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Ex-Häftlingsbordell des KZ Gusen im Internet zum Verkauf

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KZ-Gedenksätte Gusen wird neu gestaltet
©APA, WERNER KERSCHBAUMMAYR, TEAM FOTOKERSCHI, WERNER KERSCH
Das einstige Häftlingsbordell des KZ Gusen (Bezirk Perg) steht aktuell auf einer Internetplattform zum Verkauf. Die heutige Doppelhaushälfte wird von dem Besitzer als denkmalgeschütztes Gebäude, das sich "für Personen eignet, die ein Gebäude mit Geschichte suchen" angeboten. Eine Sprecherin der KZ-Gedenkstätte Mauthausen bestätigte einen Bericht in den "Oberösterreichischen Nachrichten" (Freitag-Ausgabe), wonach man vergangene Woche von dem Inserat erfahren habe.

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In der am 17. November präsentierten Erweiterung und Neugestaltung der KZ-Gedenkstätte Gusen ist dieses ehemalige Bordell nicht enthalten. Ob die Republik das Gebäude erwerben will, ist laut der Direktorin der KZ-Gedenkstätte Mauthausen, Barbara Glück, noch offen. "Wir werden diese neuen Umstände zunächst mit Historikern, Überlebensverbänden, dem Innenministerium und natürlich den Anrainern in Gusen bewerten, bevor wir eine Entscheidung treffen", wird sie in dem Bericht zitiert.

Gegenüber der APA betonte sie zudem, dass es von Anfang an die Intention war, "das Faktum, dass hier Menschen wohnen, in die Neugestaltung einfließen zu lassen". Denn während am zentralen Areal des Hauptlagers Mauthausen nach dem Krieg eine Gedenkstätte errichtet wurde, geriet Gusen, wo rund 71.000 Menschen inhaftiert und die Hälfte von ihnen ermordet wurden, nahezu in Vergessenheit. Nach der Befreiung wurde das Lager abgetragen, Wohnhäuser wurden gebaut. Mit der Neugestaltung will man künftig einen würdigeren Umgang mit der Geschichte des Ortes gewährleisten.

1942 war das Häftlingsbordell in Gusen eingerichtet worden. Jeweils etwa zehn Häftlinge des Frauenkonzentrationslagers Ravensbrück wurden als Zwangsprostituierte sexuell ausgebeutet. Wie hoch die Opferzahl insgesamt ist, ist nicht bekannt. Mithilfe einer "Gewährung von Vergünstigungen" wollte die SS einen Leistungsanreiz für männliche Häftlinge schaffen. Der Bordellbesuch war nur manchen Häftlingen gestattet; dafür musste ein formelles Gesuch gestellt und eine Gebühr entrichtet werden. Letztere konnte nur von jenen Häftlingen aufgebracht werden, die von der SS für ihre Häftlingsfunktionen oder Arbeit in der Rüstungsindustrie Prämienscheine erhielten", ist auf der Homepage www.gusen-memorial.org nachzulesen.

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