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Neue Details zur Sozialhilfereform

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Ministerin Schumann (SPÖ) trifft am Donnerstag die Soziallandesräte
©HELMUT FOHRINGER, APA
Zur geplanten Neuregelung der Sozialhilfe ("Sozialhilfe NEU") kommen zunehmend Informationen an die Öffentlichkeit - vor allem zu den Sätzen für Kinder. Einige Details sind aber noch offen. Am Donnerstag trifft Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ) die neun Soziallandesräte, um über die Reform zu sprechen. In den Ländern ist man teils darüber verärgert, aus den Medien über die geplanten Reformschritte zu erfahren. Am Freitag könnte der Entwurf bereits in Begutachtung gehen.

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Ziel der Reform ist es, die Sozialhilfe bundesweit einheitlicher zu regeln. Ein Knackpunkt sind die Sätze pro Kind, da hier die Unterschiede je nach Bundesland sehr groß sind. Sieht man sich die medial kolportierten Modelle an, so dürfte es jedenfalls eine Anpassung in Richtung der degressiven Systeme in Ober- und Niederösterreich geben.

Kommt die Reform so durch wie jetzt geplant, dann dürfte es für das erste Kind in einer Familie 307 Euro geben, melden "Krone", "Salzburger Nachrichten" und "Kurier" - wobei die "Krone" von "max. 307 Euro" schreibt. Ebenfalls recht klar ist die Situation ab dem fünften Kind - hier soll es je Kind nur mehr knapp unter 150 Euro geben.

Beim zweiten bis vierten Kind dürfte es jeweils eine Spanne geben, innerhalb derer die Bundesländer sich bewegen können. Legt man die Zeitungsberichte übereinander, wird die Obergrenze dieser Spanne je bei 307 Euro liegen. Die Untergrenze dürfte laut "Krone" bei 246 Euro beim zweiten, 184 Euro beim dritten und 154 Euro beim vierten Kind liegen. Laut "Krone" können die Länder aber nicht einfach frei wählen: Wollen sie mehr als die Untergrenze ausbezahlen, müssten sie dies zum Beispiel mit höheren Lebenshaltungskosten argumentieren.

Für Nicht-Österreicherinnen und -Österreicher, die noch nie ins Sozialsystem eingezahlt haben, soll es weiters zunächst nur 860 Euro pro Kopf geben (was rund 70 Prozent des Normalsatzes entspräche). Wenn Sprach- und Wertekurse absolviert wurden, soll es laut "Kurier" 1.045 Euro geben. Erst wenn Betroffene bei der Jobsuche ein "Bemühen" zeigen würden, gebe es dann die volle Sozialhilfe von 1.230 Euro. Wiederum laut "Krone" soll es für Migrantinnen und Migranten eine generelle Wartefrist von vier bis fünf Monaten (hier gebe es noch keine finale Einigung) geben, bevor überhaupt eine Hilfe geleistet wird.

Um das Gesetz durch den Nationalrat zu bringen, bedarf es einer Zwei-Drittel-Mehrheit. Geplant ist ein Inkrafttreten mit 1. Jänner 2027. Querlegen könnten sich auch die Länder. Vor allem die FPÖ-Soziallandesräte aus der Steiermark und aus Salzburg haben sich beschwert, dass sie bei dem Treffen mit der Ministerin am Donnerstag wohl vor vollendete Tatsachen gesetzt würden und nicht früher eingebunden worden sind.

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