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Sie gaben damit einem Eilantrag des Vereins statt, der dagegen geklagt hatte. Die Richter stellten demnach fest, dass der Pariser Polizeipräfekt "keine konkreten Anhaltspunkte" dafür vorgelegt habe, dass während der in der Verordnung genannten Zeiträume und Tage tatsächlich besondere Gefahr von Minderjährigen unter 18 Jahren ausgehe.
Die Pariser Polizeipräfektur hatte das Ausgehverbot seit dem 19. Oktober verhängt. Es galt seitdem täglich von 23.00 Uhr bis 06.00 Uhr. Am Montag war die Ausgangssperre verlängert worden. Sie betraf zu diesem Zeitpunkt jedoch nur noch die Place de la République. Ursprünglich sollte sie noch bis Donnerstagmorgen gelten.
Der Erlass verbot allen Minderjährigen ohne Erziehungsberechtigten, "sich auf öffentlichen Straßen zu bewegen oder dort aufzuhalten". Untersagt waren nicht angemeldete Versammlungen vor dem Élysée-Palast, der Nationalversammlung und dem Senat sowie rund um Bahnhöfe und auf den Champs-Élysées.
In Frankreich war es am 17. Oktober am Rande friedlichen Großdemonstrationen landesweit zu schweren Ausschreitungen und Plünderungen gekommen. Geschäfte und öffentliche Gebäude wurden zerstört, zahlreiche Einsatzkräfte verletzt. Die französische Regierung macht Gewalttäter aus dem linksextremistischen Milieu und den migrantisch geprägten Vorstädten verantwortlich. In mehreren Städten wurde Ausgangssperren verhängt.
A French police officer patrols during a partial curfew in Lyon on October 19, 2026, following weekend demonstrations over soaring prices degenerated into some of the worst street violence in recent years. France announced partial curfews in Paris and other cities that would be enforced from October 19 evening to October 20 morning in a number of cities including Paris, Lille and Lyon, to protect businesses. (Photo by OLIVIER CHASSIGNOLE / AFP)
