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Die Juwelen hatten sich ursprünglich in der Schatzkammer in der Hofburg befunden und waren 1918 auf Anordnung von Kaiser Karl entnommen und ins Ausland verbracht worden. Erst durch Interviews mit Karl Habsburg-Lothringen wurde im November 2025 ihr genauer Verbleib der Öffentlichkeit bekannt. Das nach dem Florentiner Diamant "Florentiner-Kommission" genannte Gremium soll klären, ob die Republik Österreich Anspruch auf die Objekte hat, die nach Ansicht von Habsburg-Lothringen privater Familienbesitz der Habsburger sind, und ob dieser Anspruch der Republik eine Chance auf Durchsetzbarkeit hat. "Ich bin überzeugt, dass die nunmehr in dieser Kommission versammelte einschlägige Expertise diese Klärung bringen wird", erklärte Kulturminister Andreas Babler (SPÖ) im Dezember 2025 bei ihrer Einsetzung.
Die Kommission habe ihm nun einen Zwischenbericht vorgelegt, so Babler am Dienstag: "Mir ist es wichtig, meine Entscheidung auf einer sorgfältig erarbeiteten und wissenschaftlich fundierten Grundlage treffen zu können. Deswegen soll die Kommission ihre Arbeit fortsetzen, um die historischen Zusammenhänge umfassend zu erforschen und die damit verbundenen Fragen aus geschichtswissenschaftlicher bzw. rechtshistorischer sowie aus juristischer Perspektive zu untersuchen."
Wolfgang Peschorn erklärte die Verzögerung in einer Aussendung mit "Umfang und Vielfalt des Materials": Es handle sich um "Verwaltungs- und Gerichtsakten, Korrespondenzen, juristische Stellungnahmen sowie die für die Provenienzforschung besonders relevanten Inventare und Verzeichnisse. Die sorgfältige Auswertung dieses Materials nach wissenschaftlichen Standards ist entsprechend aufwändig; unsere Erkenntnisse sind entsprechend umfangreich und differenziert. Letztlich müssen wir auch die Lücken in der Geschichte der Gegenstände seit ihrer Entnahme aus der Schatzkammer 1918 bis heute rekonstruieren, weil Karl Habsburg-Lothringen keine nachvollziehbaren Informationen dazu bereitstellt. Ich kann heute bereits festhalten, dass der Endbericht, den wir dem Bundesminister vorlegen werden, ein entsprechendes Volumen aufweisen wird."
