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Novelle des Immissionsschutzgesetzes-Luft in Begutachtung

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Strengere Grenzwerte wohl zentral für Tiroler Transit-Causa
©APA, EXPA, JOHANN GRODER
Im Dezember 2024 ist die neue Luftqualitätsrichtlinie der EU in Kraft getreten, die innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umgesetzt werden muss. Am gestrigen Mittwoch ist die entsprechende Novelle des Immissionsschutzgesetzes-Luft (IG-L) nun vom zuständigen Umweltminister Norbert Totschnig (ÖVP) in Begutachtung geschickt worden. Die strengeren Grenzwerte haben auch Einfluss auf die Tiroler Transit-Causa.

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Die neue Richtlinie bringt europaweit ein höheres Schutzniveau für Gesundheit und Umwelt, indem sie die Mitgliedsstaaten dazu verpflichtet, ab 2030 strengere Grenzwerte für Luftschadstoffe einzuhalten, insbesondere bei Feinstaub PM2,5 und Stickstoffdioxid (NO2). Die neuen Limits basieren auf Richtwerten der Weltgesundheitsorganisation (WHO).

Die Implementierung von schärferen bzw. niedrigeren Luftschadstoffgrenzwerten dürfte vor allem in der Tiroler Transit-Causa eine zentrale Rolle spielen. Deshalb drängte die schwarz-rote Landesregierung in Tirol in den vergangenen Monaten auch vehement auf eine Einigung auf Bundesebene. Und zwar vor allem deshalb: Voraussichtlich noch heuer oder zu Beginn des kommenden Jahres wird der Europäische Gerichtshof (EuGH) über die Transitklage Italiens gegen Österreich wegen der Tiroler Transitmaßnahmen bzw. Fahrverbote entscheiden. Erst im Sommer hatte der EuGH-Generalanwalt das südliche Nachbarland gestärkt, indem er erklärte, dass das verhängte Nachtfahrverbot, das sektorale Fahrverbot und das Winterfahrverbot gegen das Unionsrecht verstoßen würden. Das sorgte für zusätzliche Aufregung, denn: Der EuGH folgt vielfach den Schlussanträgen des Generalanwalts.

Deshalb könnten die zentralen Tiroler Anti-Transitmaßnahmen gegen den überbordenden Transitverkehr über den Brenner, hierzulande auch "Notmaßnahmen" genannt, wackeln. Und hier kommen wieder die niedrigeren Schadstoffgrenzwerte ins Spiel, denn die Lkw-Transitfahrverbote basieren weitgehend auf dem Immissionsschutzgesetz Luft (IG-Luft). Eine Verschärfung könnte hier die Fahrverbote wieder festigen, da es dann entsprechende Maßnahmen brauche, um die Schadstoffgrenzwerte zu erreichen.

"Niedrigere Grenzwerte sind der Schlüssel, um das Lkw-Nachtfahrverbot auch im Sommer wieder zu verordnen", meinte etwa der Europarechtler Walter Obwexer, der auch die Landesregierung berät. Landeshauptmann Anton Mattle (ÖVP) sah jedenfalls in den dann gesenkten Werten eine wichtige Ergänzung des "Plan B", den man in der Schublade habe, falls die Maßnahmen vor dem EuGH fallen. Verkehrslandesrat René Zumtobel (SPÖ), der sich jahrelang für eine rasche Umsetzung der EU-Vorgaben für strengere Luftschadstoff-Grenzwerte einsetzte, sprach wiederum von einer notwendigen Grundlage für ein neues Verkehrsmaßnahmenpaket.

(S E R V I C E - Immissionsschutzgesetzes-Luft: https://go.apa.at/cBiWxxdw, Österreichischen Daten zur Luftgüte sind beim Umweltbundesamt https://luft.umweltbundesamt.at/pub/gmap/start.html) bzw. der EU-Umweltagentur (https://go.apa.at/DBvthUun) ersichtlich. Weitere Informationen zu Luftschadstoffen: https://go.apa.at/R4pExaTw)

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