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Sozialhilfe-Einigung eventuell noch diese Woche

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Sozialhilfe: Vom Ministerium ausgearbeiteter Entwurf wird verhandelt
©APA, MAX SLOVENCIK, Themenbild
Die Koalitionsverhandlungen zur geplanten "Sozialhilfe NEU" gehen offenbar in die Zielgerade. Der entsprechende Entwurf könnte eventuell noch diese Woche in Begutachtung geschickt werden - das Inkrafttreten ist ja mit 1. Jänner 2027 geplant. Ein konkreter Fahrplan wurde zwar am Montag nicht kommuniziert, es gebe aber eine "Grundsatzeinigung", hieß es auf Anfrage aus dem Büro von Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ). Informiert werden müssen nun die Bundesländer.

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Bereits am Wochenende hatte Bundeskanzler Christian Stocker (ÖVP) erklärt, bei der Sozialhilfe sei man "ein erhebliches Stück weitergekommen" und befinde sich auf der Zielgeraden. Man müsse aber noch Gespräche mit den Ländern führen, sagte er am Samstag.

Diese Einbindung der Bundesländer, die für die Umsetzung der bundesweiten Vorgaben zuständig sind, soll nun diese Woche stattfinden. Der Entwurf könnte danach in die Begutachtung geschickt werden, möglicherweise noch diese Woche. Zu konkreten Inhalten oder Zeitplänen hüllte man sich am Montag in Koalitionskreisen weiter in Schweigen.

Geplant ist, dass die Reform mit Anfang 2027 in Kraft tritt. Grundsätzlich vorgesehen ist laut dem Anfang September durchgesickerten Gesetzesentwurf zum Sozialhilfe-Grundsatzgesetz (SH-GG) u.a. eine bundesweite Vereinheitlichung mit Fixsätzen für Erwachsene, Mindestsätzen für Kinder, eine auf Migranten abzielende "Integrationsphase" und stärkere Integration in den Arbeitsmarkt. Sozialorganisationen wie etwa Caritas, Diakonie oder Volkshilfe forderten im Zuge der Debatte wiederholt, dass "Armutsbekämpfung" als definiertes Ziel verankert wird.

Als Knackpunkte galten bis zuletzt unter anderem die Höhe der Sozialhilfe pro Kind und die viel diskutierte "Staffelung" der Zahlungen für Kinder ("degressive Sätze") - also ob es für beispielsweise das dritte oder vierte, etc. Kind geringere Beträge als für nur ein Kind geben soll. Bei der Höhe des Kinder-Betrages selbst war im Anfang September vorgelegten Entwurf (wie bei allen anderen Werten auch) noch kein Prozentwert eingetragen ("XX%").

Bezüglich der Kindersätze besteht im aktuell gültigen Sozialhilfe-Grundsatzgesetz derzeit gar keine Regelung, die Länder gestalten dies nach eigenem Ermessen. Grund dafür ist, dass der Verfassungsgerichtshof die ursprünglich vorgesehene bundesweite Vorgabe einer "Staffelung" im Jahr 2019 gekippt hat, weil die Regelung als "zu diskriminierend gegenüber dem zweiten, dritten, vierten Kind" eingestuft wurde. Spießen könnte es sich insbesondere auch an Begehrlichkeiten einzelner Bundesländer, speziell jener unter ÖVP- bzw. FPÖ-Führung, die ihre strengen Landeskriterien berücksichtigt sehen wollen.

Neu kommen soll die schon breit diskutierte "Integrationsphase", eine Kernforderung der ÖVP. Dass diese kommen wird, betonte Stocker auch am Samstag einmal mehr. Laut dem bekannten Entwurf sollen künftig nicht alle Betroffenen automatisch in den Genuss der vollen Höhe der Sozialhilfe kommen. Für alle jene Bezieherinnen und Bezieher, "die arbeitsfähig sind, aber noch nicht dauerhaft in die Gesellschaft und in das Erwerbsleben integriert sind" sind nur "Grundleistungen" vorzusehen, heißt es darin

Gestartet werden soll mit einem niedrigeren Fixbetrag, der im Gesetzesentwurf zwar noch nicht festgeschrieben ist, dem Vernehmen nach aber bei ca. 70 Prozent der vollen Höhe (also rund 860 Euro) liegen soll. Nur wer Integrations- bzw. Erwerbsbemühen nachweist, wird dann auf den vollen Betrag kommen.

Wiens Gesundheitsstadtrat Peter Hacker (SPÖ) hob in einer der APA übermittelten Stellungnahme hervor, dass Wien ein bundesweit einheitliches Sozialhilfegrundsatzgesetz immer befürwortet habe. "Wie genau das aussieht, werden die Länder mit der Bundesregierung besprechen, und auch welche möglichen Spielräume es für Länder geben wird", betonte er. Er sei gespannt auf diese Verhandlungen. In diesen müsse es auch um ein umfassendes Gesamtpaket gehen. Insbesondere in Fragen der Integrationspflichten und der Maßnahmen von Integrationsfonds und AMS seien hier noch viele Fragen offen, versicherte Hacker.

Die Wiener ÖVP forderte unterdessen am Montag auf einer Pressekonferenz (Titel: "Schlanke Stadt - Leistung statt Sozialleistung") erneut eine Reform der Wiener Mindestsicherung. Landesparteiobmann Markus Figl, Sozialsprecherin Ingrid Korosec und Klubobmann Harald Zierfuß kündigten dazu einen dringlichen Antrag für die Landtagssitzung am Dienstag an. Dieser umfasse die Einführung einer verpflichtenden Bezahlkarte, eine Staffelung der Kinderrichtsätze, strengere Sanktionen bei Pflichtverletzungen sowie die Anrechnung der Familienbeihilfe nach einem Jahr Mindestsicherungsbezug.

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