mittwochabend zufolge tätigte Ott in weiterer Folge als Staatsschützer Abfragen aus Polizeidatenbanken und stellte sonstige Recherchen im Interesse des russischen Geheimdienstes an. Laut Urteil wurde er von Weiss dafür mit 6.000 Euro entlohnt, weshalb Egisto Ott von den Geschworenen auch der Bestechlichkeit für schuldig befunden wurde.

Egisto Ott ist im Ausland gut vernetzt, wie ein Blick auf seine Karriere nahelegt. Von 2001 bis 2009 war er für das Innenministerium als österreichischer Verbindungsbeamter in Rom tätig. Von 2010 bis Ende 2012 übte er dieselbe Funktion in Ankara aus.

Zu einem möglichen U-Haft-Antrag gab es seitens der Staatsanwaltschaft Wien keine Stellungnahme. Wie Behördensprecherin Nina Bussek am Donnerstagvormittag auf APA-Anfrage erklärte, wird nach dem vorliegenden Urteil die Sachlage mit den zuständigen Referenten "eingehend und in Ruhe" besprochen. Neben der Haftfrage wird dabei auch erörtert, ob die Anklagebehörde das Ersturteil akzeptiert oder eine Strafberufung anmeldet. Eine Nichtigkeitsbeschwerde erscheint insofern wenig wahrscheinlich, als Ott in sämtlichen zentralen Anklagepunkten einstimmig für schuldig befunden wurde.

"Das gestrige Urteil war vor allem aus generalpräventiven Gründen sehr, sehr wichtig. Weil klargestellt wurde: Spionage ist Verrat an unserer Republik, Verrat an unserer Demokratie und Verrat an unserem Rechtsstaat", betonte Staatsschutz-Staatssekretär Jörg Leichtfried (SPÖ) Donnerstagmittag im Gespräch mit der "Kleinen Zeitung" und der APA. Deswegen sei es wesentlich, "dass wir die Spionage-Gesetze massiv verschärfen und für die Zukunft dafür sorgen, dass Verrat an der Republik leichter zu verfolgen sein wird und mit massiveren Sanktionen behaftet sein wird."

Der bestehende Strafrahmen für Spionage - für geheimen Nachrichtendienst drohen derzeit maximal fünf Jahre Haft, wobei obendrein für eine Verurteilung nachgewiesen werden muss, dass zum Nachteil der Republik Österreich operiert wurde - sei "zu gering. Und es sind auch die Tatbestände zu eingeschränkt derzeit. Das wird erweitert werden. Das ist ein wesentlicher Schritt für die Souveränität unserer Republik", bekräftigte Leichtfried.

Gesetzlich umsetzen wolle das die Regierung "as soon as possible", meinte der Staatsschutz-Staatssekretär: "Wenn alles gut geht, könnte man das noch vor dem Sommer oder nach dem Sommer dem Nationalrat zumitteln." Auf die Frage, welchen Strafrahmen er sich konkret vorstelle, wollte sich Leichtfried nicht festlegen. Die Anführer einer bulgarischen Spionage-Zelle, die nach den Erkenntnissen britischer Strafverfolgungsbehörden von Marsalek dirigiert und mit Operationen in Wien betraut wurde und Kontakt zu Ott gehabt haben dürfte, wurden im März 2025 in London immerhin zu mehr als zehn Jahren Haft verurteilt. Da die Verhandlungen mit den Regierungspartnern noch nicht abgeschlossen sind, wolle er über den künftigen Strafrahmen "nicht spekulieren und auch nicht auf Details eingehen. Aber es wird zu massiven Veränderungen kommen", bemerkte Leichtfried abschließend.

Über die Autoren

Logo
Monatsabo ab € 21,75
Ähnliche Artikel
2048ALMAITVEUNZZNSWI314112341311241241412414124141241TIER