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OLG kippt Diversion für Linzer Ex-Stadtchef Luger

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Der Linzer Ex-Bürgermeister Luger dürfte doch vor Gericht müssen
©APA, FOTOKERSCHI.AT, WERNER KERSCHBAUMMAYR, WERNER KERSCHBAUM
Das Oberlandesgericht (OLG) Linz hat die Diversion für den Linzer Ex-Bürgermeister Klaus Luger (SPÖ) gekippt. Das berichtete "nachrichten.at" unter Berufung auf das Landesgericht Linz und entspricht auch APA-Informationen. Das zuständige OLG bestätigte auf Anfrage allerdings lediglich eine Senatsentscheidung in dem Fall. Zum Inhalt will es erst etwas sagen, wenn die Entscheidung den Parteien zugestellt ist.

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Luger hatte 2017 im Auswahlverfahren für die künstlerische Geschäftsführung der Linzer Veranstaltungsgesellschaft LIVA und damit auch die Intendanz des Brucknerhauses seinem bevorzugten Bewerber, Dietmar Kerschbaum, vorab die Fragen der Hearingkommission zugespielt. Als durchsickerte, dass Kerschbaum die Fragen bereits gekannt hatte, gab Luger ein Rechtsgutachten dazu in Auftrag - wissend, dass er selbst die undichte Stelle war.

Das brachte ihm eine Anklage wegen Untreue ein. Die Staatsanwaltschaft sieht das Delikt der Untreue nicht im Durchstechen der Fragen verwirklicht, sondern darin, dass er das Gutachten in Auftrag gegeben habe, das "vorwiegend in seinem persönlichen Interesse" gewesen sei, aber von der aus öffentlichen Mitteln finanzierten LIVA bezahlt wurde. Die Kosten der Expertise beliefen sich auf 19.061,15 Euro, die Luger später an die LIVA zurückzahlte.

Das Landesgericht bot Luger eine Diversion an, für die er eine Geldbuße von 20.000 Euro zu zahlen hatte. Die Diversion wurde damit begründet, dass Luger die Verantwortung für die ihm zur Last gelegte Tat übernommen habe, unbescholten und vormerkungsfrei sei und "keine auffallende und ungewöhnliche Unwerthöhe, die über das deliktstypische Handlungsunrecht und die täterspezifische Schuld hinausgeht", vorliege.

Die Staatsanwaltschaft war aber gegen eine diversionelle Erledigung, weil Lugers Handeln "das Vertrauen der Öffentlichkeit in eine ordnungsgemäße Abwicklung aller finanziellen Vorgänge in staatsnahen Unternehmen erschüttern" könne. Sie brachte Beschwerde beim OLG Linz ein. Dieses folgte der Ansicht der Anklagebehörde offenbar. Es dürfte sich in der Begründung für das Kippen der Diversion u.a. auf generalpräventive Aspekte im Zusammenhang mit Lugers damaliger Position beziehen.

Es ist bereits die zweite prominente Diversion des Landesgerichts Linz, die vom OLG binnen weniger Monate gekippt wurde: Auch jene für ÖVP-Klubobmann August Wöginger wurde aufgehoben. Er steht seit Februar wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs vor Gericht, ein Urteil wird Anfang Mai erwartet.

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