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Mit der Änderung im Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetz (AVG) können künftig außerdem nicht-amtliche Sachverständige leichter herangezogen werden. Edikte zur Bekanntmachung von Großverfahren werden im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) kundgemacht. Während Edikte bisher u.a. in zwei Tageszeitungen veröffentlicht werden mussten, reicht nun ein Hinweis auf die Veröffentlichung im RIS. Fortgeführt werden können Großverfahren ab dem kommenden Jahr auch in Urlaubszeiten.
Die Behörden bekommen außerdem klare Fristen, bis wann Parteien ihre Anbringen vorbringen können, sagte Wolfgang Gerstl (ÖVP). Verspätete Eingaben können nicht mehr dazu führen, "dass sie bis auf den Sankt Nimmerleinstag das Verfahren verzetteln". Es dürfe zu keiner Aushöhlung von Parteienrechten kommen, sagte Alma Zadić (Grüne), die sich nicht sicher ist, ob die Novelle wirklich zu einer Beschleunigung führen wird. Dadurch würden aber einige wichtige Maßnahmen gesetzt, etwa die Etablierung des RIS als einheitliche Kundmachungsplattform.
Markus Tschank (FPÖ) sah eine "grundsätzlich sinnvolle Novelle". Die Einstiegsschwelle zum Großverfahren könne aber noch weiter gesenkt werden, meinte er. Parteikollege Michael Schilchegger kritisierte die Änderung als "Mini-Novelle". Schließlich gebe es pro Jahr nur 28 Großverfahren. Es handle sich um keine "riesige Reform", stellte auch Nikolaus Scherak (NEOS) fest, man müsse sich aber auch mit Details beschäftigen. Es gebe insgesamt wenige Großverfahren, sie seien allerdings volkswirtschaftlich sehr relevant.






