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Der vom RH überprüfte Zeitraum umfasste die Jahre 2021 bis 2024. Der Nationalrat beschloss seitdem - konkret im Juli 2025 - das Teilpensionsgesetz, mit dem die Altersteilzeit von fünf auf höchstens drei Jahre, so lange noch kein Pensionsanspruch besteht, eingeschränkt und ein Nachhaltigkeitsmechanismus zur Stabilisierung des Pensionssystems verankert wurde. Den Prüfern geht das offensichtlich nicht weit genug: Die Reform habe den Empfehlungen und Anregungen des Rechnungshofes "in Ansätzen" Rechnung getragen, hieß es dazu in der Pressemitteilung zum Bericht.
Finanziert wird die Altersteilzeit aus Mitteln der Arbeitslosenversicherung. Im Jahr 2024 zahlte das Arbeitsmarktservice (AMS) fast 600 Mio. Euro an Altersteilzeitgeld aus. Die meisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer begannen die Altersteilzeit zum frühestmöglichen Zeitpunkt - Frauen mit 57,5 Jahren, Männer mit 60 Jahren - und beendeten sie mit dem frühestmöglichen Pensionsantrittsalter. Eine Auswertung nach Branchen zeigte laut RH, dass die Altersteilzeit in den Branchen "öffentliche Verwaltung", "Gesundheits- und Sozialwesen" und "Finanz- und Versicherungsdienstleistungen" deutlich stärker in Anspruch genommen wurde, als es dem Anteil der älteren Beschäftigten in diesen Branchen entsprach.
Für den Rechnungshof ergaben sich keine Hinweise darauf, dass die Altersteilzeit dazu beitrug, Personen länger im Arbeitsleben zu halten. Eher sei davon auszugehen, dass die Reduzierung der Arbeitszeit, die mit der Altersteilzeit unterstützt wurde, den Effekt hatte, das Leistungspotenzial älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht optimal zu nutzen. Gleichzeitig verursachte die Altersteilzeit hohe Kosten, so das Prüfergebnis: Je Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer in Altersteilzeit wurden über die gesamte Bezugsdauer im Schnitt rund 43.300 Euro ausgezahlt; in elf Prozent der Fälle auch über 80.000 Euro.





