Nach dem Amoklauf in Graz können die Matura-Klasse-Schüler des betroffenen Oberstufengymnasiums Dreierschützengasse die Reifeprüfung auch ohne mündliche Testung positiv absolvieren. Eine entsprechende Ausnahmeregelung hat der Nationalrat am Mittwochnachmittag einstimmig beschlossen. Der Antrag auf Befreiung ist bis Ende August zu stellen. Schüler, die antreten wollen, können dies natürlich tun.
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Alle Maturantinnen und Maturanten können auf eigenen Wunsch ein Maturazeugnis erhalten, in dem die Jahresnote des entsprechenden Gegenstandes zugleich die Maturanote ist. Schülerinnen und Schüler, die sämtliche mündlichen Prüfungen oder einzelne mündliche Prüfungen der Matura absolvieren bzw. nachholen wollen, können dies regulär tun. Dies ist - in Absprache mit der Prüfungskommission - noch vor den Sommerferien oder auch im ersten Nebentermin im Herbst möglich.
Bei dem Amoklauf eines ehemaligen Schülers waren Dienstag vergangener Woche neun Schüler und eine Lehrerin getötet worden.