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Bei den NEOS hält man eine Einigung für möglich, aber nicht in Stein gemeißelt. "Es bleiben noch einige Stunden für intensive Verhandlungen. Die noch ausstehenden Punkte sind zwingende Voraussetzung für eine verfassungskonforme Lösung. Wir arbeiten mit Hochdruck daran, eine solche zu erreichen", hieß es seitens pinker Verhandlerkreise zur APA. Am Dienstag dürfte dem Vernehmen nach noch intensiv verhandelt werden.
Konkret geht es den NEOS um drei Punkte: Erstens müsse die richterliche Kontrolle über die Genehmigung für den Einsatz ausgebaut werden - im Gespräch ist hier ein Richtersenat. Zweitens müsse die ausgewählte Software "intensiv geprüft" und ihre Möglichkeiten auf das Auslesen von Messenger-Daten ohne Beschädigung anderer Systeme beschränkt werden. Als dritten Punkt fordern die NEOS "strengste Konsequenzen" bei einem missbräuchlichen Einsatz der Überwachung.
Nach der von der Partei geforderten achtwöchigen Begutachtung sei in den vergangenen 14 Tagen intensiv verhandelt worden und Bedenken aus der Begutachtung seien eingearbeitet worden, hieß es zur APA. Insgesamt soll es mehr als zwei Dutzend Änderungen geben - darunter die Einschränkung auf 30 Anwendungsfälle pro Jahr bis zur Einbindung des Parlaments und die deutliche Stärkung des Rechtsschutzbeauftragten im Innenministerium.
Kritik kam von den Grünen: "Neben der SPÖ sind jetzt auch die NEOS umgefallen", sagte Digitalisierungssprecher Süleyman Zorba in einer Aussendung. Trotz "kosmetischer Korrekturen" bleibe die grundlegende Problematik bestehen, meinte er. "Der Einsatz staatlicher Spionagesoftware - sogenannter Bundestrojaner - ist und bleibt ein gefährlicher Dammbruch. Das Missbrauchspotential ist enorm, die technische Umsetzung unsicher und die verfassungsrechtlichen Bedenken sind längst nicht ausgeräumt", so Zorba.
Anfang Juni noch hieß es seitens der NEOS zum damaligen Entwurf, "wenn das Regierungsprogramm gilt, gibt es diesen Beschluss nicht". Denn im Regierungsprogramm von ÖVP, SPÖ und NEOS ist festgelegt, dass die Lösung "verfassungskonform" sein muss. NOES-Parteichefin Beate Meinl-Reisinger hatte sich allerdings schon Anfang Juni trotz der Bedenken zuversichtlich gezeigt, dass die Verfassungskonformität noch erreicht werden könnte.
In der Begutachtung des ursprünglichen Entwurfs war der neuerliche Anlauf zur Überwachung noch auf scharfe Kritik gestoßen. Amnesty International und die Datenschützer von epicenter.works sprachen etwa nicht von Messenger-Überwachung, sondern vom "Bundestrojaner" bzw. von "Spionagesoftware". Ein verfassungs- und menschenrechtskonformer Einsatz sei ausgeschlossen, betonte man etwa seitens Amnesty. epicenter.works erinnerte daran, dass bereits vier Versuche für eine solche Regelung gescheitert seien.
Auch die Richtervereinigung hatte in ihrer Stellungnahme erklärt, dass zwar einigen im Vorfeld geäußerten Bedenken Rechnung getragen worden sei. Allerdings bleibe das im Entwurf vorgesehene Regime hinter den klaren Vorgaben des Verfassungsgerichtshofs zurück. Technisch könne derzeit nicht sichergestellt werden, dass nur Teile der Kommunikation eines Mobiltelefons ausgelesen werden können, Bedenken äußerte man auch bei der Unabhängigkeit des Rechtsschutzbeauftragten und bezüglich der Zusatzbelastung der ohnehin personell schwachen Richterschaft.
René Mayrhofer von der Uni Linz sah Anfang Juni die von Regierungsseite gewollte Überwachung nur dann möglich, wenn Sicherheitslücken genutzt würden, die man quasi staatlich fördere. Es werde damit in IT-Unsicherheit aller Geräte investiert, anstatt diese laufend zu verbessern.